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Städte und Gemeinden im nördlichen Rhein-Neckar-Kreis gründen einen gemeinsamen Gutachterausschuss – Landesgesetz als Grundlage

26. Februar 2020 | Leitartikel, Politik, Weinheim, Wirtschaft

13 Kommunen für sicheres Handeln

 

Weinheim. Die 13 soll eine Glückszahl sein für die Städte und Gemeinden im nördlichen Rhein-Neckar-Kreis – und ihre Bürgerinnen und Bürger. Mit einer Art Unterschriftsmarathon setzten am Mittwoch im Weinheimer Rathaus nämlich 13 Rathauschefs ihre Signaturen unter 13 gleichlautende Verträge. Damit besiegelten sie einen Prozess, der seit rund zwei Jahren ein Thema in den politischen Gremien aller beteiligten Kommunen war: Der gemeinsame Gutachterausschuss für die Kommunen Dossenheim, Heddesbach, Heddesheim, Heiligkreuzsteinach, Hemsbach, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schönau, Schriesheim, Wilhelmsfeld und Weinheim mit der Geschäftsstelle in der Großen Kreisstadt.

Eine vergleichbare Fusion hat es im Rhein-Neckar-Kreis bereits neulich im Raum Sinsheim gegeben – weitere Bündelungen werden folgen. In anderen Bundesländern, erklärte Weinheims Oberbürgermeister Manuel Just, ist eine größere Einheit beim Gutachterausschusswesen ohnehin längst gang und gäbe. In Baden-Württemberg war es bis zu einer Novellierung der Gutachterausschussverordnung im Jahr 2017 auf die Städte und Gemeinden heruntergebrochen. Die Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis setzen die neuen Landesvorschriften jetzt um.

Zur Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in Weinheim erläuterte  Matthias Meske, der in Weinheim künftig mit seiner Kollegin Martina Nagora die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses betreut, die Hintergründe des Zusammengehens. Er erklärte, dass die Bereitstellung von verlässlichen Grundstücksmarktdaten eine immer größere Bedeutung einnimmt, zum Beispiel für den rechtssicheren Umgang mit dem Erbschaftssteuerreformgesetz, der Grundsteuerreform, sowie städtischen und regionalen Entwicklungsmaßnahmen. Denn so theoretisch das Verfahren klingen mag: Jeder Bürger, der eine unabhängige und fachlich fundierte Bewertung eines Grundstücks braucht, nimmt gerne die Hilfe des Gutachterausschusses in Anspruch.

Das Land hatte bei einer Erhebung der seinerzeit dezentral agierenden Gutachterausschüssen herausgefunden, dass nur rund 3,5 Prozent der Gutachterausschüsse die Bodenrichtwerte und sonstigen Wertermittlungsdaten gesetzeskonform ableiten. Und lediglich zwei Prozent stand eine ausreichende Datenbasis von auswertbaren Kauffällen im Jahr zur Verfügung – sie sind schlichtweg zu klein. Grundsätzlich bleiben die zentralen Gutachterausschüsse kommunal. Durch Zusammenschlüsse mehrerer benachbarter Gemeinden werden nun aber größere Zuständigkeitsbereiche gebildet werden und somit die notwendige Datenbasis für eine gesetzeskonforme Aufgabenerledigung geschaffen werden, erklärte Weinheims OB Manuel Just. Dabei übernimmt jeweils eine Kommune die Aufgabe für alle anderen – also Weinheim für die anderen Kommunen im nördlichen Rhein-Neckar-Kreis.

In einem so genannten „Letter of Intent“ hatten die Bürgermeister schon 2015 festgehalten, dass ein gemeinsamer Gutachterausschuss mit Sitz in Weinheim angestrebt werden soll.

Jede beteiligte Gemeinde hat das Recht, Gutachter in den gemeinsamen Ausschuss zu entsenden. Dabei ist die Anzahl nach Größe der Gemeinde von mindestens vier bis maximal acht Gutachtern gestaffelt. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Gemeinden angemessen vertreten sind. Die Gemeinden bilden eine Solidargemeinschaft, in der alle Einnahmen mit allen anfallenden Kosten verrechnet werden. Wichtig: Jedes Rathaus kann die Anträge auf Bewertung oder sonstige Leistungen des Gutachterausschusses entgegennehmen. Es entsteht für den Bürger also kein Serviceverlust.

Ein besonders wichtiger Punkt ist die Erarbeitung der neuen Bodenrichtwerte zum nächsten Stichtag 31. Dezember 2020, was die enge Abstimmung mit den bisherigen Gutachterausschüssen erfordert und die Erfassung der Kaufverträge über unbebaute Grundstücke 2019 und 2020 voraussetzt. Die neuen Bodenrichtwerte werden im ersten Halbjahr 2021 dann bereits vom neuen gemeinsamen Gutachterausschuss beschlossen.

 

 

 

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