Bleiben Sie informiert  /  Montag, 09. März 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Mannheim: Freies Pflegeheimwahlrecht!

31. Januar 2019 | Allgemeines, Mannheim, Politik, Senioren

Fachbereich Arbeit und Soziales obliegt umfangreiche Informations- und Beratungspflicht gegenüber Betroffenen und ihren Angehörigen
 
Pflegebedürftige, die für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung Sozialleistungen beantragen müssen, können ihren Heimplatz unter allen derzeit 31 Mannheimer Pflegeeinrichtungen frei wählen. Mit diesem Vorgehen hat der Fachbereich Arbeit und Soziales als zuständiger Sozialhilfeträger unmittelbar auf die Veröffentlichung des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) 2018 reagiert. Das Urteil besagt, dass alle Pflegeheime, für die eine gültige Pflegesatzvereinbarung zwischen Heimbetreiber, Pflegekasse und Sozialhilfeträger geschlossen wurde, bei der Wahl einer Pflegeinrichtung zulässig sind. Für alle 31 Pflegeeinrichtungen liegen Pflegesatz- und Vergütungsvereinbarungen vor.
 
Bei den Etatberatungen 2018/19 hatte der Gemeinderat im Zuge der Strategischen Haushaltskonsolidierung (SHM²) beschlossen, über einen Mehrkostenvorbehalt die Belegung der Pflegeheime zu steuern. Diese Praxis wird aufgrund des Urteils des BSG nicht mehr angewendet.
 
Zu dieser Zeit konnten Pflegebedürftige, die Sozialleistungen bezogen, unter 21 Mannheimer Pflegeheimen wählen. Auf Antrag der Pflegebedürftigen war nach einer Einzelfallprüfung auch eine Belegung der anderen Pflegeheime möglich. Im Zeitraum vom 15. Februar bis 30. November 2018 wurden 106 Anträge auf Übernahme von nicht gedeckten Pflegeheimkosten gestellt. 95 dieser Anträge wurden bewilligt, weil die Besonderheit des Einzelfalls – hierzu zählt beispielsweise die Nähe zu pflegenden Angehörigen – anerkannt wurde. In 11 Fällen konnte ein preisgünstigeres Heim gefunden werden.
 
Unabhängig von dem Urteil des BSG ist der Fachbereich Arbeit und Soziales zu umfangreicher Information und Beratung gesetzlich verpflichtet. Demnach müssen die Mitarbeiter des Fachbereichs Arbeit und Soziales bei ihrer Beratung auf Konsequenzen aufmerksam machen, die mit den Kosten für die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung verbunden sein können. Denn der Träger der Sozialhilfe hat genau zu überprüfen, ob und in welcher Höhe beispielsweise von Angehörigen Unterhalt zurückgefordert beziehungsweise inwieweit Vermögen des Pflegebedürftigen zur Deckung der Heimkosten herangezogen werden muss.
 
Auswirkungen des BSG-Urteils für den städtischen Haushalt sind aktuell noch nicht absehbar

Das könnte Sie auch interessieren…

Unberechtigte Personen auf dem Fernmeldeturm in Mannheim

Mehrere Personen haben sich am Sonntag widerrechtlich auf den oberen Plattformen des Mannheimer Fernmeldeturms aufgehalten. Ein Zeuge meldete den Vorfall gegen 12:35 Uhr über den Polizeinotruf. Im Führungs- und Lagezentrum der Polizei konnte die Meldung kurz darauf...

Verkehrsunfall auf der A6 vermutlich durch Sekundenschlaf verursacht

Vermutlich aufgrund von Sekundenschlaf ist es am Samstagabend (7. März) gegen 22:06 Uhr auf der A6 in Fahrtrichtung Heilbronn, nahe der Anschlussstelle Mannheim-Schwetzingen, zu einem Verkehrsunfall gekommen. Ein 43-jähriger Fahrer eines Skoda kam mit seinem Fahrzeug...

Autofahrerin flüchtet vor Polizeikontrolle – Ermittlungen wegen verbotenem Kraftfahrzeugrennen

Am Samstagabend gegen 23:15 Uhr entzog sich eine 22-jährige Autofahrerin in Mannheim einer Verkehrskontrolle und flüchtete mit ihrem BMW vor einer Polizeistreife. Beamte des Polizeireviers Mannheim-Innenstadt wollten die Fahrerin aufgrund ihrer zuvor auffälligen...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert