Heimaufsichtsbehörde zieht Bilanz
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 standen im Rhein-Neckar-Kreis 85 stationäre Einrichtungen mit insgesamt 5.653 Plätzen unter Aufsicht der Heimaufsichtsbehörde. Damit blieb die Zahl der Einrichtungen im Vergleich zu 2023 unverändert, die Zahl der Plätze sank jedoch leicht von 5.817. Von den Häusern waren 71 auf Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf ausgerichtet (5.071 Plätze), 14 richteten sich an Menschen mit Behinderungen (582 Plätze). Diese Eckdaten präsentierte die Behörde nun in ihrem aktuellen Bericht.
Positiv hebt der Bericht die Entwicklung der Einzelzimmerquote hervor. Im Durchschnitt liegt diese nun bei 85 Prozent, nach 80 Prozent im Vorjahr. Bereits 32 Einrichtungen der Pflege- und Unterstützungseinrichtungen erreichen die vollständige 100-Prozent-Einzelzimmerquote, bei den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sind es neun Häuser. „Das zeigt, dass sich die Wohnsituation in vielen Einrichtungen weiter verbessert hat“, erklärt Katja Hahn, Leiterin der Heimaufsicht.
Auch bei der Kontrolle blieb die Behörde konsequent. Sowohl 2023 als auch 2024 wurden alle 85 Einrichtungen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Regelprüfungen überprüft – eine Quote von 100 Prozent. Ergänzend dazu fanden 34 Anlassprüfungen im Jahr 2023 und 21 im Jahr 2024 statt. Schwerpunkte lagen auf der Pflegequalität, dem Einsatz freiheitseinschränkender Maßnahmen (FEM) und der Personalausstattung. Auffällig: In 3 Prozent der Einrichtungen 2023 und 8 Prozent 2024 gab es keinerlei Beanstandungen.
Die meisten Mängel betrafen die Pflegedokumentation, das Medikamentenmanagement sowie die personelle Besetzung. Bei den freiheitseinschränkenden Maßnahmen zeigte sich eine stabile Entwicklung auf niedrigem Niveau. Der Anteil der Bettgitter sank leicht von 2,5 auf 2,2 Prozent, Fixierungen und andere FEM lagen konstant bei rund einem Prozent oder darunter. Damit bleibt die Anwendung solcher Maßnahmen die Ausnahme.
Auch die Zahl der Beschwerden ging zurück. Während 2023 noch 62 Fälle registriert wurden, waren es 2024 nur noch 45. Mehr als die Hälfte der Beschwerden erwies sich im Nachgang als unbegründet, 42 Prozent wurden teilweise bestätigt, nur sechs Prozent waren vollumfänglich berechtigt. „Schwerwiegende Mängel haben wir in keinem Fall festgestellt“, betont Hahn. Ordnungswidrigkeitenverfahren mussten nur in Einzelfällen eingeleitet werden, Beschäftigungsverbote oder die Einschaltung der Staatsanwaltschaft waren nicht notwendig.
Insgesamt zieht die Heimaufsicht ein positives Fazit. „Die Ergebnisse zeigen, dass die Einrichtungen im Rhein-Neckar-Kreis trotz Fachkräftemangels ein hohes Maß an Verantwortung übernehmen“, sagt Hahn. Mit den geplanten gesetzlichen Änderungen, die eine stärker beratungsorientierte und risikobasierte Aufsicht vorsehen, soll die Arbeit künftig noch gezielter erfolgen. Einrichtungen mit hohen Standards könnten so entlastet werden, während Häuser mit Handlungsbedarf intensiver begleitet werden. Ziel bleibe es, die Lebensqualität und den Schutz der Menschen in den Einrichtungen nachhaltig zu sichern.