Mann wegen Verdachts des gemeinschaftlichen schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls in Tateinheit mit gemeinschaftlicher Sachbeschädigung auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Haftbefehl gegen einen 34-jährigen Mann erlassen. Ihm wird der Einbruch in ein Wohngebäude in Walldorf vorgeworfen, der er gemeinsam mit einem bislang unbekannten Mittäter begangen haben soll. Laut Polizei ereignete sich die Tat am Sonntag gegen 17:50 Uhr. Die Täter versuchten zunächst, die Terrassentür gewaltsam zu öffnen, scheiterten jedoch.
Anschließend schlugen sie die Scheibe der Terrassentür mit einem Pflasterstein ein, öffneten dadurch die Tür und verschafften sich Zutritt zum Haus. Im Inneren sollen sie mehrere Schmuckstücke und ein mit Steinchen besetztes Schmuckkästchen an sich genommen haben. Außerdem wurde im ersten Obergeschoss eine Tasche mit Uhren und weiterem Schmuck für den Abtransport bereitgestellt. Die Täter flüchteten jedoch, als die Anwohner unerwartet zurückkehrten.
Dank der sofort eingeleiteten Fahndung, unterstützt durch einen Polizeihubschrauber, konnte der 34-Jährige unweit des Tatorts festgenommen werden. Er wurde am 17. November 2025 der Haftrichterin am Amtsgericht Heidelberg vorgeführt, die den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft vollzog. Der Beschuldigte befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an. Ein Schwerpunkt liegt derzeit auf der Identifizierung des bislang unbekannten Mittäters. Die Behörden bitten um Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Aufklärung des Falles beitragen könnten.












