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Alles über Kfz-Versicherungen: Schutz auf den Straßen

23. Januar 2024 | Verbraucherinformationen

Die Kfz-Versicherung dient nicht nur der finanziellen Absicherung des Fahrzeughalters, sondern ist gesetzlich vorgeschrieben, um ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen zu dürfen. Im folgenden Artikel gehen wir im Detail darauf ein, worauf es bei einer Kfz-Versicherung ankommt.

Was genau versteht man unter einer Kfz-Versicherung?

Die Kfz-Versicherung ist eine Versicherungspolice, die Schutz vor finanziellen Verlusten bietet, die sich aus dem Besitz und dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ergeben können. Ihr Hauptzweck besteht darin, den Versicherten vor Schäden zu schützen, die durch Unfälle, Diebstahl oder andere Risiken entstehen können. Sie dient nicht nur dem Schutz des Versicherten, sondern auch dem Schutz Dritter vor den finanziellen Folgen eines vom Versicherten verursachten Schadens.

Die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung

In Deutschland und der EU ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese Pflichtversicherung stellt sicher, dass im Falle eines vom Fahrzeughalter verursachten Unfalls die Schäden Dritter gedeckt sind. Im Falle eines Unfalls übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für Schäden an Dritten, unabhängig davon, ob es sich um Fußgänger, Autofahrer oder Radfahrer handelt. Ebenso werden Sachschäden an fremdem Eigentum, wie etwa beschädigte Grundstücksmauern, abgedeckt. Nicht enthalten ist die Deckung für Reparaturen am eigenen Fahrzeug. Im Jahr 2020 waren laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) etwa 16 Prozent der in Deutschland registrierten Pkw lediglich mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung versehen, was häufig auf ältere Fahrzeuge von geringerem Wert zutrifft.

Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung

Neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung gibt es die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Wie diese ausschauen können, würde man unter anderem hier bei AdmiralDirekt sehen.

Teilkaskoversicherung

Im Rahmen der Teilkaskoversicherung werden Schäden abgedeckt, die außerhalb der Kontrolle des Fahrers liegen. Sie umfasst den Diebstahl des gesamten Fahrzeugs oder seiner Teile sowie Schäden, die durch Einbrüche entstehen. Auch Glasbruch, beispielsweise bei einer unbrauchbar gewordenen Frontscheibe, fällt unter den Versicherungsschutz.

Des Weiteren sind Schäden durch diverse Unwetterereignisse wie Sturm, Hagel, Überschwemmung und Blitzschlag abgesichert. Bei Sturmschäden ist jedoch zu beachten, dass die Versicherung erst ab einer Windstärke von 8 eintritt. Brandschäden, Explosionen sowie Kurzschlussschäden an der Fahrzeugverkabelung sind ebenfalls inkludiert. Zusätzlich deckt die Teilkasko Schäden durch Wildunfälle und Marderbisse ab, und in manchen Tarifen auch Schäden durch Schnee- und Dachlawinen.

Vollkaskoversicherung

In einer Vollkaskoversicherung ist der Schutz durch eine Teilkaskoversicherung automatisch inkludiert. Diese erweitert sich um die Abdeckung von Schäden, die durch selbstverschuldete Unfälle entstehen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall werden die Reparaturkosten des eigenen Fahrzeugs von der Vollkaskoversicherung getragen. Zusätzlich bietet die Vollkaskoversicherung Schutz bei Vandalismus, beispielsweise bei Beschädigungen wie zerkratztem Lack oder abgebrochenen Antennen.

Die Vollkaskoversicherung leistet auch Unterstützung, wenn der Versicherungsnehmer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird und der Verursacher Fahrerflucht begeht. Im Falle von Unfällen im Ausland kann die Vollkaskoversicherung ebenfalls von Vorteil sein, besonders wenn es zu Auseinandersetzungen mit ausländischen Versicherern kommt.

Geld sparen bei der Fahrzeugversicherung

In den Monaten Oktober und November gewinnt das Thema Kfz-Versicherung jährlich an Bedeutung, da bis zum 30. November in der Regel ein Wechsel des Versicherungsanbieters möglich ist. Dies kann zu deutlichen Reduzierungen der Versicherungsbeiträge führen. Neben dem Anbieterwechsel gibt es weitere Methoden, um Rabatte zu erzielen. Eine davon ist die Umstellung auf halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise, woraufhin viele Gesellschaften Rabatte gewähren.

Darüber hinaus kann eine Werkstattbindung, bei der Schäden ausschließlich in den vom Versicherer vorgeschriebenen Werkstätten repariert werden, zu erheblichen Rabatten führen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Ersparnisse im Einzelfall durch Mehrkosten bei der Reparatur wieder aufgezehrt werden können. Daher sollte eine solche Entscheidung immer auf der Grundlage einer detaillierten Kalkulation getroffen werden.

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