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Schwetzingen: „Aus dem Gemeinderat am 27. Februar 2019

1. März 2019 | Allgemeines, Leitartikel, Schwetzingen, Sport, Wirtschaft

Symbolfoto: Buchner

Container für die Nordstadtschule / Sanierung und Neunutzung Rothackersches Haus/ Ehemalige Hofapotheke wird Verwaltungsgebäude

 

Nordstadtschule: mobile Räume für die Kernzeitbetreuung

Die bisherigen Räume der Kernzeitbetreuung im Gebäude der Nordstadtschule werden künftig wieder als Klassenzimmer genutzt. Die Schule verfügt damit zumindest bis auf Weiteres über die Kapazitäten, die sie benötigt, um die zunehmende Zahl an Schülern – gerechnet wird zum Schuljahr 2019/2020 mit 80 Schülern – unterzubringen.

Bis in den nächsten Jahren eine endgültige Lösung bereit steht, wird die Kernzeit der Nordstadtschule zum Schuljahr 2019/20 in eine vorübergehende Containeranlage mit drei Räumen ausgelagert. Sie soll angemietet werden. Für 2019 werden vom Gemeinderat außerplanmäßig 240.000 EUR zur Verfügung gestellt. Die jährlichen Miet- und Bewirtschaftungskosten betragen rund 90.000 Euro. Im Jahr des Abbaus der Anlage ist mit Kosten von rund 150.000 Euro zu rechnen.

Die ursprünglich angedachte und von Elternseite kontrovers diskutierte Änderung der Schulbezirke zugunsten von Hirschacker- und Zeyherschule ist damit vom Tisch.

An allen Grundschulen gilt es, die Raumsituation für Schule und außerschulische Betreuung zukunftsorientiert auszugestalten. Daher werden sich Verwaltung und Gemeinderat demnächst intensiv mit diesem Thema beschäftigen.

 

Räte stellen Weichen zur Sanierung des Rothackerschen Hauses

Das Rothackersche Haus befindet sich im Eigentum der Stadt Schwetzingen. Es steht unter Denkmalschutz und hat für die Schwetzinger Stadtgeschichte grundsätzliche Bedeutung. Daher wurde im vergangenen Jahr beim auf die Sanierung von Altbauten spezialisierten Heidelberger Architekturbüro Jürgen Mayer eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Angedacht ist eine städtische Nutzung als öffentlich zugängliches Spargel- und Stadtmuseum. Das bisherige Museum im Karl-Wörn-Haus und die Touristinformation sollen integriert werden. Auf dem benachbarten Gelände der ehemaligen Spargel-genossenschaft plant die Stadt ein Wohnhaus mit preisgünstigen Mietwohnungen zu errichten. Auch der öffentliche Parkplatz auf dem Alten Messplatz soll in die Gesamtmaßnahme eingebunden, modernisiert und begrünt wer-den, und weiterhin als öffentlicher Parkplatz für Pkw und Reisebusse zur Verfügung stehen.

In der Machbarkeitsstudie werden die Kosten in Höhe von 9 Mio. Euro angegeben. Die Stadt hat daher einen Antrag für das Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestellt.

Die Verwaltung wird nun mit der weiteren Umsetzung des Projekts unter Ein-bindung des Gemeinderats und unter Beteiligung der Öffentlichkeit beauftragt.

Bereits am Montag, 4. März 2019, findet daher um 19 Uhr im Palais Hirsch ein öffentlicher Infotermin für die Bürgerschaft statt.

 

Hofapotheke soll zum Verwaltungsgebäude umgebaut werden

Die ehemalige Hofapotheke in der Hebelstraße liegt genau zwischen dem Rathausgebäude und dem städtischen Bauamt. Für dringend benötigte weitere Büroräume für die Verwaltung, hatte die Stadt das denkmalgeschützte Gebäude erworben. Die Machbarkeitsstudie des von der Stadt beauftragten Architekturbüros Melcher aus Schifferstadt sieht drei mögliche Ausführungsvarianten vor.

