Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 13. Januar 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Beginn der Vegetationszeit am 1. März 

16. Februar 2022 | Heidelberg, Natur & Umwelt

Roden von Gehölzen noch bis Ende Februar erlaubt – bitte Baumschutzsatzung beachten

Am 1. März 2022 beginnt die sogenannte Vegetationszeit, die bis zum 30. September andauert. In diesem Zeitraum ist es gemäß Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Auch Röhrichte dürfen in dieser Zeit nicht zurückgeschnitten werden. Zulässig sind in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Wichtiger Lebensraum für Vögel, Insekten und Kleinsäuger

Die Stadt Heidelberg als Untere Naturschutzbehörde bittet zu beachten, dass die durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützte Vegetation wichtige ökologische Lebensräume umfasst. Diese gewährleisten beispielsweise das Blütenangebot für Insekten. Vögel nutzen Bäume, Gehölze und Sträucher als Versteckmöglichkeit sowie zur Brut und Aufzucht ihrer Jungen. Auch Kleinsäuger, wie das Eichhörnchen und die streng geschützte Haselmaus, legen in Bäumen und Sträuchern ihre Nester an. Fledermäuse nutzen Baumhöhlen, Spalten und Hohlräume unter abstehender Rinde als Tagesverstecke.

Zum Schutz dieser Arten ist es während der Vegetationszeit verboten, Bäume, Sträucher, Hecken und beispielsweise auch großflächige Fassadenbegrünung im Stadtgebiet – unabhängig von ihrem Standort – zu entfernen. Ist die Fällung eines Baumes – etwa aus Gefahrengründen – unvermeidbar, wird gegebenenfalls eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung benötigt.

Welche Bäume stehen ganzjährig unter Schutz?

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist das Roden von Gehölzen noch bis Ende Februar erlaubt. Dabei ist zu beachten, dass durch die Baumschutzsatzung der Stadt Heidelberg alle Bäume ganzjährig geschützt sind, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile beziehungsweise im Geltungsbereich rechtswirksamer Bebauungspläne stehen und in einem Meter Höhe über dem Erdboden einen Stammumfang von mehr als 100 Zentimetern (Obstbäume von mehr als 80 Zentimetern) haben. Ein Entfernen dieser Bäume bedarf der Erlaubnis durch das Umweltamt der Stadt Heidelberg.

Quelle: Stadt Heidelberg

Das könnte Sie auch interessieren…

Bauchtasche nach Diebstahl geortet – Polizei bittet um Hinweise

In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde einer 25-jährigen Frau in der Heidelberger Altstadt ihre Bauchtasche gestohlen. Der Vorfall ereignete sich gegen 2 Uhr vor einer Bar in der Straße Marktplatz. Nach ersten Ermittlungen wurde die Frau zunächst von einem...

Einbruch in Dachgeschosswohnung – Polizei bittet um Hinweise

Unbekannte Täter sind am Montagvormittag in eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Seestraße im Rhein-Neckar-Kreis eingebrochen. Die Tat ereignete sich in einem kurzen Zeitfenster zwischen 9.43 Uhr und 10.38 Uhr. Als zwei Bewohner gegen 10.30 Uhr in ihre...

Betrug mit Kryptowährungen: 64-Jähriger erleidet hohen finanziellen Schaden

Ein 64-jähriger Mann aus Heidelberg ist Opfer eines mutmaßlichen Anlagebetrugs mit Kryptowährungen geworden. Bereits im Juni 2025 stieß er in einer Handy-App auf eine Anzeige, die mit gewinnbringenden Investitionen in digitale Währungen warb. Nach einer ersten...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert