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Corona-Entwicklung: Neue Schutzmaßnahmen ab Dienstag, 27. Oktober im Rhein-Neckar-Kreis

26. Oktober 2020 | Gesellschaft, Metropolregion, Politik

Einschränkungen im Bereich der Gastronomie und für Bereiche mit Warteschlangen / Terminpflicht für Erledigungen im Rathaus

 

Leider steigen nunmehr auch im Rhein-Neckar-Kreis die Infektionszahlen deutlich an. Weil der Rhein-Neckar-Kreis den Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 50 positiv getesteten Personen pro 100.000 Einwohnern deutlich überschritten hat, sind jetzt die verschärften Vorgaben und  Schutzmaßnahmen des Landes von den Gemeinden umzusetzen. Deswegen werden alle 54 Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises durch Allgemeinverfügungen weitergehende Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Coronavirus-Verbreitung in Kraft setzen. Im Einzelnen gilt ab Dienstag, 27.10.2020 in Schwetzingen:

 

  • Im Bereich der öffentlichen Straßen (im Freien) ist in Warteschlangen, d.h. mehr als 1 wartende Person, vor Verkaufsstellen des Einzelhandels, vor Gaststätten, Cafés, Eisdielen, vor sonstigen Verkaufsstellen und in Warteschlangen vor Poststellen, Abholdiensten und Ausgabestellen der Tafeln, vor Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben sowie vor Verwaltungsgebäuden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde).
  • Abweichend von § 7 des Gaststättengesetzes  gilt ein generelles Außenabgabeverbot von Alkohol. In Gaststätten oder gastgewerblichen Einrichtungen  dürfen somit keine alkoholischen Getränke zum alsbaldigen Verzehr über die Straße abgegeben werden.
  • Für Schwetzingen gilt zudem weiterhin die seit Samstag in Kraft befindliche angepasste Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske in der zentralen Innenstadt.

 

OB René Pöltl appelliert an alle: „Wir müssen alles tun, um die weitere Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus zu unterbinden und eine künftige Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.  Die Fallzahlen steigen aktuell exponentiell an, so dass das leider sehr schnell passieren kann. Dies zeigt das Beispiel anderer Länder. Daher ist es unbedingt wichtig, dass jede/jeder Einzelne von uns versucht, die AHA-Regel strikt einzuhalten und nicht notwendige Kontakte im privaten und beruflichen Bereich herunterzufahren.“

 

Rathaus: nur noch dringende Erledigungen nach Termin

 

Zur Vermeidung weiterer Risiken  für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch die Kunden, gibt es ebenfalls ab 27.10. weitere Kontaktbeschränkungen im Bereich des Rathauses. Die Dienstgebäude sind für den laufenden Publikumsverkehr geschlossenen. Dringende Erledigungen sind jedoch weiterhin möglich. Dazu ist jedoch telefonisch oder per E-Mail vorab ein Termin verbindlich zu vereinbaren. Für das Bürgerbüro, das Standesamt und das Ausländeramt ist über die Homepage www.schwetzingen.de eine Online-Terminreservierung möglich.

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