Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist weiterhin eine ernste Bedrohung für Haus- und Wildschweine. Leider wird in jüngster Vergangenheit immer wieder beobachtet, dass die Leinenpflicht für Hunde missachtet oder ASP-Zäune unverschlossen sind bzw. zerstört werden.
Um eine weitere Ausbreitung der Pest zu verhindern, fordert die Verwaltung daher alle Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher dringend auf, die geltenden Verhaltensregeln weiterhin strikt zu beachten.
Die Stadt Mannheim weist besonders auf folgende Punkte hin:
• ASP-Schutzzäune schließen: Tore in den Schutzzäunen sind nach dem Durchgehen unbedingt wieder zu verschließen. Beschädigungen am Zaun sind umgehend dem Veterinäramt ([email protected]) zu melden.
• Funde melden: Wer ein totes Wildschwein entdeckt, sollte sofort das zuständige Veterinäramt ([email protected]) informieren.
• Hunde an die Leine: Hunde dürfen nicht frei im Waldgebiet laufen, um Wildschweine nicht aufzuschrecken. Ausnahmen gelten im Bereich der Neckarwiesen zwischen der B 44 und der B 38 sowie auf ausgewiesenen Freilaufflächen. Die Regelungen zur Leinenpflicht nach der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Mannheim gelten davon unabhängig weiter, d.h. es gilt grundsätzlich auch eine Leinenpflicht innerhalb der zusammenhängenden Bebauung im gesamten Stadtgebiet.
• Freizeitaktivitäten im Wald: Radfahren, Reiten und Spazierengehen ist ausschließlich auf befestigten oder gekennzeichneten Wegen erlaubt.
• Grillen im Wald: Grillplätze im Wald dürfen nicht genutzt werden. Ausgenommen sind Grillplätze, die sich innerhalb bzw. im unmittelbaren Umfeld (max. 100 Meter) von bebauten Gebieten befinden. Grillverbote nach § 5 der Allgemeinen Polizeiverordnung bleiben hiervon unberührt.
Eine Infektion mit dem Virus verläuft für die Tiere fast immer tödlich. Für den Menschen ist die Tierseuche jedoch ungefährlich.
Der konsequente Ausbau und die Pflege der ASP-Schutzzäune haben bislang maßgeblich zur Eindämmung der Seuche beigetragen. Damit dies so bleibt, ist die Mithilfe aller gefragt. Festgestellte Verstöße gegen die geltenden Regeln werden konsequent geahndet. Je nach Art des Verstoßes können nach Tiergesundheitsgesetz Bußgelder in Höhe von bis zu 30.000 Euro verhängt werden. Besonders schwerwiegend sind Fälle von Vandalismus oder der Diebstahl von Zaunelementen – hier drohen nicht nur empfindliche Geldstrafen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.
Weitere Informationen zur aktuellen ASP-Lage gibt es unter www.mannheim.de/asp. Hier sind auch die jeweils gültigen Allgemeinverfügungen verlinkt.
Afrikanische Schweinepest: Verwaltung ruft zur Einhaltung der Regeln auf
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