Bleiben Sie informiert  /  Donnerstag, 04. Dezember 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Versorgungsamt: Seit Januar gibt es finanzielle Entlastungen für Steuerpflichtige mit Behinderung

30. August 2021 | Gesellschaft, Metropolregion, Politik

Steuerpflichtige mit Behinderung können in ihrer Einkommenssteuer-Erklärung einen sogenannten Behinderten-Pauschbetrag geltend machen, der nicht besteuert wird. „Zum 1. Januar 2021 wurden diese Pauschalbeträge verdoppelt“, informiert Martina Ahten, Leiterin des Versorgungsamtes im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. „Gleichzeitig wurde die Systematik zur Gewährung des Pauschbetrags vereinfacht, Nachweispflichten verschlankt und die Grade der Behinderung mit dem Sozialrecht harmonisiert.“

Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 wird ein Behinderten-Pauschbetrag bereits ab einem festgestellten Grad der Behinderung von 20 gewährt, unabhängig von Art und Ursache der Behinderung. Bisher konnte ein Pauschbetrag erst ab einem Grad der Behinderung von mindestens 30 und dem Vorliegen einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit gewährt werden. „Mit der Lohn-Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2021 kann also ab einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 20 ein Freibetrag geltend gemacht werden“, so die Amtsleiterin. „Der Grad der Behinderung kann dem Finanzamt mit dem entsprechenden Feststellungsbescheid oder mit einer Bescheinigung des Versorgungsamtes nachgewiesen werden.“

Darüber hinaus wurde ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag von 900 Euro für selbstständige Fahrten zum Arzt oder Therapeuten bzw. Fahrten durch eine Begleitperson eingeführt. „Hiervon profitieren Menschen mit Behinderung, wenn sie einen GdB von mindestens 80 haben. Auch Menschen mit einem GdB von mindestens 70 sowie einer erheblichen Beeinträchtigung in der Bewegungsfreiheit steht die Fahrtkostenpauschale zu“, so Martina Ahten. 4.500 Euro jährlich können Menschen mit Behinderung als Fahrkosten-Pauschale bei stärkeren Einschränkungen absetzen, wenn sie an einer außergewöhnlichen Gehbehinderung leiden, hochgradig sehbehindert oder blind bzw. taubblind sind oder wenn sie als hilflos gelten. Ebenso stieg der Pflege-Pauschbetrag als persönliche Anerkennung der häuslichen Pflege Angehöriger von 924 Euro auf 1.800 Euro bei Vorliegen der Pflegegrade 4 und 5 an. Für die Pflegegrade 2 und 3 wird künftig ebenfalls ein Pflege-Pauschbetrag von 600 Euro bzw. 1.100 Euro gewährt.

Weitere Informationen gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de oder per E-Mail unter [email protected].

 

Das könnte Sie auch interessieren…

Tödlicher Bahnunfall am Bahnhof

Am Dienstagnachmittag hat sich am Bahnhof Heddesheim/Hirschberg ein tragischer Unfall ereignet. Kurz vor 14 Uhr überquerte ein Mann nach bisherigen Erkenntnissen die Gleise, weil er sich zuvor auf dem falschen Bahnsteig befunden hatte. Dabei übersah er einen...

Kammerherrenschlüssel aus der Regierungszeit Carl Theodors

Zum 301. Geburtstag von Kurfürst Carl Theodor am 10. Dezember 2025 präsentiert das Museum der Stadt Schwetzingen das Objekt des Monats Dezember im Rahmen der Reihe „Museum frei Haus“. Im Mittelpunkt steht ein prachtvoller Kammerherrenschlüssel aus feuervergoldeter...

Adventliche Stadtführung lädt zum Entdecken des winterlichen Schwetzingens ein

Begleitend zum 14. Kurfürstlichen Weihnachtsmarkt lädt die Tourist-Information Schwetzingen an allen vier Adventssamstagen zu einer besonderen Stadtführung ein. Unter dem Titel „Führung durch das winterliche Schwetzingen“ können Besucherinnen und Besucher die Stadt im...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert