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Oberbürgermeister Christian Specht zum Urteil in der Todesfahrt

18. Dezember 2025 | Das Neueste, Mannheim

Oberbürgermeister Christian Specht zum Urteil in der Todesfahrt vom 3. März 2025

Das Landgericht Mannheim hat den Täter der Todesfahrt von Mannheim zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Auf Weisung des Gerichts wird der 40-Jährige bis auf Weiteres in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Oberbürgermeister Christian Specht äußerte sich dazu: „Auch nach dem erwartungsgemäß harten Urteil bleibt die tiefe Erschütterung über die Todesfahrt. Zwei Menschen wurden bei der schrecklichen Tat ermordet, viele weitere verletzt und traumatisiert. Dieses Verbrechen hat tiefe Spuren bei den Betroffenen, ihren Angehörigen und in unserer gesamten Stadtgesellschaft hinterlassen.“

Oberbürgermeister Christian Specht betont: „Uns ist bewusst, dass mit dem Urteil für die Betroffenen, für die Hinterbliebenen und für alle, die diese Tat erlebt haben, nichts ‚abgeschlossen‘ ist. Der Schmerz, die Trauer und die Verarbeitung des Geschehens werden Zeit brauchen und viele Menschen noch lange begleiten.“ Die Todesfahrt habe die Verletzlichkeit der Gemeinschaft deutlich gemacht, aber auch deren Stärke. „Ich denke dabei nicht nur an den mutigen Taxifahrer, der durch sein entschlossenes Handeln Schlimmeres verhinderte. Mein Dank gilt ebenso allen Einsatzkräften, den Rettungsdiensten, den Seelsorgerinnen und Seelsorgern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kliniken.“

Besonders hebt Specht die Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger hervor: „Viele haben in dieser Ausnahmesituation mit großem Mitgefühl, Ruhe und Menschlichkeit reagiert. Mannheim hat in diesen schweren Stunden gezeigt, dass unsere Stadt zusammenhält. Unsere Gedanken sind weiterhin bei den Opfern, ihren Angehörigen und allen, die das Geschehen verarbeiten müssen. Ihnen gilt unser tief empfundenes Mitgefühl und unsere Solidarität.“

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