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Heidelberg: Für Betroffene ein beträchtliches Problem – unrechtmäßiges Parken auf Behindertenparkplätzen

19. September 2019 | Gesellschaft, Heidelberg, Politik, Wirtschaft

Symbolfoto: Rhein-Neckar-Aktuell

Wer als nicht Berechtigter auf einem Behindertenparkplatz steht, stellt die Betroffenen vor ein beträchtliches Problem. Sie müssen längere Wege zurücklegen und haben weniger Platz beim Aussteigen. Die Stadt Heidelberg und die städtische Kommunale Behindertenbeauftragte appellieren deshalb an alle nicht betroffenen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die Behindertenparkplätze frei zu halten.

 

Erzwungene Umwege schränken die Mobilität deutlich ein

„Menschen mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen haben ein bestimmtes sogenanntes Mobilitätsbudget pro Tag“, erläutert Christina Reiß, Kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Heidelberg und führt weiter aus: „Das heißt, dass sie pro Tag nur eine begrenzte, sehr geringe Strecke zurücklegen können. Beträgt dieses Mobilitätsbudget zum Beispiel 1.000 Meter, dann ist bei einem Umweg von 300 Metern durch einen widerrechtlich zugestellten Parkplatz schon ein Drittel des Mobilitätsbudgets aufgebraucht.“.

 

Laut Gesetz darf auf einem Behindertenparkplatz nur parken, wer im Besitz des „Parkausweises für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union“ ist. Ein Großteil der Inhaberinnen und Inhaber dieses Parkausweises ist stark mobilitätseingeschränkt. Einige besitzen diesen „blauen Ausweis“ auch aufgrund von schweren Darmerkrankungen, die einen schnellen Toilettenzugang notwendig machen. Menschen in solchen Lebenslagen sind auf die Behindertenparkplätze in unmittelbarer Nähe von Geschäften und Kultureinrichtungen mit Toilettenzugang angewiesen.

 

Bitte Rücksicht nehmen!

 

Die Stadt Heidelberg arbeitet daran, an wichtigen Stellen wie Kultureinrichtungen und Behörden Behindertenparkplätze anzubieten. „Inhaber des blauen Parkausweises sind so massiv in ihrer Mobilität eingeschränkt, dass es für sie unbedingt notwendig ist, vorhandene Behindertenparkplätze in Anspruch nehmen zu können“, sagt Christina Reiß und bittet um mehr Rücksichtnahme: „Der Gesetzgeber hat diese Regelung als Nachteilsausgleich für sehr stark Mobilitätseingeschränkte vorgesehen. Niemand sollte diesen Ausgleich jemand anderem vorenthalten.“

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