Wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs befinden sich zwei von vier Tatverdächtigen in Untersuchungshaft. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim erließ das Amtsgericht Mannheim Haftbefehle gegen die Männer im Alter zwischen 18 und 25 Jahren. Ihnen wird ein vollendeter Fall sowie drei versuchte Fälle des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs vorgeworfen, in einem Fall in Tateinheit mit Diebstahl. Zwei der Haftbefehle wurden vollzogen, die beiden weiteren gegen heranwachsende Tatverdächtige außer Vollzug gesetzt.
Nach bisherigen Erkenntnissen sollen die vier Männer spätestens im Oktober 2025 beschlossen haben, sich zu einer Betrügerbande zusammenzuschließen. Ziel war es, insbesondere ältere Menschen mit der Masche des sogenannten „falschen Bankmitarbeiters“ um Bargeld zu bringen. Dabei sollen die Tatverdächtigen arbeitsteilig vorgegangen sein: Ein Mitglied nahm telefonisch Kontakt zu den Geschädigten auf und gab sich als Bankmitarbeiter aus. Unter dem Vorwand angeblich unberechtigter Abbuchungen sollten die Opfer EC-Karte und PIN an einen angeblichen IT-Mitarbeiter an ihrer Wohnanschrift übergeben. In den bislang bekannten vier Fällen in Mannheim, Heddesheim und Heidelberg kam es zu unterschiedlichen Tatverläufen. In einem Fall konnten die Täter mit einer erlangten EC-Karte 1.000 Euro an einem Geldautomaten abheben. In weiteren Fällen scheiterte der Betrugsversuch, weil Geschädigte misstrauisch wurden oder Zeugen eingriffen. In einem Fall entwendeten die Tatverdächtigen stattdessen eine Geldbörse mit 50 Euro Bargeld.
Durch umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Mannheim konnte die Tätergruppe am 8. Januar 2026 in Heddesheim lokalisiert und festgenommen werden. Einen Tag später wurden die Tatverdächtigen dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Zwei Männer wurden anschließend in unterschiedliche Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Die weiteren Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft dauern an.












