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Heidelberg: Lärm in der Altstadt – Ideenwerkstatt zur „Achtsamkeits-Kampagne“ abgesagt

18. Januar 2020 | Gesellschaft, Heidelberg, Leitartikel, Politik, Veranstaltungen, Wirtschaft

Aufgrund der geringen Teilnehmerzahl hat die Stadt Heidelberg die für Dienstag, 14. Januar 2020, geplante Ideenwerkstatt abgesagt. Nach dem Beschluss des Gemeinderates vom Dezember 2019 sollten an dem Treffen neben Vertretern der Stadt und der Polizei insbesondere die Anwohnerschaft, der Stadtteilverein, die Gastronomie und Jugendvertreter teilnehmen. Gemeinsam sollten sie sich auf eine „Achtsamkeits-Kampagne“ für rücksichtsvolles Verhalten im Heidelberger Nachtleben verständigen. Zudem sollten die Interessenvertreter über das Auswahlverfahren und den Aufgabenbereich eines Lärmbeauftragten/Nachtbürgermeisters für die östliche Altstadt beraten. Diesem Vorgehen lag die Überzeugung zugrunde, dass für den Erfolg dieser Funktion die Akzeptanz durch alle relevanten Akteure entscheidend ist.

 

„Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Stadtverwaltung beim Thema ,Lärm in der Altstadt‘ bewusst die unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure beteiligen soll. Vor dem Hintergrund der zahlreichen Absagen ist der Auftrag aus unserer Sicht damit nicht ausführbar. Wir können keine Kampagne zur Befriedung der Altstadt machen, wenn nicht alle Seiten mitmachen wollen. Nun will sich ein Teil der Eingeladenen dennoch treffen. Wir sind offen, die Ergebnisse dieser Gespräche dann wieder im Gemeinderat zu besprechen“, erklärte Bürgermeister Wolfgang Erichson. 

 

In Abstimmung mit dem Gemeinderat wird die Verwaltung nun festlegen, wie die Themen „Achtsamkeits-Kampagne“ und „Lärmbeauftragter/Nachtbürgermeister“ zielführend weiterverfolgt werden können.

 

Aktuell steht zum Thema Sperrzeiten eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (Mannheim) aus: Der Heidelberger Gemeinderat hatte im Oktober 2019 entschieden, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 31. Juli 2019 zur Sperrzeitensatzung für die östliche Altstadt Berufung einzulegen. Das Verwaltungsgericht ist in seinem Urteil der Auffassung, dass es für die Anwohnerschaft in Teilen der Altstadt lärmbedingte Gesundheitsgefahren gibt und dass die Gastronomiebetriebe deshalb werktags um Mitternacht und am Wochenende um 2.30 Uhr schließen sollen. Der Gemeinderat hatte dagegen mit knapper Mehrheit beschlossen, dass die Sperrzeit in der Kernaltstadt auf 1 Uhr unter der Woche sowie 4 Uhr am Wochenende und an Feiertagen (Nächte von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag sowie Nächte vor Feiertagen) festgelegt wird.

 

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