Bleiben Sie informiert  /  Freitag, 07. November 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Ab Mittwoch, 26. Januar, gelten für nicht-immunisierte Personen nächtliche Ausgangsbeschränkungen

25. Januar 2022 | Corona Pandemie, Heidelberg, Leitartikel

Wegen Überschreitung der 500er-Inzidenz: Ab Mittwoch, 26. Januar, gelten für nicht-immunisierte Personen nächtliche Ausgangsbeschränkungen / Verlassen des Hauses zwischen 21 und 5 Uhr für Nichtgeimpfte/-genesene nur noch mit triftigem Grund möglich

Sowohl im Rhein-Neckar-Kreis als auch im Stadtkreis Heidelberg wurde nach den maßgeblichen Angaben des Landesgesundheitsamtes am heutigen Dienstag, 25. Januar 2022, der Grenzwert von 500 Infektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Dies hat das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für Heidelberg zuständig ist, am heutigen Dienstag, 25. Januar 2022, festgestellt und bekanntgegeben: www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen.

Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten damit ab Mittwoch, 26. Januar 2022, 0 Uhr, nächtliche Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen: Wer nicht vollständig geimpft oder genesen (Genesung liegt maximal drei Monate zurück) ist, darf das Haus zwischen 21 und 5 Uhr nur noch aus triftigen Gründen verlassen.

Als triftige Gründe im Sinne der Corona-Verordnung gelten unter anderem die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, die Berufsausübung, der Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern, körperliche Bewegung allein im Freien und der Besuch bestimmter Veranstaltungen, zum Beispiel Gemeinderatssitzungen oder Veranstaltungen von Glaubens- und Religionsgemeinschaften. Eine Über-sicht gibt der Paragraph 17a, Absatz 2, der Corona-Landesverordnung:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Ausgenommen von den Ausgangsbeschränkungen sind Personen unter sechs Jahren beziehungsweise Kinder, die noch nicht eingeschult sind sowie Schülerinnen und Schüler, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch Personen, die – in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung – glaubhaft machen, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind ausgenommen.

Wann treten die Ausgangsbeschränkungen wieder außer Kraft?

Die Ausgangsbeschränkungen treten wieder außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 500 unterschreitet. Die Maßnahme ist dann am Tag nach der Bekanntmachung durch das zuständige Gesundheitsamt aufgehoben.

Es besteht zudem die Möglichkeit, dass durch die von der Landesregierung in den kommenden Tagen in Aussicht gestellte Änderung der Corona-Verordnung die nächtliche Ausgangssperre für nicht-immunisierte Personen gestrichen wird. Sollte dies der Fall sein, wird die Öffentlichkeit umgehend informiert.

Quelle: Landratsamt RNK

 

Das könnte Sie auch interessieren…

Oberbürgermeister Matthias Steffan ehrt langjährige und verdiente Mitarbeiterinnen

Oberbürgermeister Matthias Steffan ehrt Mitarbeiterinnen Mit herzlichen Worten und großem Dank hat Oberbürgermeister Matthias Steffan am Dienstag zwei verdiente Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung Schwetzingen gewürdigt: Frau Martina Hartmann für ihr 25-jähriges...

Unbekannter wirft Fahrrad auf Hausdach – Zeugen gesucht

Am Dienstag, 3. November 2025, zwischen 09:00 Uhr und 19:45 Uhr, wurde ein Fahrrad von einer Bushaltestelle am Bahnhof Pfaffengrund/Wieblingen auf das Dach eines benachbarten Hauses geworfen. Durch den Aufprall entstand sowohl am Fahrrad als auch am Hausdach...

E-Scooter-Fahrer bei Kollision mit LKW leicht verletzt

Am Montag gegen 9:30 Uhr kam es im Kreuzungsbereich Jahnstraße / Berliner Straße zu einem Unfall zwischen einem LKW und einem E-Scooter. Ein 33-jähriger LKW-Fahrer war auf der Berliner Straße in Richtung Bergheim unterwegs und wollte nach rechts in die Jahnstraße...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert