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Mannheim: Wichtige Ergänzung-Mund-Nasen-Schutz Meldung

6. April 2020 | Gesundheit, Mannheim

Wichtige Ergänzung zur Meldung vom 03.04.2020:Es ist im Falle der Beschreibung/Bewerbung einer Mund-Nasen-Maske durch den Hersteller oder Anbieter darauf zu achten, dass nicht der Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein Medizinprodukt oder Schutzausrüstung. Besondere Klarheit ist bei der Bezeichnung und Beschreibung der Maske geboten, die nicht auf eine nicht nachgewiesene Schutzfunktion hindeuten darf. Vielmehr sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich weder um ein Medizinprodukt, noch um persönliche Schutzausrüstung handelt.Trotz dieser Einschränkungen können geeignete Masken als Kleidungsstücke dazu beitragen, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs z.B. beim Husten zu reduzieren und das Bewusstsein für „social distancing“ sowie gesundheitsbezogen achtsamen Umgang mit sich und anderen sichtbar zu unterstützen. Auf diese Weise können sie bzw. ihre Träger einen Beitrag zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 leisten.
Das RKI hat am 03.04. seine Antwort zur Frage „Wann ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit zum Schutz vor SARS-CoV-2 sinnvoll?“ aktualisiert. Die Stadt Mannheim greift die Empfehlungen des RKI auf und informiert die Bürger*innen.

Gute Händehygiene, Einhalten von Husten- und Niesregeln und das Abstandhalten (mindestens 1,5 Meter) sind die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen, um sich selbst und andere vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen

Wann ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit zum Schutz vor SARS-CoV-2 sinnvoll?

•Fremdschutz: ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine selbst genähte Mund-Nasen-Bedeckung („Husten-Nies-Schutz“, sogenannte community mask oder Behelfsmaske) kann Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abfangen. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden.

•Bei Personen, die an einem akuten Atemwegsinfekt erkrankt sind, kann das Tragen eines MNS oder einer Behelfsmaske dazu beitragen, das Risiko einer Ansteckung anderer Personen zu verringern.

•Eigenschutz nicht sicher: es gibt keine hinreichenden Belege dafür, dass ein MNS oder eine Behelfsmaske einen selbst vor einer Ansteckung durch andere schützt

Nicht jeder, der mit SARS-CoV-2 infiziert ist, bemerkt das auch. In der Regel sind Betroffene bereits mit sehr leichten Symptomen ansteckend. Manche Infizierte haben keine Krankheitszeichen (asymptomatische Infektion), können den Erreger aber trotzdem ausscheiden. In diesen Fällen kann das vorsorgliche Tragen von Behelfsmasken dazu beitragen, das Übertragungsrisiko zu vermindern.

Deshalb kann das Tragen von Behelfsmasken durch Personen, die im öffentliche Raum den Sicherheitsabstand nicht eingehalten können (z.B. ÖPNV, Lebensmittelgeschäfte oder auch ggf. am Arbeitsplatz) dazu beitragen, die Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 einzudämmen. Behelfsmasken können das Bewusstsein für gesundheitsbewusstes Verhalten und „physical distancing“ unterstützen.

Aufgrund der gegenwärtigen Knappheit von Mund-Nase-Schutz (MNS) können Behelfsmasken selbst gefertigt werden. Damit tragen Sie alle dazu bei, dass die verfügbaren MNS für die Beschäftigten in der Pflege und der medizinischen Versorgung zur Verfügung stehen.

Für die optimale Wirksamkeit ist es wichtig, dass ein MNS oder die Behelfsmaske korrekt sitzt (d.h. eng anliegend getragen wird) und während des Tragens keine Manipulationen daran vorgenommen werden. Auf keinen Fall sollte das Tragen eines MNS oder einer Behelfsmaske dazu führen, dass Abstandsregeln nicht mehr eingehalten oder Husten- und Niesregeln bzw. die Händehygiene nicht mehr umgesetzt werden.

Nicht zu verwechseln mit einfachem Mund-Nasen-Schutz bzw. Behelfsmasken sind der mehrlagige medizinische (chirurgische) Mund-Nasen-Schutz oder medizinische Atemschutzmasken, z.B. FFP-Masken. Diese sind für die Arbeit von medizinischem und pflegerischem Personal essentiell und müssen dieser Gruppe vorbehalten bleiben. Der Schutz von Fachpersonal ist von gesamtgesellschaftlichem Interesse.

Wichtiger Hinweis/Ergänzung

Es ist im Falle der Beschreibung/Bewerbung einer Mund-Nasen-Maske durch den Hersteller oder Anbieter darauf zu achten, dass nicht der Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein Medizinprodukt oder Schutzausrüstung. Besondere Klarheit ist bei der Bezeichnung und Beschreibung der Maske geboten, die nicht auf eine nicht nachgewiesene Schutzfunktion hindeuten darf. Vielmehr sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich weder um ein Medizinprodukt, noch um persönliche Schutzausrüstung handelt.

Trotz dieser Einschränkungen können geeignete Masken als Kleidungsstücke dazu beitragen, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs z.B. beim Husten zu reduzieren und das Bewusstsein für „social distancing“ sowie gesundheitsbezogen achtsamen Umgang mit sich und anderen sichtbar zu unterstützen. Auf diese Weise können sie bzw. ihre Träger einen Beitrag zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 leisten.

Hinweise zur Handhabung und Pflege von Behelfsmasken gibt auch das BfArM.

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html

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