Bleiben Sie informiert  /  Mittwoch, 28. Januar 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Mannheim/Heidelberg: Unfallflucht – Richtiges Verhalten nach Verkehrsunfall

20. März 2019 | Polizei

Kurz unaufmerksam und schon ist es passiert: Gerade beim Ein- und Ausparken auf engen Parkplätzen kommt es häufig zu Verkehrsunfällen. Meist ist der Schaden am Auto nur gering, aber was, wenn der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs nicht vor Ort ist? Was viele nicht wissen: Mit einem Zettel an der Windschutzscheibe ist es nicht getan, was eine Fahranfängerin in Mannheim am eigenen Leib erfahren musste.

Die 18-Jährige war nach bestandener Führerscheinprüfung zum ersten Mal alleine mit dem Auto auf dem Weg zur Schule. Dort angekommen, streifte sie beim Einparken ein nebenstehendes Fahrzeug. Die Besitzerin des beschädigten Wagens war nicht vor Ort. Überfordert mit der Situation rief die junge Frau bei einem Verwandten an, von dem ihr geraten wurde, ein Zettel mit der Telefonnummer am Fahrzeug zu hinterlassen. Dies tat sie auch und verließ im Anschluss den Unfallort. Die Besitzerin des beschädigten Fahrzeugs informierte später die Polizei über den Vorfall.

Das Ergebnis: Gegen die 18-Jährige wird jetzt ermittelt, da sie ihren Pflichten als Unfallverursacherin nicht genüge getan und sich somit der Unfallflucht strafbar gemacht hat. Wer sich unerlaubt von Unfallort entfernt muss laut Gesetzgeber neben drei Punkten in Flensburg mindestens mit einer Geldstrafe rechnen. Auch der Entzug der Fahrerlaubnis kann damit einhergehen.

Doch wie verhält man sich in so einem Fall richtig? Unabhängig von der Höhe des Schadens ist man als Unfallverursacher dazu verpflichtet, eine angemessene Zeit auf den Besitzer des beschädigten PKW’s zu warten. Die genaue Wartezeit ist vom Gesetzgeber nicht genau definiert worden, eine Zeit von 30 Minuten gilt aber allgemein als zumutbar. Taucht der Fahrzeugbesitzer in dieser Zeit nicht auf, darf man den Unfallort jedoch trotzdem nicht einfach verlassen, sondern muss spätestens jetzt die Polizei informieren. Der Unfall wird dann aufgenommen und es wird Sorge dafür getragen, dass der Besitzer des beschädigten Fahrzeugs informiert wird und die benötigten Daten ausgetauscht werden.

Quelle: Polizeipräsidium Mannheim


Weitere Polizeiberichte aus Mannheim, Heidelberg und der Umgebung
in unserer Rubrik: Blaulicht

Das könnte Sie auch interessieren…

Einbruch in Einfamilienhaus – Zeugenaufruf

Zwischen Montagnachmittag, 17:00 Uhr, und Dienstagnachmittag, 16:15 Uhr, wurde in ein Einfamilienhaus in der Straße Weiler Nächstenbach eingebrochen. Unbekannte verschafften sich über ein Fenster im Obergeschoss mithilfe einer Leiter Zutritt in das Haus. Im Inneren...

Mehrere Fahrzeuge in Rosenbrunnenstraße zerkratzt – Zeugenaufruf

Zwischen Montag, 19. Januar 2026, und Sonntag, 25. Januar 2026, wurden in der Rosenbrunnenstraße mehrere geparkte Fahrzeuge beschädigt. Der oder die bislang unbekannten Täter zerkratzten mit einem spitzen Gegenstand jeweils die rechte Fahrzeugseite von mindestens fünf...

Unbekannter VW-Fahrer gefährdet Verkehrsteilnehmer auf der A656 – Zeugenaufruf

Am Dienstagmorgen wurde ein 47-jähriger Autofahrer auf der Autobahn 656 zwischen den Autobahnkreuzen Mannheim und Heidelberg in Fahrtrichtung Heidelberg durch riskantes Fahrverhalten eines bislang unbekannten VW-Polo-Fahrers gefährdet. Der Vorfall ereignete sich...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert