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2024 wird weltweit ein Superwahljahr sein

21. März 2024 | Das Neueste, Politik, Schwetzingen

Für Schwetzingen gilt das ganz besonders, finden doch am 9. Juni zeitgleich die Kommunal- und Europawahl sowie am 15. September die Wahl zum neuen Oberbürgermeister in der Spargelstadt statt.

Ein ereignisreiches Jahr liegt somit vor den Schwetzinger Wahlberechtigten. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und hier insbesondere für Matthias Jäkel, im Ordnungsamt für die Durchführung der Wahlen zuständig, wird es auch ein arbeitsreiches Jahr.

Im Interview stellen wir Matthias Jäkel vor und lassen uns von ihm einen Ausblick auf das Wahljahr geben.

Frage: Herr Jäkel, Sie sind ja quasi schon ein „alter Hase“, wenn es um Wahlen geht. Seit wann sind Sie im Ordnungsamt für die Durchführung der Wahlen zuständig?

Antwort: Seit fast zwanzig Jahren bin ich bei allen Wahlen der Stadt Schwetzingen dabei. Von 2005 bis 2012 waren das sieben Wahlen, die ich noch gemeinsam mit dem damals zuständigen Hermann Stripf begleitet habe. Seit 2013 bin ich für die reibungslose Durchführung von insgesamt neun Wahlen (Kommunalwahl, Kreistagswahl, Europawahl, Bundestags- und Landtagswahl) verantwortlich.

Frage: Was genau wird am 9. Juni gewählt?

Antwort: Der 9. Juni ist ein Superwahltag. Zeitgleich finden die Wahlen für den Schwetzinger Gemeinderat, den Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises und die Europawahl (Wahl des Europäischen Parlaments) statt. Die Bürger/innen haben also die Möglichkeit, ihre Stimme für drei unterschiedliche politische Ebenen und Vertretungen abzugeben und sollten dieses Wahlrecht auch nutzen. Bei der Kommunalwahl (Gemeinderat und Kreistag) können die Bürger/innen ihre politischen Vertreter/innen vor Ort in Schwetzingen und auf Kreisebene wählen. Bei der Europawahl bestimmen die Wähler/innen über die Wahl einer Partei, wie das politische Kräfteverhältnis in Europa aussehen wird. Das Europäische Parlament ist das einzige Organ der EU, das direkt vom Volk gewählt wird. Da mittlerweile viele Entscheidungen auf europäischer Ebene fallen, hat auch die Europawahl unmittelbar Einfluss auf unser Leben in Schwetzingen.

Frage: Der 9. Juni scheint ja noch weit weg aber die Vorbereitungen laufen bei Ihnen bereits auf Hochtouren. Wo stehen wir aktuell?

Antwort: Die Parteien und Wählervereinigungen können noch bis zum 28. März um 18 Uhr ihre Listen mit Wahlvorschlägen einreichen. Das Wahlamt prüft die Bewerbungen. Parallel dazu werden die Wahlhelfer für die Wahlbezirke eingeteilt und weitere organisatorische Dinge geklärt, die für die Durchführung der Wahl notwendig sind. Dazu gehört die Verfügbarkeit der Wahlräume, der Druck der Stimmzettel, die Einrichtung der zur Auszählung benötigten Software und sonstige Materialbeschaffung wie Urnen, Briefumschläge und Kugelschreiber. Direkt nach Ende der Einreichungsfrist am 28. März tagt dann der so genannte Gemeindewahlausschuss unter dem Vorsitz von Bürgermeister Matthias Steffan und entscheidet über die Zulassung der Bewerbungen. Danach beginnt die heiße Phase des Wahlkampfes für die Kandidaten und Parteien.

Sichtbar wird das ab dem 29. April, dem Tag ab dem im Stadtgebiet die ersten Plakate hängen werden.

Frage: Ab wann bekomme ich die Wahlbenachrichtigung und kann Briefwahl beantragen?

