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Aktuelle Meldung zu Corona 02.02.2022

3. Februar 2022 | Corona Pandemie, Leitartikel, Mannheim

Aktuelle Meldung zu Corona 02.02.2022

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Neuer Handlungsleitfaden für Schulen und Kitas / Keine Absonderung ganzer Gruppen und Klassen mehr/ Keine Kontaktpersonennachverfolgung mehr durch Gesundheitsamt / weiterhin 5-tägige Testpflicht bei positiven Fällen
3. Impfen
4. Meldung des Landes Baden-Württemberg: Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Digitale Informationsveranstaltung am 3. Februar 2022 von 19 bis 20 Uhr. Gesundheitsministerium bietet Forum für Fragen rund um das Thema Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen

(zg)
1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 40.506

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 02.02.2022, 16 Uhr, 451 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 40.506.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 37.955 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 2.134 akute Infektionsfälle.

Sollte ein Selbsttest (im Sinne des § 1 Nummer 4, Corona-Verordnung Absonderung) oder ein selbst vorgenommener überwachter Test (im Sinne des § 1 Nummer 3 Corona-Verordnung Absonderung) durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-selbsttests/

Informationen zu Corona und Antworten auf Fragen rund um Corona gibt es auch beim Corona-Helpdesk der Stadt Mannheim unter https://mannheim-coronahelpdesk.cfapps.eu10.hana.ondemand.com/index.html

Inzidenz für Mannheim:
https://www.mannheim.de/inzidenzzahl

2. Neuer Handlungsleitfaden für Schulen und Kitas / Keine Absonderung ganzer Gruppen und Klassen mehr/ Keine Kontaktpersonennachverfolgung mehr durch Gesundheitsamt / weiterhin 5-tägige Testpflicht bei positiven Fällen

Gestern Abend hat das Sozialministerium Baden-Württemberg einen neuen Handlungsleitfaden Schule und Kita mit Wirkung zum 1. Februar an die Gesundheitsämter im Land verschickt. Darin wird die Einstufung von Kontaktpersonen im Schul- und Kitaumfeld geregelt.

Im Interesse eines möglichst verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz und Regelbetrieb in den Kinderbetreuungseinrichtungen sollen ab sofort die dargestellten Vorgehensweisen Anwendung finden. Die Empfehlungen basieren auf den geltenden Regelungen in der Corona-Verordnung Absonderung, Verordnung des Kultusministeriums über den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen und Verordnung über den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter Pandemiebedingungen. Zur Vereinheitlichung des Vorgehens bei Auftreten eines Infektionsfalles im Schul- und Kitaumfeld gilt daher ab sofort:

– Die Absonderung der gesamten Klasse oder Gruppe bei Vorliegen eines „relevanten Ausbruchsgeschehens“ (mindestens 5 Fälle, bzw. bei Gruppen unter 25 Personen 20 Prozent der Gruppe) findet nicht mehr statt.

– Ausschließlich positiv getestete Schülerinnen und Schüler und Kinder in Kinderbetreuung müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Durch die seriellen Testungen im Schul- und Kindergartensetting kann das Infektionsrisiko weiter reduziert werden, da dadurch infizierte Personen frühzeitig erkannt werden können, bevor es zu relevanten Expositionen kommt.

– Eine Kontaktpersonennachverfolgung und Absonderung ganzer Klassen oder Gruppen in den Einrichtungen sowie die zugehörigen Ermittlungen der Gesundheitsämter entfallen.

– Es gilt weiterhin eine 5-tägige Testpflicht für Schülerinnen und Schüler und Kitakinder, wenn ein positiver Fall in der Gruppe auftritt.

– Liegt kein nachgewiesener Coronafall (Schnelltest / PCR Test) in einer Gruppe vor, besteht weiterhin eine dreimalige Testpflicht pro Woche.

– Für Kinder, die mit positive getesteten Personen in einer Kindergruppe zusammen gewesen sind und sich deshalb in Quarantäne befinden, gilt ab sofort keine Absonderung mehr bzw. ist diese aufgehoben, sofern sie selbst kein positives Testergebnis haben.

Kinder und Jugendliche im Schul- und Betreuungskontext werden daher nur noch abgesondert, wenn bei ihnen ein positiver Testnachweis vorliegt. Es kann somit für nicht positiv getestete Kinder und Jugendliche eine durchgängige Beschulung, bzw. Betreuung aufrechterhalten werden. Zudem wird eine wiederholte Absonderung einer Klasse durch nachfolgend positiv getestete Schüler vermieden.

