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709. Aktuelle Meldung zu Corona 12.07.2022

12. Juli 2022 | Corona Pandemie, Mannheim

709. Aktuelle Meldung zu Corona 12.07.2022

1. Zahl der PCR-bestätigten Fälle in der Zeit vom 04.07. bis 10.07.2022
2. Zahl der Patienten auf den Intensiv- sowie den Isolierstationen in Mannheim
3. Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes: Nachweiserbringung bei Besuch in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen
4. Zahl der Bürgertestungen
5. Anpassung der Servicezeiten der Corona-Hotline
6. Impfen / Kommunales Impfzentrum (KIZ) in der Salzachstraße 15 in Neckarau

1. Zahl der PCR-bestätigten Fälle in der Zeit vom 04.07. bis 10.07.2022

Im Zeitraum vom 04. Juli 2022 bis zum 10. Juli 2022 (KW 27) wurden insgesamt 1.885 (Vorwoche 1.999) PCR-positive Fälle registriert. Im Vergleich zur Vorwoche bleiben die Fallzahlen auf vergleichsweise hohem Niveau stabil. Das Gesundheitsamt appelliert weiterhin an die Eigenverantwortung jedes und jeder Einzelnen, sich freiwillig im Alltag weiterhin an den bekannten AHA-L-Regeln zu orientieren: Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen sowie regelmäßiges Lüften.

Den Inzidenzwert und die Fallzahlen für die Stadt Mannheim finden Sie weiterhin auf unserer Homepage unter https://www.mannheim.de/inzidenzzahl

Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona finden Sie unter https://www.mannheim.de/de/corona

2. Zahl der Patienten auf den Intensiv- sowie den Isolierstationen in Mannheim

Der reine Zahlenwert der 7-Tage Inzidenz hat in der von der Omikron-Variante geprägten aktuellen Phase der Pandemie seine Bedeutung als Steuerungsgröße verloren. Aussagekräftiger sind die Zahlen zu den Patienten, die mit einem positiven Corona-Nachweis im PCR-Test in den Mannheimer Kliniken auf den Intensiv- sowie den Isolierstationen behandelt werden. Es befinden sich aktuell 4 Patient*innen auf den Intensivstationen, 72 Patient*innen auf den Nicht-Intensivstationen. Die Anzahl der intensivpflichtigen Patienten ist im Vergleich zu den Vorwochen weiterhin stabil. Bei den nicht-intensivpflichtigen Patienten ist im Vergleich zur Vorwoche (52 Patienten) zwar ein deutlicher Anstieg zu beobachten, allerdings handelt es sich dabei in mehr als der Hälfte der Fälle um Zufallsbefunde oder Umgebungsuntersuchungen im Rahmen des Krankenhausaufenthalts. Es besteht aktuell keine Überlastung des Gesundheitssystems. (Stand 12.07.22).

3. Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes: Nachweiserbringung bei Besuch in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen

Mit der Änderung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) zum 30. Juni 2022 hat der Bund die anlasslose Bürgertestung auf bestimmte Personengruppen begrenzt.
Daneben kann sich ein Anspruch auf kostenlose Testung auch aus anderen Vorschriften ergeben. Diese Vorschriften gelten jedoch anders als die Bürgertestung nicht für jedermann.

Einen Anspruch auf kostenlose Testung haben unverändert u.a. Personen, die eine Person in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung besuchen wollen. Wer sich testen lassen will, muss nach dem Wortlaut der TestV gegenüber der Teststelle einen Nachweis zur Anspruchsberechtigung vorlegen. Zur Umsetzung dieser Vorgabe haben die meisten Teststellen bislang eine Bestätigung des zu Besuchenden und des Krankenhauses bzw. des Pflegeheims verlangt.

Nach allgemeiner Kritik zu diesem Vorgehen bestätigt das Bundesgesundheitsministerium in den aktualisierten Fragen und Antworten zur TestV nun, dass eine Selbstauskunft der Besucher genügt:

„Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort durchgeführt werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Als Nachweis bei der Teststelle kann z.B. das auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums eingestellte Musterformular nach Bestätigung durch das Pflegeheim genutzt werden. Der Besuch kann aber auch durch andere Mittel, etwa eine Selbstauskunft gegenüber der Teststelle, glaubhaft gemacht werden.“

Die aktuelle TestV sowie die aktualisierten Fragen und Antworten zur TestV finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/coronavirus-testverordnung.html

4. Zahl der Bürgertestungen

Im Zeitraum vom 01. Juni 2022 bis zum 30. Juni 2022 wurden laut Mitteilung der einzelnen Teststellen an das Gesundheitsamt 99.817 Bürgertestungen (Schnelltest der Bürgerinnen und Bürger – auch mit Wohnsitz außerhalb von Mannheim – ohne Krankheitszeichen) vorgenommen, 6.920 Testungen weniger als im Monat Mai. Aufgrund der aktuell vorherrschenden Omikron-Variante schließt ein negativer Befund im Bürgertest eine bereits bestehende COVID-Infektion nicht sicher aus, daher wird weiterhin die Einhaltung der AHA-Regeln empfohlen.

5. Anpassung der Servicezeiten der Corona-Hotline

Die Servicezeiten der Corona-Informationshotline werden ab einschließlich Montag, den 18. Juli 2022, angepasst: Die Mitarbeitenden der Corona-Informationshotline 0621/293-2253 werden montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr erreichbar sein. Außerhalb dieser persönlichen Erreichbarkeit steht weiterhin unter dieser Telefonnummer rund um die Uhr ein Sprachdialogsystem zur Verfügung, mit dem Auskünfte zur aktuellen Corona-Lage in Mannheim eingeholt werden können.

6. Impfen / Kommunales Impfzentrum (KIZ) in der Salzachstraße 15 in Neckarau

Am KIZ in der Salzachstraße 15 stehen den Besucherinnen und Besuchern Parkplätze zur Verfügung. Zudem besteht über die Straßenbahn-Linie 1 (Haltestelle Isarweg) eine gute Anbindung an den ÖPNV. Es besteht montags bis freitags von 12 bis 18 Uhr die Möglichkeit zur Impfberatung sowie zur Impfung gegen das Corona-Virus für Mannheimerinnen und Mannheimer ab zwölf Jahren. Die Angebote sind kostenfrei. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Geimpft wird mit den Impfstoffen von Novavax, Biontech, Moderna und Johnson und Johnson. Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) sowie Viertimpfungen (zweite Auffrischungsimpfung) für besonders gefährdete Personengruppen möglich.
Für die Impfung vor Ort wird ein Ausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung.

Neben dem konkreten Impfangebot können Bürgerinnen und Bürger, die Fragen bezüglich der Impfung haben, vorab eine Impfberatung in Anspruch nehmen.
Impfungen sowie Impfberatungen sind mit und ohne Termin möglich. Termine für die Impfberatung und die Impfungen im KIZ in der Salzachstraße können unter http://www.mannheim.de/kiz gebucht werden.

Impftelefon des Seniorenrats Mannheim zur Terminbuchung im Kommunalen Impfzentrum für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre

Der Seniorenrat Mannheim bietet unter der Telefonnummer 0621/293-9516 für Menschen über 55 Jahre aus Mannheim telefonische Hilfe bei dem Buchen eines Impftermins an. Das Impftelefon ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr für Impftermine zu erreichen. Es wird gebeten, sich Zettel und Schreibstift bereitzulegen. Der Seniorenrat Mannheim übernimmt die Anmeldung und das Buchen.

Quelle: Stadt Mannheim

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