Mannheim: 25-Jähriger nach Schüssen auf Gaststätte in Untersuchungshaft
Ein 25-jähriger afghanischer Staatsangehöriger sitzt nach Schüssen auf eine Gaststätte in der Mannheimer Innenstadt in Untersuchungshaft. Ihm werden versuchte besonders schwere räuberische Erpressung, unerlaubtes Führen einer Schusswaffe sowie Sachbeschädigung vorgeworfen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeipräsidiums Mannheim soll der Tatverdächtige am 18. Juni 2026 gegen 5:50 Uhr mehrfach mit einer scharfen Schusswaffe auf eine Gaststätte im Quadrat T 1 geschossen haben. Nach bisherigen Ermittlungen sollte damit einer Schutzgeldforderung Nachdruck verliehen werden.
Zum Zeitpunkt der Schussabgabe befand sich niemand in dem Gebäude. Durch die Schüsse wurden jedoch die Gebäudefassade sowie Teile der Inneneinrichtung beschädigt.
Bereits rund 25 Minuten nach der Tat konnte der Mann im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung von Beamten des Polizeireviers Mannheim-Oststadt angetroffen und vorläufig festgenommen werden.
Noch am selben Tag wurde der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Mannheim vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde Haftbefehl erlassen und anschließend vollstreckt. Der 25-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Ermittlungen zu möglichem Schutzgelderpressungs-Netzwerk
Die Ermittler prüfen derzeit, ob die Tat mit weiteren Fällen von Schutzgelderpressungen und Brandanschlägen auf Gaststätten in der Mannheimer Innenstadt zusammenhängt. Die Untersuchungen werden zentral durch eine besondere Aufbauorganisation des Polizeipräsidiums Mannheim geführt.
Die Polizei geht davon aus, dass es möglicherweise weitere Betroffene gibt, die bislang keine Anzeige erstattet haben. Deshalb werden mögliche Opfer von Schutzgelderpressungen oder ähnlichen Drohungen ausdrücklich gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle sowie das kriminalpolizeiliche Hinweistelefon unter der Nummer 0621 174-4444 entgegen.
Wichtig: Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.












