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Heimaufsicht: neuer Prüfleitfaden für Einrichtungen der Eingliederungshilfe

3. August 2012 | Allgemeines, Das Neueste, Politik

Die Heimaufsicht in Baden-Württemberg überprüft Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Zukunft mithilfe eines speziell für diese Heime entwickelten Prüfleitfadens. „Mit dem neuen Leitfaden stellen wir sicher, dass die Heimaufsicht bei ihren Kontrollen den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung Rechnung trägt“, sagte Sozialministerin Katrin Altpeter am Donnerstag in Stuttgart. Die Landesregierung verfolge das Ziel, die gute Lebensqualität in den baden-württembergischen Einrichtungen stets weiter zu verbessern. Der Prüfleitfaden unterstütze die Heimaufsicht dabei, die Qualität in den Heimen zu sichern und Verbesserungspotenziale aufzuzeigen.

Bisher wurde für die Prüfung der Einrichtungen der Eingliederungshilfe ein Leitfaden aus dem Jahr 2010 genutzt, der vornehmlich auf die Bedürfnisse von Altenpflegeeinrichtungen zugeschnitten ist. Der neue Leitfaden ist ein weiterer Schritt der Landesregierung auf dem Weg zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese Vereinbarung misst der Teilhabe von Menschen mit Behinderung einen hohen Wert bei. „Mit dem neuen Prüfleitfaden können wir besser auf die Interessen der Bewohner von Heimen eingehen und ihre Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung fördern“, sagte Ministerin Altpeter. So werde zukünftig auch die jeweilige Ausrichtung der Einrichtung je nach Art der Behinderung oder Beeinträchtigung berücksichtigt.

Der Prüfleitfaden bildet entsprechend des Landesheimgesetzes und seiner Verordnungen die gesamte Bandbreite der Prüfung ab. Er dient den Prüferinnen und Prüfern als Arbeitshilfe. Die Überprüfungen finden grundsätzlich unangemeldet statt und werden in Baden-Württemberg von den Heimaufsichtsbehörden in den 44 Stadt- und Landkreisen durchgeführt. „Die Heimaufsicht ist ein unverzichtbarer Baustein für die Qualitätsentwicklung in den Pflegeheimen und in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg“, betonte Ministerin Altpeter.

Erstellt wurde der neue Prüfleitfaden durch eine vom Sozialministerium moderierte Arbeitsgruppe, in der u. a. Vertreter aus der Eingliederungshilfe und der Heimaufsicht sowie der Landesarzt für behinderte Menschen mitgewirkt haben. „Mir war wichtig, die Kompetenzen aus den verschiedenen Fachbereichen in das Verfahren einzubinden“, erklärte Ministerin Altpeter.

(Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg)

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