Bleiben Sie informiert  /  Sonntag, 08. Februar 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Mannheim/Heidelberg: Unfallflucht – Richtiges Verhalten nach Verkehrsunfall

20. März 2019 | Polizei

Kurz unaufmerksam und schon ist es passiert: Gerade beim Ein- und Ausparken auf engen Parkplätzen kommt es häufig zu Verkehrsunfällen. Meist ist der Schaden am Auto nur gering, aber was, wenn der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs nicht vor Ort ist? Was viele nicht wissen: Mit einem Zettel an der Windschutzscheibe ist es nicht getan, was eine Fahranfängerin in Mannheim am eigenen Leib erfahren musste.

Die 18-Jährige war nach bestandener Führerscheinprüfung zum ersten Mal alleine mit dem Auto auf dem Weg zur Schule. Dort angekommen, streifte sie beim Einparken ein nebenstehendes Fahrzeug. Die Besitzerin des beschädigten Wagens war nicht vor Ort. Überfordert mit der Situation rief die junge Frau bei einem Verwandten an, von dem ihr geraten wurde, ein Zettel mit der Telefonnummer am Fahrzeug zu hinterlassen. Dies tat sie auch und verließ im Anschluss den Unfallort. Die Besitzerin des beschädigten Fahrzeugs informierte später die Polizei über den Vorfall.

Das Ergebnis: Gegen die 18-Jährige wird jetzt ermittelt, da sie ihren Pflichten als Unfallverursacherin nicht genüge getan und sich somit der Unfallflucht strafbar gemacht hat. Wer sich unerlaubt von Unfallort entfernt muss laut Gesetzgeber neben drei Punkten in Flensburg mindestens mit einer Geldstrafe rechnen. Auch der Entzug der Fahrerlaubnis kann damit einhergehen.

Doch wie verhält man sich in so einem Fall richtig? Unabhängig von der Höhe des Schadens ist man als Unfallverursacher dazu verpflichtet, eine angemessene Zeit auf den Besitzer des beschädigten PKW’s zu warten. Die genaue Wartezeit ist vom Gesetzgeber nicht genau definiert worden, eine Zeit von 30 Minuten gilt aber allgemein als zumutbar. Taucht der Fahrzeugbesitzer in dieser Zeit nicht auf, darf man den Unfallort jedoch trotzdem nicht einfach verlassen, sondern muss spätestens jetzt die Polizei informieren. Der Unfall wird dann aufgenommen und es wird Sorge dafür getragen, dass der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs informiert wird und die benötigten Daten ausgetauscht werden.

Quelle: Polizeipräsidium Mannheim


Weitere Polizeiberichte aus Mannheim, Heidelberg und der Umgebung
in unserer Rubrik: Blaulicht

Das könnte Sie auch interessieren…

Update: Verkehrsunfall mit zwei Verletzten-PM-Nr. 2

Wie bereits berichtet: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6212204 ereignete sich in den frühen Morgenstunden (06:00 Uhr) des heutigen Tages ein Verkehrsunfall im Bereich der Luzenbergstraße (B44). Hierbei befuhr ein 26-jähriger Audi-Fahrer die...

Pkw kollidiert mit Straßenbahn

Am frühen Freitagabend, kurz vor 18 Uhr, kam es auf der Neckarauer Straße in Mannheim zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einer Straßenbahn. Ein 48-jähriger Mercedes-Fahrer wollte an der Kreuzung zur Fabrikstationsstraße verbotswidrig wenden und übersah...

Verkehrsunfall in Mannheim-Luzenberg – zwei Personen verletzt

Im Bereich der Luzenbergstraße in Mannheim hat sich ein Verkehrsunfall ereignet, bei dem zwei Personen verletzt wurden. Nach ersten Erkenntnissen kollidierten dort zwei Pkw miteinander. Einsatzkräfte von Polizei und Rettungsdienst sind derzeit vor Ort und versorgen...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert