Bildungs- und Jugendhilfeausschuss beschließt öffentliche Ausschreibungen für Mittagsverpflegung an Schulen / Brandschutzsanierung und Förderung von Kita-Projekten zugestimmt
Für das kommende Schuljahr 2020/2021 stehen an zehn Schulen Ausschreibungen für die Mittagsverpflegung an. Die vertraglichen Inhalte der Mittagsverpflegung werden über eine Leistungsbeschreibung näher beschrieben. Diese wurde jetzt neu gefasst. „Die Verpflegung der Schüler*innen soll künftig unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten weiter verbessert werden. Konkret ist die Steigerung des Bio-Anteils von 30 auf zunächst 40 Prozent vorgesehen. Perspektivisch sollen auch weitere Kriterien wie fairer Handel eine größere Rolle spielen“, führte Bildungsbürgermeister Dirk Grunert aus. Diese weiteren Qualitätsverbesserungen bei künftigen Ausschreibungen seien nun gemeinsam mit der Politik auch vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel zu diskutieren.
Bei der Erstellung der Speisepläne sind vom Caterer die Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) einzuhalten. An jeder Schule werden mindestens zwei Menülinien inklusiv Getränk angeboten, davon eine Menülinie mit Ovo-lacto-vegetarischer Kost. Für Schüler*innen mit Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien wird Sonderkost offeriert. Milchprodukte und Eier müssen zukünftig ausschließlich aus Bio-Erzeugung stammen, der weitere verbleibende geforderte Bio-Prozentanteil von 40 Prozent kann sich auf die Produktgruppen Kartoffeln, Nudeln, Reis, Hülsenfrüchte, Gemüse, Salat erstrecken.
Die Schüler*innen bezahlen pro Menü drei Euro. Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ besteht die Möglichkeit, über die Leistungen für Bildung und Teilhabe ein kostenfreies Essen zu beziehen. Auf Anregung aus der Politik wird der Fachbereich Bildung zudem in einem Pilotprojekt an weiterführenden Schulen als weitere Menülinie eine vegane Linie anbieten und anschließend die Akzeptanz dieser Menülinie auswerten. Der Ausschuss stimmte der öffentlichen Ausschreibung und Vergabe der Mittagsverpflegung ab dem Schuljahr 2020/2021 zu, die finale Entscheidung trifft der Gemeinderat.
Kita-Projekte sollen gefördert werden
Zudem entschied der Jugendhilfeausschuss zwei Kita-Projekte der evangelischen Kirche zu fördern, die finale Entscheidung trifft der Gemeinderat.
Das Projekt „Ersatzbau der Kindertagesstätte (Kita) Bruchsaler Straße“ dient dem Erhalt der bestehenden zwei Kindergartengruppen aus der Einrichtung „Bruchsaler Straße“ (Rheinau). Aus baulichen, räumlichen, strategischen und wirtschaftlichen Gründen wird die bestehende Kita aufgegeben und ein Ersatzneubau auf dem bereits jetzt genutzten Gelände errichtet. Dabei wird das bestehende Betreuungsangebot baulich um eine weitere Kindergartengruppe erweitert. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme werden dann in der Einrichtung drei Kindergartengruppen mit bis zu 60 Ganztagesplätzen zur Verfügung stehen. Bis zur Fertigstellung des Ersatzbaus werden keine Betreuungsplätze wegfallen. Die Stadt Mannheim fördert das Projekt mit maximal 1.526.000 Euro.
Das Kita-Projekt „Ersatzbau in der Freiburger Straße“ im Stadtteil Seckenheim wird mit maximal 2.352.000 Euro gefördert. Es dient dem Erhalt der bestehenden vier Kindergartengruppen aus den Einrichtungen „Zähringer Str. 52“ mit zwei Kindergartengruppen und „Freiburger Str. 14“ mit zwei Kindergartengruppen. Die beiden alten Kitas werden aufgegeben und in einem Neubau an der Freiburger Straße zusammengeführt. Die evangelische Kirche errichtet hierzu am Standort „Freiburger Straße 14“ einen viergruppigen Ersatzbau. Bis zur Fertigstellung des Ersatzbaus werden keine Betreuungsplätze wegfallen.
Brandschutzsanierung am Ludwig-Frank-Gymnasium
Ferner stimmte der Ausschuss der Umsetzung der Brandschutzsanierung für das Ludwig-Frank-Gymnasium mit Kosten in Höhe von 4,49 Millionen Euro zu. Der Gemeinderat hatte mit dem „100-Millionen-Euro-Programm“ zu Schulsanierungen bereits die Brandschutzsanierung an der Schule mit einem Gesamtvolumen von 4,2 Millionen Euro beschlossen. Auf der Grundlage der Kostenermittlung belaufen sich die Kosten für die reine Brandschutzsanierung inklusive der Herstellung von Flucht- und Rettungswegen oder der Ertüchtigung der Deckenkonstruktion nun auf zirka 4,4 Millionen Euro. Durch weitere Maßnahmen, die sinnvollerweise im Zuge der Sanierung angegangen werden sollten, wie etwa die Integration des ehemaligen Hausmeisterbüros in die Multimedia-Bibliothek, Herstellen eines zusätzlichen Klassenraums oder Vergrößerung des Lehrerzimmers, erhöht sich das Kostenvolumen auf 4,49 Millionen Euro. Für die Brandschutzsanierung liegt eine Förderzusage aus dem Kommunalinvestitions-förderungsgesetz (KInvFG II) in Höhe von 514.000 Euro vor.
Die Maßnahme muss aufgrund der Fördervorgaben des Zuwendungsprogramms bis Mitte 2020 begonnen werden, baulich bis Ende 2022 umgesetzt und bis Jahresende 2023 gegenüber dem Land abgerechnet werden.