13 Kommunen profitieren vom Förderprogramm „Quartiersimpulse“
Die Landesregierung Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der aktuellen Förderrunde des Programms „Quartiersimpulse“ 13 Städte, Gemeinden und Landkreise mit insgesamt mehr als 1,1 Millionen Euro. Dies teilte Sozialminister Manne Lucha am Mittwoch, 30. April, in Stuttgart mit.
Förderschwerpunkt auf maßgeschneiderten Projekten
Gefördert werden insbesondere Projekte, die kreative Ansätze verfolgen und auf die spezifischen Bedürfnisse einzelner Stadt- oder Ortsteile zugeschnitten sind. Die ausgewählten Kommunen sind Aalen, Stühlingen, Rheinfelden, Offenburg, Kirchzarten, Untereisesheim, Weil am Rhein, Metzingen, Bad Wildbad, Laupheim, Ottersweier, Bad Saulgau-Braunenweiler mit der Nachbargemeinde Dürnau sowie Bad Saulgau-Bolstern.
Ziele der Landesstrategie „Quartier 2030“
Lucha betonte, dass das Förderprogramm Teil der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ sei. Ziel sei es, altersgerechte Lebensräume, barrierefreie Angebote und soziale Teilhabe zu fördern, um auf demografische Herausforderungen zu reagieren und gesellschaftliche Resilienz zu stärken.
Vielfältige Projektansätze im städtischen und ländlichen Raum
Die geförderten Vorhaben sind sowohl in Städten als auch in ländlichen Regionen angesiedelt. Sie sollen generationenübergreifende Zusammenarbeit stärken und basieren auf den Grundprinzipien der Strategie „Quartier 2030“. Grundlage ist die sozialraumorientierte Gestaltung, die auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht.
Zweite Förderrunde steht bevor
Parallel zur Bekanntgabe der geförderten Projekte beginnt die Vorbereitung der zweiten Antragsrunde. Gesprächstermine können ab sofort über die Webseite der Allianz für Beteiligung gebucht werden. Die Gespräche finden vom 2. Juni bis 25. Juli 2025 statt. Die Antragsfrist endet am 8. August 2025. Projektstarts sind ab dem 1. Oktober 2025 vorgesehen.
Förderprogramm seit 2019 aktiv
Das Programm „Quartiersimpulse“ wurde 2019 gestartet und unterstützt seitdem nachhaltige Quartiersentwicklung durch finanzielle Förderung von Projekten, die auf die Bedürfnisse der Bevölkerung zugeschnitten sind. Ziel ist die Stärkung sozialer Netzwerke, die Bekämpfung von Einsamkeit sowie die Förderung eines generationenübergreifenden Zusammenlebens.
Förderumfang und Förderbedingungen
Das Programm ist Bestandteil der Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ des Sozialministeriums. Gefördert werden Projekte über zwei Jahre mit bis zu 85.000 Euro pro Stadt oder Gemeinde. Kommunale Verbünde und Landkreise mit beteiligten Gemeinden können bis zu 115.000 Euro erhalten. Die Fördermittel sind für Personal-, Sach- sowie Beratungskosten vorgesehen.
Weitere Informationen
Details zur Landesstrategie „Quartier 2030 – Gemeinsam.Gestalten.“ sind unter www.quartier2030-bw.de abrufbar.
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration / Pressemitteilung