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Schwetzingen: Wegen Corona-Krise: Stadt schließt mit sofortiger Wirkung alle Restaurants und Cafés

19. März 2020 | Gesellschaft, Kultur, Leitartikel, Otterstadt

Neue Allgemeinverfügung untersagt Versammlungen mit mehr als 10 Personen / Standesamt gibt Bürger/innen Hinweise zu neuen Regelungen

 

Symbolfoto: Buchner

Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus in Schwetzingen zu verhindern, hat die Stadt Schwetzingen heute (19. März 2020) zu weiteren Maßnahmen gegriffen. Mit sofortiger Wirkung wurden heute Vormittag auf Empfehlung des Rhein-Neckar-Kreises und in enger Abstimmung und Kooperation mit den anderen großen Kreisstädten in Schwetzingen alle Restaurants und Cafés durch die Stadt geschlossen. Mitarbeiter/innen von Ordnungsamt und Polizei waren gemeinsam im Stadtgebiet unterwegs um den Gastronomen die neue Allgemeinverfügung (Stand 19.03.2020) auszuhändigen und über die neue Maßnahme zu informieren. Gastronomen, die heute nicht persönlich angetroffen wurden, erhalten das Schreiben per Post. Damit ist sichergestellt, dass spätestens ab dem morgigen Freitag (20. März 2020) keine Gaststätte mehr für normalen Publikumsverkehr geöffnet hat. Möglich ist dann nur noch die Mitnahme von Essen und Lieferdienste.

„Die Schließung der Gaststätten trifft Schwetzingen wegen der vielen betroffenen Betriebe hart, ist aber angesichts der sehr angespannten Situation im Rhein-Neckar-Kreis zum Schutz der Bevölkerung absolut notwendig und unabwendbar“, erläutert Oberbürgermeister Dr. René Pöltl die getroffene Maßnahme. Mit der Regelung sollte  unter anderem verhindert werden, dass die Bewohner der beiden großen Städte Mannheim und Heidelberg – die ja bereits gestern die Schließung ihrer Restaurants verfügt hatten – die Gastronomie rund um den Schlossplatz aufsuchen würden und  hier wie schon am vergangenen Wochenende dichtes Gedränge herrschen würde.

 

Die Allgemeinverfügung untersagt ab sofort auch Versammlungen von mehr als zehn Personen (außen und in geschlossenen Räumen). Ausnahmegenehmigungen für höchstens 30 Personen sind anmeldepflichtig und müssen durch das Bürgermeisteramt der Stadt Schwetzingen genehmigt werden. Der Betrieb von Sonnen-, Kosmetik- und Nagelstudios ist untersagt, ebenso Camping- und Mobile Home Anlagen.

Für Trauungen und Beerdigungen gelten in den nächsten Wochen ebenfalls Beschränkungen. Dies betrifft insbesondere die Anzahl der Fest- bzw. Trauergäste. Hier wird die Teilnehmerzahl auf maximal 10 (Trauungen inklusive Brautpaar und Trauzeugen) und 20 (Beerdigungen), also auf den engsten Familienkreis beschränkt. Trauerfeiern werden weitgehend  im Freien stattfinden, auf die Trauerhalle soll nur bei schlechtem Wetter zurückgegriffen werden. Das Standesamt hat ein aktuelles Hinweisblatt veröffentlicht, das im Internet unter www.schwetzingen.de abrufbar ist.

Die Stadt sagt bis auf Weiteres auch alle Gemeinderats- und Ausschusssitzungen ab.

 

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 19. April 2020. Sie ist im Internet unter www.schwetzingen.de abrufbar. Die Stadt informiert dort tagesaktuell zur Lage.

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