Die Empfehlungen aus dem neuen Handlungsleitfaden werden ab sofort auch in Mannheim umgesetzt, die Schul- und Kita-Leitungen wurden heute bereits informiert. Der Handlungsleitfaden findet sich hier: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Coronavirus_Handlungsleitfaden_Schule-Kita_LGA_220201.pdf

Eine Mitteilung des Landes hierzu findet sich hier: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/keine-komplette-quarantaene-bei-groesseren-ausbruchsgeschehen-in-schule-und-kita/

3. Impfen

Impfangebote ab Februar: Montags bis samstags geöffnet, „Langer Impfdonnerstag“ bis 22 Uhr im KIZ

Ab Februar werden die Impfangebote von montags bis samstags von 12 bis 18 Uhr geöffnet sein. Aufgrund der veränderten Nachfrage am Wochenende bleiben ab Februar die städtischen Impfangebote sonntags geschlossen. Das gilt sowohl für das Kommunale Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten als auch für die Vor-Ort-Impfangebote ohne Termin und den Impfbus. Gleichzeitig werden einmal in der Woche die Öffnungszeiten im KIZ im Rosengarten für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren verlängert. Beim „Langen Impfdonnerstag“ bis 22 Uhr im KIZ im Rosengarten haben Mannheimerinnen und Mannheimer, die tagsüber keine Zeit haben, die Möglichkeit zur Immunisierung in den Abendstunden. Der „Lange Impfdonnerstag“ bis 22 Uhr wurde am 27. Januar bereits zum zweiten Mal erfolgreich durchgeführt.

Am Donnerstag, 3. Februar, findet im KIZ im Rosengarten der dritte „Lange Impfdonnerstag“ bis 22 Uhr statt. Ab Sonntag, 6. Februar, bleiben sonntags die Impfangebote im KIZ Rosengarten, bei den Vor-Ort-Angeboten sowie im Impfbus bis auf Weiteres geschlossen. Weiterhin besteht von Montag bis Samstag von 12 bis 18 Uhr die Möglichkeit, die städtischen Impfangebote zu nutzen.

Kommunales Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren: Impfung Mo-Sa zusätzlich ohne Termin von 12 bis 18 Uhr

Im Kommunalen Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten besteht von montags bis samstags von 12 bis 18 Uhr die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren. Am Donnerstag, 3. Februar, findet im KIZ im Rosengarten der dritte „Lange Impfdonnerstag“ bis 22 Uhr statt. Bei 12-15-Jährigen kann eine Impfung erfolgen, wenn die Person durch eine erziehungsberechtigte Person begleitet wird.

Mit Termin:

Die Termine stehen vorerst nur Personen ab 12 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mannheim zur Verfügung. Personen, die falsche Angaben zu Alter oder Postleitzahl machen, müssen abgewiesen werden. Wer seinen Impftermin nicht wahrnehmen kann, wird darum gebeten, den Termin abzusagen, damit er wieder neu angeboten werden kann. Die Möglichkeit dazu besteht über die Terminbestätigungsmail oder auch auf der Website, auf der der Termin vereinbart wurde. Es werden täglich neue Termine eingestellt.

Ohne Termin:

Zusätzlich besteht montags bis samstags von 12 bis 18 Uhr die Möglichkeit zur Impfung ohne Termin für Personen ab 12 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Für die Impfung ohne Termin wird eine gesonderte Warteschlange eingerichtet und es können Wartezeiten entstehen.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Mit Anpassung der Corona-Verordnung des Landes zum 12. Januar müssen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen (siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg Dies gilt auch für die Impfangebote der Stadt Mannheim.

Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Es wird darum gebeten, die aktuellen Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung sowie unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/bund-aktualisiert-verordnung-impfstatus-von-geimpften-mit-johnson-johnson-aendert-sich/ zu beachten.

Information und Terminanmeldung: https://www.mannheim.de/kiz

Impftelefon des Seniorenrats Mannheim zur Terminbuchung im Kommunalen Impfzentrum für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre

Der Seniorenrat Mannheim bietet unter der Telefonnummer 0621/293-9516 für Menschen über 55 Jahre aus Mannheim telefonische Hilfe bei dem Buchen eines Impftermins an.
Das Impftelefon ist montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr für Impftermine zu erreichen.
Es wird gebeten, sich Zettel und Schreibstift bereitzulegen. Der Seniorenrat Mannheim übernimmt die Anmeldung und das Buchen.

