Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 01. Juli 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Corona-Quarantäne und Maßnahmen: Die Nichteinhaltung kann Strafen und Bußgelder zur Folge haben

20. März 2020 | Gesellschaft, Leitartikel, Metropolregion

Um das Gesundheitssystem so gut wie möglich zu entlasten, muss eine schnelle Ausbreitung des Coronavirus verhindert werden. Zudem muss die Ansteckungsgefahr für Risikogruppen reduziert werden, da für diese eine Infektion gefährlicher ist als für einen Großteil der Bevölkerung. „Es ist daher unabdingbar, dass alle Menschen in unserer Region die Anweisungen unseres Gesundheitsamtes bezüglich einer Quarantäne befolgen und ihrer sozialen Verantwortung nachkommen“, appelliert Landrat Stefan Dallinger an alle Bürgerinnen und Bürger.

 

In diesem Zusammenhang weist das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis darauf hin, dass Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie die von allen Kommunen des Rhein-Neckar-Kreises erlassenen Allgemeinverfügungen Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen können.

 

  • Zum Beispiel kann eine Nichteinhaltung der Corona-Quarantäne den Tat-bestand der Körperverletzung erfüllen, welcher mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird.
  • Zuwiderhandlungen gegen behördlich angeordnete vollziehbare Verbote von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen können mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafen bestraft werden (§ 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG).
  • Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen sonstige vollziehbare Anordnungen nach § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG (Schließungen von Einrichtungen, Betrieben usw.) stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden (§ 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG).
  • Dies gilt jeweils auch für Zuwiderhandlungen gegen vollziehbare Anordnungen der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)

 

„Wir alle wissen, dass die bislang beschlossenen Maßnahmen harte Ein-schnitte in das Leben von uns allen darstellen. Doch sie dienen einzig und allein dem Schutz der Bevölkerung vor einer weiteren dynamischen Ausbreitung des Coronavirus – und deshalb müssen sich auch alle daranhalten“, so Landrat Dallinger.

Das könnte Sie auch interessieren…

MA: gefährliche Körperverletzung

Mannheim: 54-jähriger Mann von Unbekanntem auf dem Paradeplatz ins Gesicht getreten und geschlagen - Zeugenaufruf Mannheim (ots) Am Sonntag um kurz nach 12:00 Uhr saß ein 54-jähriger Mann auf einem Absatz zur Grünfläche des Paradeplatzes, als ein bislang unbekannter...

Poser-Kontrollen im Stadtgebiet Mannheim

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim Gemeinsam mit dem Ordnungsdienst der Stadt Mannheim waren unter der Federführung der Ermittlungsgruppe Poser des Verkehrsdienstes Mannheim die Einsatzkräfte am Freitagabend bis in die...

Bundesinnenminister bei Gedenkveranstaltung für Rouven Laur in Mannheim

Gedenken, Mahnung und Zeichen des Zusammenhalts Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat seine Teilnahme an der Gedenkveranstaltung für den ermordeten Polizisten Rouven Laur zugesagt. Gemeinsames Gedenken auf dem Mannheimer Marktplatz Er wird gemeinsam mit dem...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert