Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 02. Dezember 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Schwetzingen: Maskenpflicht in Fußgängerzone und auf dem Schlossplatz ab 24. Oktober 2020

22. Oktober 2020 | Gesellschaft, Leitartikel, Politik, Schwetzingen

Ab Samstag, 24. Oktober 2020, gilt eine Maskenpflicht in der Fußgängerzone, auf dem Schlossplatz und auf dem Wochenmarkt

Stadt erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Corona Virus

Die Stadt Schwetzingen erlässt zum Schutz vor einer weiteren Virusausbreitung eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum. Ab Samstag, 24. Oktober 2020, müssen Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in folgenden Innenstadtbereichen und zu folgenden Zeiten eine Maske tragen:

– In der Fußgängerzone Mannheimer Straße (zwischen Carl-Theodor-Straße und Dreikönigstraße/ Heidelberger Straße) werktags in der Zeit von 10 bis 18 Uhr

– Auf dem gesamten Schlossplatz donnerstags und freitags, 18 bis 23 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 23 Uhr

– Auf dem mittwochs und samstags stattfindenden Wochenmarkt auf den Kleinen Planken in der Zeit von 8 bis 14 Uhr.

Die Stadt möchte hiermit den Aufenthalt in den (zeitweise) stark frequentierten Bereichen sicherer gestalten, in denen es vermehrt zu Personenansammlungen und Begegnungen kommt bei denen der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann. Dies betrifft den Wochenmarkt, die Fußgängerzone, die Gastronomiebereiche am Schlossplatz sowie den Eingang in den Schlossgarten. Die Maskenpflicht gilt nicht für Personen, die innerhalb der Bereiche bestuhlter Außengastronomie sitzen, sowie beim Sitzen auf vorhandenen Sitzbänken sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Radfahrer sind von der Pflicht zum Tragen der Maske ausgenommen.

Um die Einhaltung der Regelung zu kontrollieren, werden Polizei und Gemeindevollzugsdienst Stichprobenkontrollen machen, die in der Anfangszeit noch auf die Sensibilisierung hinsichtlich der neuen Regelung ausgelegt sein werden. Bei uneinsichtigem Verhalten und nach einer gewissen Karenzzeit werden dann aber auch Bußgelder verhängt. Diese werden zwischen 100 und 250 Euro betragen. Diese Regelung ist zunächst befristet bis zum 30. November 2020.

Das könnte Sie auch interessieren…

Mannheim ist „Assistenzhundefreundliche Kommune“

Mannheim wird „Assistenzhundefreundliche Kommune“ Mit einem neuen Aufkleber am Haupteingang des Rathauses E 5 signalisiert die Stadt Mannheim nun sichtbar: Menschen mit Assistenzhunden sind herzlich willkommen – sei es im Bürgerservice, in der Stadtbibliothek oder in...

Motorradfahrer prallt gegen Baum – Schwerverletzter in Klinik

Am Freitagabend ereignete sich in Schwetzingen ein schwerer Verkehrsunfall, bei dem ein 16-jähriger Motorradfahrer verletzt wurde und ein Sachschaden von rund 20.000 Euro entstand. Kurz nach 22 Uhr war der Jugendliche mit seinem Leichtkraftrad auf der Rheintalstraße...

Betrunken am Steuer: LKW-Fahrer auf B 535 gestoppt

Am frühen Samstagmorgen, kurz nach 5 Uhr, meldete ein Verkehrsteilnehmer einen auffällig fahrenden LKW (40-Tonner) auf der B 535 in Richtung Schwetzingen, nachdem dieser von der Autobahn A5 gekommen war. Bei der anschließenden Kontrolle durch die Polizei Schwetzingen...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert