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Randnotizen: Schwetzingen und die Notinsel – 10 Fragen

6. September 2019 | Gewerbe, Kindergärten, Leitartikel, Politik, Polizei, Schwetzingen

1.) Das Projekt Notinsel – Was steckt dahinter?

Kinder sind Gewalt und vielen Gefahren meist schutzlos ausgeliefert. Sie sind die Schwächsten und damit schutzbedürftigsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Die Stiftung Hänsel und Gretel hat im Jahr 2002 mit dem Projekt Notinsel die Initiative ergriffen und eine Möglichkeit geschaffen, Kindern in Notsituationen Fluchtpunkte aufzuzeigen, in denen sie Hilfe und Ansprechpartner finden. Das Projekt will Einzelhandelsgeschäfte, Banken, Apotheken usw. als Notinseln vernetzen.

 

 

2.) Wovor sollen Notinseln schützen?

Die Gefahren für Kinder und Jugendliche können vielfältig sein. Bedrohung durch gewaltbereite Jugendliche an Schwächeren, ausländerfeindlich motivierte Auseinandersetzungen sowie aggressive Tiere. Es muss nicht immer gleich der „böse Onkel“ sein, der kleine Mädchen entführt, denn viel häufiger widerfährt Kindern kleiner Kummer: Verlaufen! Geldbeutel verloren! Angst vor den Jungs aus der Parallelklasse. Auch für diese Fälle sind die Notinseln Anlaufstelle und bieten Hilfe. Notinseln sollen auch ganz praktische Hilfe leisten, z.B. mal mit einem Pflaster helfen oder ein Kind zum Bus begleiten.

 

 

3.) Wer kann Notinsel werden?

Jeder Geschäftsinhaber, der über ein Geschäft mit Publikumsverkehr verfügt. Der Ladenraum muss ebenerdig (im EG!) liegen und für Kinder von der Straße gut erreichbar sein (keine Geschäfte in Hinterhöfen). Geschäfte, bei denen ein Kind klingeln oder nach der Tür suchen muss, kommen als Notinseln nicht in Frage. Ebenso Geschäfte, die eingeschränkte Öffnungszeiten haben (z.B. nur 2-3-mal wöchentlich geöffnet), sind nicht geeignet. Im Laden soll das Hilfe suchende Kind keinen anonymen Geschäftsraum vorfinden, sondern soll gleich, wenn es die Tür hinter sich schließt, einen Ansprechpartner antreffen.

 

 

4.) Wie werde ich Notinsel?

Die teilnehmenden Geschäfte unterschreiben eine Selbstverpflichtung, mit der sie sich bereit erklären, einem Kind in einer Notsituation zu helfen.  Alle Notinsel-Partnergeschäfte werden durch einen Notinsel-Aufkleber gekennzeichnet, der gut sichtbar für Kinder angebracht wird. Damit signalisieren sie Kindern ihre Hilfsbereitschaft im Ernstfall, verpflichten sich zum Hinsehen und Handeln und setzen ein deutliches Zeichen für den Kinderschutz und gegen potenzielle Täter. Die Mitarbeiter dieser Partnergeschäfte erhalten eine Handlungsanweisung, die genau beschreibt, was im Notfall zu tun ist. Neben der Hilfe in Notsituationen werden auch kleinere Wehwehchen und Alltagssorgen von den „Notinseln“ ernst genommen.

 

 

 

 

5.) Was beinhaltet die Selbstverpflichtung, die ich als künftige Notinsel unterschreibe?

Die Vereinbarung verpflichtet die teilnehmenden Geschäfte dazu, ihr Geschäft mit einem Notinsel-Aufkleber sichtbar zu kennzeichnen. Dieser Aufkleber darf nur am Ladenfenster oder der Türe des teilnehmenden Geschäfts angebracht werden und muss bei Geschäftsaufgabe oder Wegzug entfernt werden. Die teilnehmenden Geschäfte verpflichten sich dazu, die Sorgen eines Hilfesuchenden Kindes ernst zu nehmen und entsprechend der Handlungsanweisung zu handeln. Die Selbstverpflichtung weist darauf hin, dass das Jugendamt und der lokale Projektträger jederzeit auch unangemeldet den Geschäftsraum aufsuchen können und dass in einem Verdachtsfall ein polizeiliches Führungszeugnis eingeholt werden kann.

 

 

6.) Entstehen mir als Notinsel Kosten?

Nein, den teilnehmenden Geschäften entstehen keine Kosten. Die Kosten für den Druck des Werbe- und Informationsmaterials, sowie der Ausstattung für die Notinseln werden vom regionalen Projektträger getragen bzw. von Sponsorengeldern abgedeckt.

 

 

7.) Was muss ich tun, wenn ein Kind in mein Geschäft kommt und Hilfe benötigt?

In jedem Notinsel–Partnergeschäft wird eine Handlungsanweisung ausgelegt, die den Mitarbeitern erläutert, was im Notfall zu tun ist und die eine Auflistung von wichtigen Telefonnummern enthält (Kindernotdienst, Polizei). Die Geschäfte sollen keinesfalls psychologische Beratung leisten, sondern eine Hilfskette in Gang setzen, die die Benachrichtigung der Eltern, des Kindernotdienstes oder der Polizei beinhaltet. Damit ist eine schnelle und kompetente Hilfe im Notfall gewährleistet.

 

 

8.) Wer sind die Schirmherren bzw. wer ist Botschafter des Projekts?

Schirmherren sind meist die Oberbürgermeister/innen (Bürgermeister/innen) des jeweiligen Standorts. Bundesweit unterstützen Prominente aus dem öffentlichen Leben (Politik, Schauspiel) das Projekt Notinsel.

 

 

9.) Welche Erfahrungswerte gibt es?

32 Fälle nach 1 Jahr in Ludwigshafen, 17 Fälle in Karlsruhe bei 275 befragten Geschäften, 1 Mädchen flüchtete sich in Bochum zum Bäcker, ein fremder Mann wollte sie mit nach Hause nehmen. Dies sind nur einige Auszüge aus unseren Umfragen. Allein diese genannten Fälle rechtfertigen jede einzelne Notinsel.

 

 

10.) An wen wende ich mich, wenn ich ein Notinsel-Geschäft werden möchte?

Der Initiator und bundesweite Träger, die Stiftung Hänsel + Gretel, agiert zusammen mit jeweils einer regionalen gemeinnützigen Organisation oder städtischen Einrichtung, damit die Notinsel in verschiedenen deutschen Städten und Gemeinden eingeführt werden kann. Dieser regionale Projektpartner setzt das Projekt Notinsel in der jeweiligen Stadt um und ist verantwortlich für die langfristige Betreuung des Projekts vor Ort.

 

Weitere Informationen über das Projekt finden Sie auf der Seite: www.notinsel.de

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