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Bodenschutzkalkung geht weiter

24. Januar 2025 | Leitartikel, Natur & Umwelt, Photo Gallerie

Das Kreisforstamt informiert

Bereits im Juli vergangenen Jahres hat das Kreisforstamt eine Bodenschutzkalkung in den Wäldern im Kleinen Odenwald gestartet – aktuell fliegt der Helikopter wieder über den Wald der Pfälzer katholischen Kirchenschaffnei zwischen Lobbach und Mückenloch. Danach geht es in Schönbrunn-Haag weiter. Von dort nimmt sich der Helikopter die übrigen Schönbrunner Flächen bis nach Eberbach vor.

Ausgebracht werden Gemische aus natürlichem Dolomitgestein, Holzasche und Wasser. Es besteht keine gesundheitliche Gefährdung für Menschen durch das Kalkmaterial. Da aber gerade bei feuchter Witterung Klumpen im Kalkpulver entstehen und beim Fall aus großer Höhe gefährlich werden können, ist der Wald während der Arbeiten ist gesperrt. Das Kreisforstamt appelliert an Waldbesucherinnen und -besucher, die Sperrhinweise zu beachten.

Bodenschutzkalkung in den Wäldern

Warum muss der Boden gekalkt werden?

Die Industrialisierung, insbesondere im 20. Jahrhundert, hat den Zustand vieler Waldböden nachhaltig beeinflusst. Säureeinträge aus der Luft haben dazu geführt, dass Nährstoffe ausgewaschen wurden und ein für viele Bodenlebewesen zu saures Milieu entstand. Als Folge sind viele Waldböden in ihrer Funktion als Trinkwasserfilter, Pflanzenstandort und Lebensraum beeinträchtigt. Die Schäden durch die Bodenversauerung aus der Vergangenheit können die Waldböden nur teilweise selbst regenerieren. „Die bundesweite Bodenzustandserhebung hat gezeigt, dass eine gezielte Kalkung von Waldflächen die vom Menschen verursachte Versauerung der Waldböden abmildert, die Bäume in ihrer Vitalität und Widerstandskraft gegenüber Trockenheit stärkt und ein reiches Bodenleben fördert. Gesunde Waldböden sind eine Grundvoraussetzung für ein vielfältiges Bodenleben und stabile Waldbestände“, erläutert Försterin Ulrike Riedl vom Kreisforstamt.

Vorab wurden alle Flächen anhand von Kartendaten analysiert sowie mittels Bodenproben untersucht. Durch eine anschließende Abstimmung mit der Natur-schutz- und Wasserbehörde können negative Folgen für Natur und Landschaft ausgeschlossen werden. Für die praktische Durchführung der Maßnahme ist ein auf Waldkalkungen spezialisiertes Unternehmen zusammen mit dem Kreisforstamt verantwortlich.

Die Europäische Union fördert die Bodenschutzkalkung für private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer von Waldflächen unter 30 Hektar mit 100 Prozent der entstehenden Nettokosten. Besitzt ein Betrieb über 30 Hektar, werden die Kosten zu 90 Prozent der Nettokosten gefördert. Die Förderanträge wurden von den waldbesitzenden Städten und Gemeinden über das Kreisforstamt an das Regierungspräsidium übermittelt und die Gelder bewilligt.

Weitere Infos zum Thema Bodenschutzkalkung finden sich auf der Internetseite der Forstlichen Versuchsanstalt: www.fva-bw.de/themen/waldboden

Hilfe für den Wald im Klimawandel: Im Kleinen Odenwald wird die Bodenschutzkalkung per Helikopter fortgesetzt. (Foto: Kreisforstamt)

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