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Auswirkungen des Corona Virus in Schwetzingen: Rathaus schaltet unter 87-333 ein ‚Corona-Bürgertelefon‘ frei

16. März 2020 | Schwetzingen

Termine bei Ämtern nur noch nach telefonischer Anmeldung/ Stadt schließt zahlreiche Sportstätten und kulturelle Einrichtungen / Maßnahmen gelten bis zum 20. April  (Stand 16. März, 13 Uhr)

Um die Gefahr einer Verbreitung des neuartigen Corona-Virus einzudämmen, ergreift jetzt auch die Stadt Schwetzingen weitere Maßnahmen zum Schutz der Bürger/innen und ihrer Mitarbeiter/innen. Ab sofort gibt es im Rathaus keine allgemeinen Öffnungszeiten mehr und die Verwaltungsgebäude können nicht mehr ohne Weiteres betreten werden. Davon betroffen sind insbesondere das Bürgerbüro, das Standesamt, das Generationenbüro sowie die Bibliothek. Die Bürger/innen werden gebeten, nicht zwingende Behördengänge aufzuschieben oder per Mail: info@schwetzingen.de und telefonisch mit der Stadtverwaltung Kontakt aufzunehmen. Hierfür ist ab Dienstag, 17. März, ein städtisches „Corona-Bürgertelefon“ eingerichtet. Unter der Telefonnummer 06202 87-333 ist die Hotline von 08.00 bis 18.00 Uhr besetzt. Achtung: Für die gesundheitliche Beratung ist weiterhin das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises zuständig. Die dortige Hotline ist unter der Nummer 06221 522-1881 von 07.30 bis 19.00 besetzt.

In dringenden Fällen kann dann ein Termin vereinbart werden. Die Stadtverwaltung weist zudem darauf hin, dass viele Behördengänge inzwischen auch über Online-Formulare abgewickelt werden können. Eine Übersicht über alle möglichen Online-Verfahren finden Sie unter www.schwetzingen.de in der Rubrik Stadt & Bürger/ Online-Dienste (https://www.schwetzingen.de/pb/schwetzingen/Startseite/Stadt+_+Buerger/Online_Dienste.html).

Ausnahmslos alle städtischen Veranstaltungen sind abgesagt. Untersagt sind (Stand 16. März) auch alle Veranstaltungen über 100 Personen in geschlossenen Räumen.

Die Gemeinderatssitzungen und die Ausschusssitzungen finden vorerst wie geplant statt. Die Stadt bittet die Bevölkerung – insbesondere Risikogruppen – , im eigenen Interesse nicht an den öffentlichen Sitzungen als Zuhörer/in teilzunehmen.

Für Trauungen und Beerdigungen gelten in den nächsten Wochen ebenfalls Beschränkungen. Dies betrifft insbesondere die Anzahl der Fest- bzw. Trauergäste. Hier wird die Teilnehmerzahl auf maximal 20 (den engsten Familienkreis) beschränkt. Trauerfeiern werden weitgehend  im Freien stattfinden, auf die Trauerhalle soll nur bei schlechtem Wetter zurückgegriffen werden.

Es finden bis auf Weiteres auch keine Besuche bei Ehe- oder Altersjubilaren statt. Für die Senioren-  und Pflegeheime sowie für die GRN Klinik gelten eingeschränkte Besuchsregelungen, über die die jeweiligen Einrichtungen selbst informieren.

Stadt schließt Sporthallen, Schwimmbäder und Spielplätze

Die Stadt schließt ebenso alle Sporthallen, das Schwimmbad in der Nordstadthalle sowie alle Spielplätze. Davon betroffen ist auch das alla hopp Gelände sowie die Grillhütte. Auch das Jugendzentrum (GoIn) ist ab sofort geschlossen.

Ab Dienstag, 17. März, schließt das Freizeitbad bellamar.

Die Wochenmärkte finden weiterhin statt.

Kulturelle Einrichtungen auch betroffen

Auch die kulturellen Einrichtungen sind von der Schließung betroffen. Die Musikschule stellt den Unterricht ein. Das Palais Hirsch wird geschlossen, die VHS stellt bis auf weiteres ihr Kursprogramm ein. Das Theater am Puls setzt seine Vorstellungen aus. Ab Dienstag, 17. März, bleibt auch das Schloss Schwetzingen geschlossen. Abgesagt sind damit alle Führungen und Veranstaltungen. Der Schlossgarten darf weiterhin betreten werden.

Hinweis: Regelungen zu Ticketerstattung und Verschiebung von Veranstaltungen obliegen den jeweiligen Veranstaltern. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Internetseiten. Die Stadt Schwetzingen wird selbstverständlich kulant bei der Gebührenerstattung und eventuell entstehenden Mahngebühren (Bibliothek) verfahren.

Eine Entscheidung darüber, wie mit privaten Freizeiteinrichtungen, Fitnessstudios, Gastronomie, Diskotheken und ähnlichem weiter verfahren wird, kann die Stadt nicht alleine entscheiden. Hier stehen die entsprechenden Entscheidungen bzw. Anweisungen übergeordneter Stellen noch aus, werden aber in Kürze erwartet.

Diese Maßnahmen gelten Stand heute (16. März) bis zum Ende der Osterferien am 20. April.

Alle aktuellen Information sind immer aktuell unter www.schwetzingen.de abrufbar.

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