Impfangebot im Universitätsklinikum: Ohne Termin in der Mittagspause

Ganz spontan und ohne Termin bietet der Impfpunkt im Universitätsklinikum Mannheim Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen („Booster“) in der Mittagspause an: Montags bis freitags von 12 bis 14 Uhr können sich dort Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen impfenden Hausarzt haben, ohne Termin gegen SARS-CoV-2 immunisieren lassen.

Zusätzlich sind auch weiterhin Impfungen zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 14 und 19.30 Uhr nach Online-Terminvereinbarung unter https://www.umm.de/impfpunkt/ möglich.

Der Impfpunkt am Universitätsklinikum in Haus 37, Ebene 1, ist ausschließlich über den Eingang West (am Neckarufer, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) zugänglich. Für den Zugang zur Impfung wird kein Corona-Test benötigt. Impflinge sollen ihre Krankenversichertenkarte und – soweit vorhanden – ihren Impfpass mitbringen.

Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.

Impfen vor Ort: ohne Termin

Bei den kommenden Impfaktionen vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich einfach, spontan und ohne Termin impfen zu lassen:

Donnerstag, 3. Februar
Je 12 bis 18 Uhr (KIZ bis 22 Uhr)

Neckarau, Volkshaus Neckarau, ehem. Gaststätte, Rheingoldstraße 47-49
Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
Zirkus Paletti, Im Pfeifferswörth 28a, Impfbus
Sandhofen, IKEA Smaland, Frankenthaler Straße 123
KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim – „Langer Impfdonnerstag“ von 12 bis 22 Uhr

Freitag, 4. Februar
Je 12 bis 18 Uhr

Neckarau, Volkshaus Neckarau, ehem. Gaststätte, Rheingoldstraße 47-49
Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
Marktplatz G1, Mannheim, Impfbus
Sandhofen, IKEA Smaland, Frankenthaler Straße 123
KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Samstag, 5. Februar
Je 12 bis 18 Uhr

Neckarau, Volkshaus Neckarau, ehem. Gaststätte, Rheingoldstraße 47-49
Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
City Airport, Seckenheimer Landstraße 172
Sandhofen, IKEA Smaland, Frankenthaler Straße 123
KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Bitte beachten: Ab Sonntag, 6. Februar, bleiben die Impfangebote im KIZ Rosengarten, bei den Vor-Ort-Angeboten sowie im Impfbus bis auf Weiteres sonntags geschlossen.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html

Mit Anpassung der Corona-Verordnung des Landes zum 12. Januar müssen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen (siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg .Dies gilt auch für die Impfangebote der Stadt Mannheim.

Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Es wird darum gebeten, die aktuellen Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: https://www.dranbleiben-bw.de/auffrischimpfung sowie unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/bund-aktualisiert-verordnung-impfstatus-von-geimpften-mit-johnson-johnson-aendert-sich/ zu beachten.

Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden. Die Impfaktionen sollen die Arbeit der Arztpraxen unterstützen, nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich auch an Ihre Hausarztpraxis, wenn Sie sich impfen lassen möchten.

Eine Übersicht über Impfaktionen in Mannheim finden Sie hier: https://www.mannheim.de/impfaktionen

Impfaktionen im Auftrag der Stadt Mannheim

Impfaktionen bei Konkordien

In Zusammenarbeit mit der Stadt Mannheim, der Vesperkirche und Dr. Adelheid Weiss und Prof. Dr. Hagen Weiss mit Team wird es bei Impfaktionen bei Konkordien in den Räumen der evangelischen Studentengemeinde in R3, 3 die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus geben. Es werden Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen ohne Termin durchgeführt. Für Personen über 30 kommt der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unter 30 wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt. Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Es wird gebeten, Impfausweis, Personalausweis und Krankenkassenkarte mitzubringen.

Termine:
Samstag, 5. Februar: von 11 bis 13 Uhr

Impfstützpunkt mit Termin: Fardelystraße ab 5 Jahren

Im Impfstützpunkt in der Fardelystraße in der Neckarstadt-West sind Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) möglich. Es werden auch Impfungen für Kinder ab 5 Jahren angeboten. Termine und weitere Informationen unter: https://impftermine-mannheim.de/

Impfstützpunkt in der Waldpforte

In Zusammenarbeit mit der Stadt Mannheim gibt es beim Impfstützpunkt Dr. Nahed die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus. Die Impfungen finden ohne Termin in der Waldpforte 27-29 im Waldhof statt.