Antwort: Die Wähler/innen erhalten die Wahlbenachrichtigung Ende April per Post. Mit dieser Wahlbenachrichtigung kann wiederum bei uns im Wahlamt (Bürgerbüro, Zeyherstraße 1) persönlich, per Post oder per E-Mail (Achtung: nicht telefonisch möglich) die Briefwahl beantragt werden. Ab voraussichtlich Anfang/ Mitte Mai können wir dann die Briefwahlunterlagen per Post versenden. Wie auch schon bei früheren Kommunalwahlen schicken wir – unabhängig von der Entscheidung für Briefwahl – allen Wahlberechtigten vorab die Stimmzettel für den Gemeinderat und den Kreistag zu, damit die Wähler/innen bereits zuhause die Stimmzettel studieren und ausfüllen können, und nicht erst im Wahllokal.

Frage: Gibt es Neuerungen beim Wahlrecht in diesem Jahr?

Antwort: Neu ist in diesem Jahr das Herabsenken des Wahlalters bei der Kommunal- und Europawahl auf 16 Jahre. Damit können erstmals schon Jugendliche ab 16 Jahren bereits ihr aktives Wahlrecht ausüben, also wählen gehen. Auch Wohnsitzlose, die sich nachweislich in Schwetzingen für gewöhnlich aufhalten, können auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden. Stichtag dafür ist der 19. Mai.

Frage: Wie läuft die Auszählung am Wahlsonntag bzw. am darauffolgenden Montag, 10. Juni, ab?

Antwort: Die Wahlhelfer/innen werden am Sonntag direkt nach Wahlschluss im Wahllokal nur die Europawahl auszählen. Der Gemeinderat und Kreistag werden dann montags in den Räumen der Stadtverwaltung ausgezählt, wobei die Auszählung öffentlich ist. Das bindet die Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung zeitlich so sehr, dass an diesem Tag die Dienststellen der Stadtverwaltung für den Publikumsverkehr geschlossen bleiben.

Frage: Wann ist das amtliche Endergebnis da?

Antwort: Für die Europawahl wird das Endergebnis für Sonntagabend gegen 19.30 Uhr erwartet. Für die Kreistagswahl ist das Ergebnis am Montag um die Mittagszeit und für den Gemeinderat für Montag im Laufe des Nachmittags amtlich. Somit bleibt es vor allem was die Zusammensetzung des neuen Gemeinderates angeht spannend.

Frage: Wann läuft die Amtszeit des amtierenden Gemeinderats aus und wann beginnt der neue Gemeinderat?

Antwort: Die Amtszeit des amtierenden Gemeinderats endet mit Ablauf des Tages, an dem die Wahlen der Gemeinderäte stattfinden, also am 9. Juni. Bis zum Zusammentreffen des neu gebildeten Gemeinderates (konstituierende Sitzung), führt der bisherige Gemeinderat die Geschäfte weiter. Dabei bleiben wesentliche Entscheidungen, die bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderates aufgeschoben werden können, dem neu gebildeten Gemeinderat vorbehalten. Die konstituierende Sitzung wird spätestens am 24. Juli stattfinden.

Frage: Wann wissen die Schwetzinger/innen, wer für die Wahl zum Oberbürgermeister kandidieren wird?

Antwort: Die Stellenausschreibung wird am 5. Juli 2024 im Staatsanzeiger veröffentlicht. Vom 6. Juli bis zum 19. August können dann Bewerbungen eingereicht werden. Der Gemeindewahlausschuss entscheidet im Anschluss auch hier über die Zulassung der Bewerbungen. Ab Ende August wissen die Wähler/innen also, wer für sie zur Wahl steht.

Auch bei dieser Wahl können Jugendliche ab 16 Jahren wählen, auch Briefwahl ist natürlich möglich. In der Woche vor der Wahl am 15. September wird es dann eine von der Schwetzinger Zeitung moderierte öffentliche Kandidatenvorstellung geben. Der genaue Termin wird zeitnah in der Presse bekannt gegeben.

Quelle: Stadt Schwetzingen

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