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Kunstministerium unterstützt Jazzszene mit rund 360.000 Euro

3. Januar 2024 | Gesellschaft, Kultur, Metropolregion

Kunststaatssekretär Arne Braun: „Die Jazzszene in Baden-Württemberg ist in ihrer Qualität und Vielfalt ein hervorragendes Beispiel für die künstlerischen Leistungen in The Länd“

Erste Antragsfristen enden bereits am 21. Januar

Das Kunstministerium unterstützt auch 2024 Baden-Württembergs Jazzszene mit insgesamt rund 360.000 Euro. Mehrere Förderlinien sind ausgeschrieben. Das Land fördert damit nicht nur Auftritte von Jazzmusikerinnen und Jazzmusikern in Baden-Württemberg und darüber hinaus, sondern auch Jazz-Festivals.

„Die Jazzszene in Baden-Württemberg ist in ihrer Qualität und Vielfalt ein hervorragendes Beispiel für die künstlerischen Leistungen in The Länd“, sagte Kunststaatssekretär Arne Braun am Mittwoch (3. Januar) in Stuttgart. „Die Landesregierung setzt Impulse und fördert Auftritte von Künstlerinnen und Künstlern im In- und Ausland. Wir stärken Clubs und Festivals und präsentieren Jazz made in Baden-Württemberg auf großen Bühnen.“ Die Antragsverfahren laufen noch bis 21. beziehungsweise 31. Januar 2024.

Zur Förderung von Jazzfestivals können bis zu 8.000 Euro je Festival beantragt werden, sofern baden-württembergische Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker im Programm vertreten sind. Anträge können bis zum 31. Januar 2024 an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gerichtet werden.

Bei der Auftrittsförderung in Jazzclubs in Baden-Württemberg handelt es sich um eine Künstlerinnen- bzw. Künstlerförderung zur Aufstockung der Gagen. Anträge sind bis zum 31. Januar 2024 beim Jazzverband Baden-Württemberg einzureichen. Die Unterstützung steht Solistinnen und Solisten ebenso wie Jazz-Ensembles zur Verfügung.

Frist für Förderungen außerhalb Baden-Württembergs bis 21. Januar

Bei der Auftrittsförderung außerhalb von Baden-Württemberg haben professionelle baden-württembergische Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu den entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten in Verbindung mit Gastspielen in anderen Bundesländern oder im Ausland zu beantragen. Die Anträge sind bis zum 21. Januar 2024 beim Jazzverband Baden-Württemberg einzureichen.

Das Land wird im Rahmen der Bremer Jazzmesse jazzahead! 2024 Mitte April neben dem Programm am Gemeinschaftsstand „Jazz Baden-Württemberg“ eine „Clubnight Baden-Württemberg“ veranstalten. Drei Ensembles aus Baden-Württemberg werden sich dort live präsentieren. Die Veranstaltung soll dazu beitragen, Jazz aus Baden-Württemberg bekannter und nationale wie internationale Festivals auf die Jazzszene in Baden-Württemberg aufmerksam zu machen.

Antragsformulare

Die Fördervoraussetzungen und die Antragsformulare für die Auftrittsförderung in- und außerhalb Baden-Württembergs sind auf der Internetseite des Jazzverbands Baden-Württemberg zu finden. Die Fördervoraussetzungen und die Antragsformulare zur Förderung von Jazzfestivals sind auf der Website des Kunstministeriums abrufbar.

Quelle: Wissenschaftsministerium BW

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