Öffnungszeiten
Dienstag: 14.30 – 21 Uhr
Donnerstag: 14.30 – 21 Uhr
Freitag: 14.30 – 21 Uhr
Samstag: 12 – 21 Uhr
Sonntag: 12 – 19 Uhr

Impfkarte Mannheim

Eine Übersicht über die Impfmöglichkeiten in Mannheim bietet eine Impfkarte im Geoinformationssystem (Geoportal) der Stadt Mannheim: https://www.gis-mannheim.de/impfkarte

Es kann gefiltert werden nach Arztpraxen, die impfen (mit vorheriger Terminvereinbarung), dem Impfpunkt im Uniklinikum (nur mit vorheriger Terminvereinbarung, für Mannheimerinnen und Mannheimer ohne Hausarzt) und dem Kommunalen Impfzentrum Mannheim (weitere Infos unter https://www.mannheim.de/kiz), Impf-Aktionen sowie nach Impfstützpunkten im Auftrag der Stadt Mannheim. Bei Angeboten ohne Termin sind die jeweiligen Aktionszeiträume zu beachten.

Hinweis für Impf-Praxen: Wer ebenfalls in die Liste aufgenommen werden möchte, wird gebeten, sich per E-Mail an [email protected] zu wenden.

4. Meldung des Landes Baden-Württemberg: Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Digitale Informationsveranstaltung am 3. Februar 2022 von 19 bis 20 Uhr. Gesundheitsministerium bietet Forum für Fragen rund um das Thema Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen

Am kommenden Donnerstag (3. Februar) veranstaltet das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration eine digitale Informationsveranstaltung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Veranstaltung wird unter https://www.dranbleiben-bw.de/aufklaerung im Livestream übertragen. Fragen können vorab und auch während der Veranstaltung über [email protected] eingereicht werden. Sie werden während der Veranstaltung beantwortet.

Wie schützen wir insbesondere Ältere und vorerkrankte Menschen, Kranke sowie Menschen mit Behinderungen zusätzlich gegen eine Corona-Infektion? Um gerade diesen besonders vulnerablen Personen einen weiteren Schutz zu gewähren, tritt ab 15. März 2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen. Die Impfung der Beschäftigten dieser Einrichtungen stellt einen wichtigen zusätzlichen Schutzschirm für diesen besonders schutzbedürftigen Personenkreis dar.

Die meisten Beschäftigten in diesem Bereich sind sich ihrer Verantwortung bewusst und haben sich daher bereits zweifach impfen lassen und besitzen somit eine Grundimmunisierung, viele von ihnen haben auch schon ihre Auffrischimpfung erhalten, sind also geboostert. Manchen Beschäftigten stellt sich daher die Frage, warum die Pflicht sich lediglich auf ihre Personengruppe beschränkt. Auch bestehen Fragen zur Durchsetzbarkeit und Kontrolle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Diese und weitere Fragen von im Gesundheits- und Sozialwesen Beschäftigten, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Angehörigen von vulnerablen Personen sowie weiteren Interessierten beantwortet der Amtschef des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration, Prof. Dr. Uwe Lahl, gemeinsam mit weiteren Vertreterinnen und Vertretern aus dem Sozialministerium.

Mit dabei sind:
Prof. Dr. Uwe Lahl, Amtschef
Dr. Tobias Schneider, Leitung Abteilung 3 – Soziales
Dr. Thilo Walker, Leitung Abteilung 5 – Gesundheit
Christine Engelhardt, Leitung Abteilung 6 – Sozialversicherung
Dr. Jochen Wehrle, Abteilung 7 – Landesgesundheitsamt

Zum Hintergrund:

Medizinischem Personal und Pflegepersonal kommt bei der Versorgung von hochbetagten, pflegebedürftigen Personen sowie chronisch Kranken und Menschen mit Behinderungen eine besondere Verantwortung zu. Der enge und oft intensive Kontakt zu gefährdeten Menschen macht es notwendig, dass das Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen vollständig geimpft ist. Das trägt zu einem verlässlichen Schutz vor dem Coronavirus bei und verhindert die Weiterverbreitung des Virus. Die Frist für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 16. März wurde gewählt, um allen nicht geimpften Personen aus diesem Bereich ausreichend Zeit zu geben, sich vollständig impfen zu lassen.

Quelle: Stadt Mannheim

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