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Kostenfallen stoppen zum Weltverbrauchertag am 15. März 2020

12. März 2020 | Gesellschaft, Leitartikel, Metropolregion, Politik, Wirtschaft

  • Untergeschobene Verträge am Telefon und lange Vertragslaufzeiten sind großes Ärgernis für Verbraucher
  • Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert wirksame gesetzliche Regelung zum Schutz vor Kostenfallen
  • Telefonaktion zu Kostenfallen vom 16. bis 20.3.

 

Kostenfallen sind ein Dauerbrenner in der Beratung der Verbraucher­zentrale Baden-Württemberg. Anlässlich des Weltverbrauchertages fordert die Verbraucherzentrale wirksame Regelungen gegen Kostenfallen. Ein großes Problem sind telefonisch unter­geschobene Verträge und lange Vertragslaufzeiten.

 

Häufig schnappen Kostenfallen am Telefon zu: Unseriöse Geschäftemacher rufen Verbraucher an, verwickeln sie in ein Gespräch und behaupten dann, es sei ein Vertrag – beispielsweise über ein Abonnement eines Nahrungsergänzungsmittels – zustande gekommen. „Der Ärger, den angeblichen Vertrag wieder loszuwerden und eventuell schon abgebuchtem Geld hinterherzurennen, bleibt beim geprellten Kunden“, sagt Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Um Verbraucher wirksam zu schützen, braucht es eine gute gesetzliche Regelung zum Schutz vor untergeschobenen Verträgen am Telefon. „Eine wirksame und einfache Lösung wäre die sogenannte Bestätigungslösung“, so Tausch weiter. Demnach müssten alle am Telefon abgeschlossenen Verträge schriftlich bestätig werden. Aktuell gilt diese Regelung nur für Gewinnspiele. „Unsere Statistik zeigt, dass die meisten Fälle untergeschobene Zeitschriften­­abos oder Telekommunikationsverträge betreffen“, sagt Tausch. „Der aktuell geplante Gesetzesentwurf „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ sieht eine Ausweitung der Bestätigungslösung nur für bestimmte Stromverträge vor und greift damit viel zu kurz.“

Ein anderes Kostenrisiko sind lange Vertragslaufzeiten und automatische Vertragsverlängerungen. Es ist üblich, Verträge, beispielsweise über Mobilfunk und Internet oder Fitnessstudios, über einen Zeitraum von zwei Jahren abzuschließen. Häufig verlängern sich diese Verträge automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wird. Verbraucher müssen, um eine selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können, auch kurzfristig reagieren können. Geht das nicht, entwickeln sich solche Verträge schnell zur Kostenfalle. Außerdem wird eine fristgerechte Kündigung Verbrauchern oft sehr schwer gemacht. „Die Kündigung muss genauso einfach sein wie der Vertragsabschluss auch“, sagt Tausch.

„Wir fordern eine Begrenzung von Laufzeiten auf ein Jahr, die Verkürzung der Kündigungsfrist auf einen Monat und die Begrenzung der automatischen Vertragsverlängerung auf maximal drei Monate“, so Cornelia Tausch. Das sieht der aktuelle Gesetzesentwurf auch so vor, allerdings muss dies auch für Fitnessstudios gelten, die von der geplanten Regelung bisher ausgenommen sind.

Anlässlich des Weltverbrauchertages informiert die Verbraucherzentrale mit einer kostenlosen Telefonberatung in der Woche vom 16. bis 20.3. zu verschiedenen Themen rund um Kostenfallen. Einen Überblick über Themen und Zeiten gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/telefonaktion-wvt

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