Mahnwache genehmigen. Laut aktueller Gefahrenprognose bestehen keine Anhaltspunkte für eine unmittelbare Bedrohung der öffentlichen Sicherheit, die ein Verbot rechtfertigen würden.
Ein vergleichbarer Fall hatte sich zuvor in Frankfurt am Main ereignet, wo eine ähnliche pro-palästinensische Versammlung zunächst verboten, aber vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt erfolgreich angefochten wurde. Das Gericht entschied, dass allein das Datum einer Veranstaltung kein Grund für ein Verbot sein könne. Dieses Urteil bestätigte die rechtliche Grundlage, auf der auch die Mannheimer Behörde ihre Entscheidung traf.
Oberbürgermeister Christian Specht betont die besondere Bedeutung des 7. Oktobers: „Es ist der Tag des tödlichsten Angriffs auf Jüdinnen und Juden seit der Shoa. Der Jahrestag des Hamas-Angriffs vor zwei Jahren sollte ein Tag des Gedenkens und Innehaltens sein.“ Gleichzeitig verurteilt er, dass das Datum für Kritik an der Reaktion Israels instrumentalisiert wird. Die Stadt hat die Genehmigung der Versammlung an strikte Auflagen gebunden, um das Gedenken an die Opfer zu schützen.
Die Polizei wird mit einer der Lage angemessenen Anzahl von Einsatzkräften vor Ort sein. Oberbürgermeister Specht appelliert an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Bedeutung des Tages zu respektieren. Es sei klar, dass das Existenzrecht und das Recht auf Selbstverteidigung Israels unantastbar seien. Darüber hinaus unterstützt die Stadt Mannheim die Initiative des Landes Baden-Württemberg, das Versammlungsrecht in Deutschland angesichts zahlreicher Kundgebungen zum Nahost-Konflikt angemessen zu aktualisieren.