Bleiben Sie informiert  /  Donnerstag, 16. Oktober 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Mannheim: Freies Pflegeheimwahlrecht!

31. Januar 2019 | Allgemeines, Mannheim, Politik, Senioren

Fachbereich Arbeit und Soziales obliegt umfangreiche Informations- und Beratungspflicht gegenüber Betroffenen und ihren Angehörigen
 
Pflegebedürftige, die für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung Sozialleistungen beantragen müssen, können ihren Heimplatz unter allen derzeit 31 Mannheimer Pflegeeinrichtungen frei wählen. Mit diesem Vorgehen hat der Fachbereich Arbeit und Soziales als zuständiger Sozialhilfeträger unmittelbar auf die Veröffentlichung des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) 2018 reagiert. Das Urteil besagt, dass alle Pflegeheime, für die eine gültige Pflegesatzvereinbarung zwischen Heimbetreiber, Pflegekasse und Sozialhilfeträger geschlossen wurde, bei der Wahl einer Pflegeinrichtung zulässig sind. Für alle 31 Pflegeeinrichtungen liegen Pflegesatz- und Vergütungsvereinbarungen vor.
 
Bei den Etatberatungen 2018/19 hatte der Gemeinderat im Zuge der Strategischen Haushaltskonsolidierung (SHM²) beschlossen, über einen Mehrkostenvorbehalt die Belegung der Pflegeheime zu steuern. Diese Praxis wird aufgrund des Urteils des BSG nicht mehr angewendet.
 
Zu dieser Zeit konnten Pflegebedürftige, die Sozialleistungen bezogen, unter 21 Mannheimer Pflegeheimen wählen. Auf Antrag der Pflegebedürftigen war nach einer Einzelfallprüfung auch eine Belegung der anderen Pflegeheime möglich. Im Zeitraum vom 15. Februar bis 30. November 2018 wurden 106 Anträge auf Übernahme von nicht gedeckten Pflegeheimkosten gestellt. 95 dieser Anträge wurden bewilligt, weil die Besonderheit des Einzelfalls – hierzu zählt beispielsweise die Nähe zu pflegenden Angehörigen – anerkannt wurde. In 11 Fällen konnte ein preisgünstigeres Heim gefunden werden.
 
Unabhängig von dem Urteil des BSG ist der Fachbereich Arbeit und Soziales zu umfangreicher Information und Beratung gesetzlich verpflichtet. Demnach müssen die Mitarbeiter des Fachbereichs Arbeit und Soziales bei ihrer Beratung auf Konsequenzen aufmerksam machen, die mit den Kosten für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung verbunden sein können. Denn der Träger der Sozialhilfe hat genau zu überprüfen, ob und in welcher Höhe beispielsweise von Angehörigen Unterhalt zurückgefordert beziehungsweise inwieweit Vermögen des Pflegebedürftigen zur Deckung der Heimkosten herangezogen werden muss.
 
Auswirkungen des BSG-Urteils für den städtischen Haushalt sind aktuell noch nicht absehbar

Das könnte Sie auch interessieren…

Ehrenamt im Sport verdient Anerkennung – Mannheim lädt zum Ehrenamtsevent 2025

Mannheim ist mit mehr als 180 Sportvereinen, von Breitensportgruppen bis hin zu Bundesligateams, eine der lebendigsten Sportstädte Deutschlands. Möglich wird dieser vielseitige Sportalltag vor allem durch das ehrenamtliche Engagement zahlreicher Menschen. Ob im...

24-jähriger Fahrradfahrer bei Unfall in Mannheim leicht verletzt

Am Mittwochnachmittag kam es in den Mannheimer Innenstadtquadraten zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein 24-jähriger Fahrradfahrer leicht verletzt wurde. Gegen 16:15 Uhr war ein 48-jähriger Mann mit seinem Opel auf der Straße zwischen den Quadraten G6 und H6 in...

Stadtbibliothek Mannheim feiert Tag der Bibliotheken mit Aktionen und Konzert

Seit 1995 wird jedes Jahr am 24. Oktober der bundesweite „Tag der Bibliotheken“ begangen. Die Stadtbibliothek Mannheim beteiligt sich mit einer besonderen Aktion: Unter dem Motto „14 für 12“ erhalten Neuanmeldungen am Aktionstag zwei Monate zusätzlich auf die...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert