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Baden-Württemberg: 104 800 rechtskräftig Verurteilte im Jahr 2018

26. November 2019 | Gesellschaft, Leitartikel, Metropolregion, Politik, Polizei

45 % der Verurteilten waren bereits vorbestraft

In Baden-Württemberg hatten im Jahr 2018 von den insgesamt 104 8001 rechtskräftig verurteilten Personen 47 200 schon eine oder mehrere Vorverurteilungen. Somit waren 45 % der insgesamt im Jahr 2018 Verurteilten im Land bereits früher wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilt worden und damit vorbestraft.

Wie das Statistische Landesamt nach den neuesten Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik weiter mitteilt, waren im Jahr 2018 unter den 8 000 Jugendlichen und Heranwachsenden2 im Alter zwischen 14 bis unter 21 Jahren, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, 2 900 Wiederholungstäter (36,4 %). Davon waren 1 300 Personen mit einer Vorverurteilung (45 %), weitere 700 mit 2 Vorstrafen (24,4 %) und 900 Jugendliche und Heranwachsende mit 3 und mehr Vorstrafen (30,7 %). Im Vergleich zum Vorjahr ging im Jahr 2018 die Zahl der Wiederholungstäter zurück (−100 bzw. 3,7 %). Gleichzeitig verringerte sich der Anteil der nach Jugendstrafrecht vorbestraften Jugendlichen und Heranwachsenden von 40 % im Jahr 2017 um auf nunmehr 36,4 %.

Von den im Jahr 2018 nach Allgemeinem Strafrecht verurteilten 96 800 Heranwachsenden und Erwachsenen waren 44 300 oder 45,7 % Wiederholungstäter. 11 400 Männer und Frauen waren einmal vorbestraft (25,7 %). In 6 100 Fällen waren es 2 Vorverurteilungen (13,9 %). 15 900 Heranwachsende und Erwachsene hatten 3 bis 8 Vorstrafen (36 %) und 10 800 Personen (24,4 %) hatten 9 und mehr Vorverurteilungen. Gegenüber dem Vorjahr nahm die Zahl der nach Allgemeinem Strafrecht verurteilten Männer und Frauen mit Vorstrafen zu (+200 Fälle bzw. +0,5 %). Allerdings ging der Anteil der Vorbestraften von 47,3 % im Jahr 2017 auf 45,7 % im Jahr 2018 zurück.

Bei den nach Jugendstrafrecht Verurteilten wurden bei den früheren Strafen als schwerste Strafe oder Maßnahme überwiegend Zuchtmittel (1 600 Fälle) wie Verwarnungen, Auflagen und Jugendarrest ausgesprochen. Bei den nach Allgemeinem Strafrecht Verurteilten handelte es sich bei den schwersten Vorverurteilungen in den meisten Fällen um Geld- und Freiheitsstrafen (23 500 bzw. 17 400 Fälle).

1Werte im Text auf 100 gerundet

2Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren können je nach persönlichem Entwicklungsstand nach Jugendstrafrecht oder Allgemeinem Strafrecht abgeurteilt werden.

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