Bleiben Sie informiert  /  Samstag, 20. April 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Haustürgeschäft ohne Widerrufsbelehrung ist rechtswidrig

18. Januar 2019 | Gesellschaft, Leitartikel, Politik, Wirtschaft

URTEIL GEGEN PRIMASTROM

· Über 14-tägiges Widerrufsrecht bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen muss informiert werden

 

· Klage der Verbraucherzentrale wegen fehlender Widerrufsbelehrung gegen Primastrom erfolgreich

 

· Regelmäßig beschweren sich Verbraucher über Haustürgeschäfte

 

 

 

Das Unternehmen Primastrom vertrieb Strom- und Gasverträge an der Haustür. Eine Verbraucherin, die einen angeblich so abgeschlossenen Vertrag wieder los werden wollte, wandte sich an die Verbraucherzentrale. Weil Primastrom nicht über die 14-tägige Widerrufsmöglichkeit informiert hatte, ging die Verbraucherzentrale rechtlich gegen den Anbieter vor. Im Dezember entschied das Landgericht Berlin (AZ 17-2-868, nicht rechtskräftig) im Sinne der Verbraucherzentrale.

 

 

 

Bei einem Haustürgeschäft nicht über das Widerrufsrecht zu informieren, ist klar rechtswidrig. „Anbieter, die die Widerrufsmöglichkeit verschweigen, verhalten sich irreführend und verschaffen sich einen Vorteil gegenüber Verbrauchern und Konkurrenten“, bewertet Matthias Bauer, Abteilungsleiter Bauen, Wohnen, Energie bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Verhalten von Primastrom. „Verbraucher werden über die ihnen zustehende Rechte getäuscht, das ist kein Kavaliersdelikt!“. Die Verbraucherzentrale leitete daher rechtliche Schritte ein und bekam nun vor dem Landgericht Berlin recht (AZ 17-2-868, nicht rechtskräftig). Im konkreten Fall meinte die Verbraucherin außerdem, lediglich der Zusendung von Unterlagen zugestimmt zu haben, erhielt im Anschluss an das Gespräch stattdessen aber eine Vertragsbestätigung über einen Strom- und Gasvertrag. Vertragsunterlagen und die vorgeschriebene Widerrufsbelehrung in Textform wurden ihr nicht ausgehändigt. Mit Hilfe der Verbraucherzentrale konnte sie den unerwünschten Vertrag beenden.

 

WIDERRUFSRECHT BEI AUSSERGESCHÄFTSRAUMVERTRÄGEN

Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden (Haustürgeschäfte), besteht immer eine Überrumpelungsgefahr. Der Gesetzgeber hat mit dem 14-tägigen Widerrufsrecht daher eine Möglichkeit geschaffen, mit der Verbraucher solche Verträge einfach beenden können. Regelmäßig beschweren sich Verbraucher bei der Verbraucherzentrale, dass ihnen nach Besuchen von Außendienstmitarbeitern Verträge zugesandt wurden, ohne dass sie bei dem Besuch einem Vertragsschluss zugestimmt hätten. Wird außerdem die Möglichkeit des Widerrufs verschwiegen, haben Verbraucher zwar ein verlängertes Widerrufsrecht von zwölf Monaten und 14 Tagen, das nutzt ihnen aber nichts, wenn Sie eben wegen der fehlenden Belehrung überhaupt nichts von ihrem Recht wissen. In der Folge bleiben Verbraucher in vielen Fällen auf den unerwünschten Verträgen sitzen.

Das könnte Sie auch interessieren…

Mannheims erstes Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsnetzwerk für Unternehmen gestartet

Neun Mannheimer Unternehmen wollen über mehrere Jahre hinweg gemeinsam ihre Energieeffizienz steigern sowie ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten ausweiten. Der Auftakt zu diesem Gemeinschaftsprojekt fand gestern im MAFINEX Technologiezentrum statt Die Themen Energie und...

Es wird wieder geblitzt in Mannheim! Wo? Hier!

Achtung Autofahrer! In Mannheim gibt es nächste Woche wieder teure Fotos. Hier stehen sie! Die Stadt Mannheim führt vom 22. bis 26. April in folgenden Straßen Geschwindigkeitskontrollen durch: Beim Johannkirchhof – Friedrich-Ebert-Straße – Käfertaler Straße –...

Großartiger Erfolg: Waldrapp-Artenschutzprojekt erfolgreich abgeschlossen

Einst ausgestorbene Vogelart konnte dauerhaft im neuen Habitat wiederangesiedelt werden Ende Januar 2024 gingen wahrscheinlich zum letzten Mal vier junge Waldrappe aus dem Zoo Heidelberg ins spanische Jerez de la Frontera, um gemeinsam mit anderen Waldrappen auf ihre...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert