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MA: Neue Regelungen für E-Scooter treten zum 1. Januar in Kraft

19. Dezember 2024 | Leitartikel, Verkehr und Mobilität

Die Stadt Mannheim setzt auf Begrenzung der Fahrzeugzahl, Sondernutzung und hybrides Abstellsystem.

Ab 1. Januar 2025 tritt in Mannheim die im Mai 2024 vom Gemeinderat beschlossene Konzeption für E-Tretroller von Vermietanbietern in Kraft. Diese ermöglicht der Stadt, die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge um ein gutes Drittel auf insgesamt 2.000 Stück zu reduzieren. Dabei beschränkt man sich auf drei Anbieter, die unter mehreren Interessenten ausgewählt wurden: Dott (ehemals TIER), Voi und Bolt.

Hybrides Abstellsystem als Lösung

Verbunden mit der Genehmigung sind konkrete Auflagen für die Flottenverteilung und das Abstellen der Roller sowie Vorgaben für das Beschwerdemanagement zu erlassen. So wird zukünftig ein Fotobeweis über das ordnungsgemäße Abstellen der Fahrzeuge Pflicht, ohne den sich die Vermietung nicht beenden lässt.

Ein zentrales Element der neuen Regelungen ist das hybride Abstellsystem: An besonders belasteten Stellen in der Stadt können künftig feste Abstellflächen vorgeschrieben werden. Ein solches Modell wird in Mannheim bereits seit Dezember 2023 an den drei Mobilstationen in den Quadraten (A 1, N 2 und E 4) erfolgreich getestet. Außerhalb dieser festen Flächen bleibt das freie Abstellen im öffentlichen Raum („Free-Floating-System“) bestehen, jedoch unter strengen Auflagen. Diese umfassen unter anderem Abstellverbotszonen (beispielsweise rund um den Wasserturm, in der Fußgängerzone und ihren Seitenstraßen oder am Neckarufer), die Sicherstellung einer Mindestgehwegbreite von 1,50 Metern, die durch App-Hinweise und den Fotobeweis sichergestellt werden soll sowie Vorgaben zur Verteilung der Fahrzeuge. Dieses System ermöglicht es der Stadt, flexibel auf die Bedürfnisse zu reagieren und nach und nach weitere Abstellflächen einzurichten, während die Vorteile eines stationsunabhängigen Systems erhalten bleiben.

W E R B U N G


Stärkerer Fokus auf die „letzte Meile“

Ziel der neuen Richtlinie ist es, die E-Tretroller verstärkt für die sogenannte „letzte Meile“ einzusetzen, insbesondere in Vororten mit größeren Fußwegdistanzen oder einer geringeren ÖPNV-Dichte. So soll der Verkehr effizienter gestaltet und die Mobilität verbessert werden. Entsprechend schreibt die Stadt Mannheim zukünftig auch eine gleichmäßigere Verteilung der Fahrzeuge im Stadtgebiet vor.
Die Genehmigungen sind bis Ende 2026 befristet. Innerhalb dieses Zeitraums soll das aktuelle Konzept evaluiert werden.

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