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Katastrophenschutz und Rettungsdienste

19. Juni 2023 | Leitartikel, Photo Gallerie, Rhein-Neckar-Kreis

Beteiligungsprozess für Menschen mit Behinderung im Rhein-Neckar-Kreis ist auf den Weg gebracht

(Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis): Katastrophenschutz und Rettungsdienst: Erster Austausch der Teilnehmenden des Beteiligungsprozesses für Menschen mit Behinderung.

Zunehmende Naturkatastrophen, wie Starkregen oder Hitzewellen, deren Folgen, wie beispielsweise Stromausfälle und Evakuierungen, aber auch Pandemien stellen den Katastrophenschutz und das Rettungswesen vor große Herausforderungen. Vulnerable Gruppen, darunter vor allem auch Menschen mit Behinderung, sind von den direkten und mittelfristigen Folgen der Naturkatastrophen besonders betroffen.

Um diesen Herausforderungen aktiv zu begegnen, trafen sich am Mittwoch, 14. Juni 2023 erstmalig Mitglieder des Inklusionsbeirats des Rhein-Neckar-Kreises – Fachleute in eigener Sache in den Bereichen Sinnesbehinderungen und Mobilitätseinschränkung –, das Pilgerhaus Weinheim für den Bereich kognitive Einschränkungen, die kommunale Behindertenbeauftragte des Kreises, der Leiter des Amts für Feuerwehr und Katastrophenschutz, die Geschäftsführerin der Integrierten Leitstelle Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis gGmbH, ein Mediziner des Uniklinikums sowie weiteren Personen zum inhaltlichen Austausch.

Initiiert wurde das Treffen von der Kommunalen Behindertenbeauftragten des Rhein-Neckar-Kreises Silke Ssymank. „Anlass waren vermehrte Anfragen in der Beratung zum Thema Rettungswesen und den bestehenden Warnsystemen“, so Ssymank. „Ein Test der bestehenden Warnsysteme durch Menschen mit Sinnesbehinderung hat ergeben, dass hier Nachbesserungsbedarf in punkto Barrierefreiheit besteht“.
Eine grundsätzliche Offenheit für die Thematik wurde bereits in der ersten Sitzung deutlich. Udo Dentz, Leiter des Amtes für Feuerwehr und Katastrophenschutz des Kreises, erläuterte, „dass im Rettungsfall nicht immer bekannt ist, wo beispielsweise für beatmete Patientinnen und Patienten eine Notstromversorgung erfolgen kann oder was bei Menschen mit Sinnesbehinderungen wie Blind- oder Taubheit besonders zu beachten ist.“ Oft bestehen hier auf beiden Seiten Berührungsängste und Unsicherheiten. Diese können in der Folge zu Missverständnissen führen.
„Eine weitere Herausforderung ist in den letzten Jahren hinzugekommen“, erklärt Stefanie Heck, Geschäftsführerin der Integrierten Leitstelle Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis gGmbH, „ältere, vereinsamte Personen nutzen die Notrufnummer 112 verstärkt zur Kommunikation, die Leitung ist jedoch für Notfälle gedacht.“ Die Personen mit Sinnes- oder Körperbehinderung schilderten persönliche Erfahrungen mit Fehlinformationen von Warnsystemen und deren Folgen.

Schwerpunktthemen im Rahmen des ersten Austauschs waren die Verlässlichkeit und der Informationsgehalt von Warnsystemen, barrierefreie und behinderungsspezifische Aufklärung der Risikogruppen und der Rettungskräfte sowie Erreichbarkeit, Handlungsfähigkeit und Besonderheiten der Evakuierung im Ernstfall.

Diese Themen werden in künftigen Treffen weiterbearbeitet. Alle Teilnehmenden äußerten sich zufrieden über die Ergebnisse. Der Kreis soll um Ansprechpersonen des Kreisseniorenrats und eines Elternverbands erweitert werden.
„Wir können stolz darauf sein, dass hier gemeinsam ein Beteiligungsprozess begonnen wurde, der auf große Unterstützung und Offenheit bei den beteiligten Akteurinnen und Akteuren gestoßen ist“, fasst Ssymank zusammen.

Quelle: Landratsamt RNK

 

 

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