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Programmentscheidung im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit 90 Millionen Euro so hoch wie noch nie / 13 Kommunen aus dem Rhein-Neckar-Kreis erhalten rund 1,1 Millionen Euro

13. Februar 2020 | Metropolregion

 

 

Seit 25 Jahren ist das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) in Baden-Württemberg das wichtigste Strukturentwicklungsprogramm. In vier Förderschwerpunkten Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen können verschiedenste Maßnahmen gefördert werden. Mit der bislang höchsten Fördersumme von 90 Millionen Euro hat der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Bekanntgabe der ELR-Programmentscheidung 2020 in Stuttgart wieder ein wichtiges Signal für die Bedeutung des Ländlichen Raumes gesetzt. Im Rahmen der aktuellen Programmentscheidung im Programmjahr 2020 erhalten auch 13 Städte und Gemeinden aus dem Rhein-Neckar-Kreis rund 1,1 Millionen Euro. Mit diesen Fördergeldern setzen engagierte Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen wichtige Impulse für die strukturelle Innenentwicklung ihrer ländlich geprägten Gemeinden.

 

Wie auch in den vergangenen Jahren wurden Wohnprojekte und damit die Innentwicklung der Kommunen hoch priorisiert, da gerade in ländlichen Kommunen zeitgemäße Wohnungen und Häuser fehlen. Bei der Verwendung von Holz als CO2-Speicherungs-Material erhielten Projekte dabei sogar einen Förderbonus. Gefördert wurden aber auch Unternehmen und Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Im Bereich der allgemeinen Grundversorgung zeigte sich ein zunehmender Förderbedarf; der Erhalt der Nahversorgung und Dienstleistungen mit alltäglichem Charakter wird daher auch in Zukunft ein zentrales Anliegen sein und soll im laufenden Programmjahr mit einer Sonderrichtlinie „Dorfgaststätten/Grundversorgung“ nochmals speziell in den Fokus rücken.

 

Detaillierte Informationen zu der aktuellen Programmentscheidung sind unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/ministerium-laendlicher-raum-und-verbraucherschutz-foerdert-staedte-und-gemeinden-im-rahmen-des-entwick/

abrufbar.

 

Interessant sind in diesem Jahr übrigens auch die eigens erschienenen Broschüren anlässlich des 25-jährigen Jubiläums: 25 Jahre Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – Wir lassen die Zukunft im Dorf!

 

Bei Fragen zu diesem interessanten Förderprogramm und zu den Fördervoraussetzungen steht die Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Telefon 06221/ 522-2501, Barbara Schäuble, [email protected], gerne zur Verfügung.

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