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Offenland-Biotopkartierung im Rhein-Neckar-Kreis

29. Dezember 2022 | Das Neueste, Mannheim, Natur & Umwelt

Ergebnisse ab sofort auf der Internetseite der LUBW abrufbar

Im RheinNeckarKreis hat im Jahr 2021 die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope und FFHLebensraumtypen im Auftrag der LUBW (Landesanstalt für Umwelt BadenWürttemberg) stattgefunden. Die Kartierungen fanden im Offenland, also der Landschaft außerhalb des Waldes und der geschlossenen Siedlungsgebiete der Städte und Gemeinden, statt. Damit sollte ein Überblick über Lage, Verbreitung und Zustand von naturschutzfachlich wertvollen Flächen gewonnen werden. Die Ergebnisse können ab sofort auf der LUBWInternetseite kostenlos abgerufen werden:
http://udo.lubw.badenwuerttemberg.de/public/ Natur und Landschaft→ Geschützte Biotope bzw. Natura 2000 FFHMähwiesen

Hier sind die genaue Lage der Biotope und FFHMähwiesen sowie alle weiteren erfassten Informationen wie Beschreibungen und Artenlisten hinterlegt. Abgrenzungen und Daten können als PDFDokumente oder in Form von ShapeDateien für Geografische Informationssysteme heruntergeladen werden. Die Abgrenzun-

gen der Biotope und FFHMähwiesen werden ebenfalls einmal pro Jahr in die
landwirtschaftlichen Informationssysteme GISELa und FIONA übertragen. Durch die Kartierung wurden 2021 alle gesetzlich geschützten Biotope wie beispielsweise Magerrasen, Nasswiesen und Feldhecken in Form von Biotopkomplexen erfasst. In diesen Komplexen wurden dann die Flächenanteile der FFHLebensraumtypen ermittelt. Die FFHMähwiesen wurden gesondert erfasst.

Hintergrund:


Der Schutz von Natur und Landschaft ist ein wichtiges Anliegen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union. Die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FaunaFloraHabitatRichtlinie, kurz FFHRichtlinie) ist eine der wichtigsten Grundlagen des Naturschutzes in Europa. Die FFHRichtlinie hat die Sicherung der biologischen Vielfalt

sowie die Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der europaweit bedeutenden Arten und Lebensraumtypen zum Ziel. Die EUMitgliedstaaten sind dazu verpflichtet, sowohl innerhalb als auch außerhalb der FFHGebiete den Erhaltungszustand dieser Schutzgüter zu überwachen und alle sechs Jahre die Ergebnisse dieses Monitorings an die EU zu melden.


Um im Rahmen der FFHBerichtspflicht Daten mitteilen zu können, wird unter anderem die OffenlandBiotopkartierung durchgeführt. Da es sich bei einem Großteil der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 33 Naturschutzgesetz BadenWürttemberg zugleich um FFHLebensraum-typen handelt, wird die Erhebung dieser beiden miteinander verknüpft.


Weitere Auskünfte erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Amts für Landwirtschaft und Naturschutz im Landratsamt RheinNeckarKreis (EMail:
J.Bayer@RheinNeckarKreis.de).

Quelle: Landratsamt RNK

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