Der Gemeinderat hat sich für Variante eins entschieden. Sie sieht im Erdgeschoss den Erhalt der historischen Apotheke sowie Räume für den Bürgerservice vor. Im ersten Obergeschoss und im Dachgeschoss können weitere Büroräume eingerichtet werden. Insgesamt entstehen dann rund 310 m² Bürofläche. Die im Hinterhof liegende Remise könnte saisonal als Kunstraum oder Bürgergalerie genutzt werden.

Die Gesamtkosten für den Umbau belaufen sich auf 2,9 Mio. EUR.

Spielplatzsatzung wird angepasst

Die Spielplatzsatzung wird aufgrund der Erfahrungen mit der alla hopp! An-lage geändert bzw. angepasst. Festgelegt sind jetzt die Öffnungszeiten der Anlage (in den Sommermonaten bis 22 Uhr, im Winterhalbjahr bis 20 Uhr), sowie das Verbot Glasflaschen zu zerschlagen, zu campieren, laute Musik zu spielen oder das Gelände mit Drohnen zu überfliegen. Damit ist es künftig für die Polizei möglich, bei Störungen der Spielplatzordnung Platzverweise aus-zusprechen. Dadurch erhofft sich die Stadt eine Eindämmung des Vandalismus. 

(Abstimmung:  22 Ja, 1 Nein)

 

Theater am Puls erhält Zuschusserhöhung

Das „theater am puls“ erhält zur Aufrechterhaltung des Betriebes und einer angemessenen Pauschalvergütung der Schauspieler ab dem Haushaltsjahr 2019 einen um 70.000 EUR erhöhten Zuschuss in Höhe von 85.000 EUR, ergänzt um die bisherigen 16.000 EUR als Förderung von Veranstaltungen des Theaters. Die Verwaltung und der Gemeinderat würdigen damit das Theater als fester und unverzichtbarer Bestandteil der Kulturlandschaft in Schwetzingen. 

 

Vereine bekommen Investitionszuschüsse

Folgende Vereine erhalten 2019 nach den Vereinsförderrichtlinien Zuschüsse der Stadt:

–              Sportfliegerclub Schwetzingen e.V. für die Anschaffungen eines neuen Fliegers für jugendliche Nachwuchspiloten

–              Fußballclub Badenia Hirschacker e.V. für Pflasterarbeiten

–              Tennisclub Blau-Weiß Schwetzingen e.V. für die Erneuerung des Zaunes

–              DJK 1910 Schwetzingen e.V. für LED-Beleuchtung des Hunde-, Hockey- und Bogensportplatzes

–              Turnverein 1864 e.V. Schwetzingen für die Erneuerung des Warmwasserspeichers für die Duschen

 

Gemeindewahlausschuss wurde bestellt

Der Gemeindewahlausschuss wird gemäß § 11 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz wie folgt bestellt: Vorsitzender ist kraft Gesetz Oberbürgermeister Dr. René Pöltl. Als stellvertretende Vorsitzende wurde Heike Frank bestimmt. Beisitzer sind Roswitha Karner, Walter Imhof, Horst Ueltzhöffer und Manfred Kern. Stellvertretende Beisitzer sind Silke Scheiber, Andreas Muth, Herbert Nerz und Weihua Wang.

 

Stadt schließt zwei Bausparverträge ab

Der Gemeinderat beschließt den Abschluss zweier Bausparverträge bei der LBS Landesbausparkasse Südwest über jeweils 4 Mio. EUR. Die Konditionen sehen Soforteinzahlung in Höhe von 1,6 Mio. EUR sowie eine monatliche Regelbesparung von 16.000 EUR vor. Die Abschlussgebühr beträgt pro Vertrag einmalig 20.000 EUR. Die beiden Kommunalsparverträge haben einen Guthabenszins von 0,1 % und einen effektiven Darlehenszins von 1,97 %. Die Vorteile dieses Bausparvertrages sind unter anderem die Planbarkeit über die gesamte Laufzeit, ein unbegrenztes Sondertilgungsrecht sowie kein Zinsänderungsrisiko.

 

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de  nachzulesen.“

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