Bleiben Sie informiert  /  Montag, 01. Juni 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Bilanz der Schwerpunktaktion Altstadt: GVD stellte 616 Verwarnungen aus

27. November 2019 | Heidelberg, Politik, Polizei, Wirtschaft

Hier musste der Abschleppdienst anrücken: Ein Fahrzeughalter ließ sein Auto in der Sofienstraße im eingeschränkten Halteverbot stehen und muss nun mit Gebühren in Höhe von mindestens 185 Euro rechnen. Insgesamt 33 Fahrzeuge wurden bei der Schwerpunktaktion des Gemeindevollzugsdienstes in der Altstadt abgeschleppt. ©Pellner/ Stadt Heidelberg

Der Gemeindevollzugsdienst (GVD) der Stadt Heidelberg hat Mitte November eine Schwerpunktaktion in der Altstadt durchgeführt, um den ruhenden Verkehr zu kontrollieren. Insgesamt wurden 616 Verwarnungen ausgestellt. 33 Fahrzeuge wurden abgeschleppt. Zudem wurden 148 Halterfeststellungen durchgeführt: In diesen Fällen haben GVD-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter nach Ausstellen der Verwarnung die Fahrzeughalter ermitteln und auffordern können, ihr behindernd abgestelltes Fahrzeug umgehend zu entfernen, damit es nicht abgeschleppt wird.

 

Der GVD führt zweimal pro Jahr in der Altstadt eine Schwerpunktaktion durch: Alle Überwachungskräfte kontrollieren dann eine Woche lang primär diesen Stadtteil. Bei den Kontrollen geht es vor allem darum, dass die Rettungswege für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst frei bleiben, dass Fußgänger und Radfahrer nicht durch parkende Autos behindert werden, dass die Müllabfuhr durchfahren kann und dass Behindertenparkplätze nicht von Unberechtigten zugeparkt werden. Ein weiterer Überwachungsschwerpunkt war die Freihaltung des Fünf-Meter-Bereichs vor und hinter Kreuzungen. Bei der letzten Schwerpunktaktion Altstadt im März 2019 wurden 774 Verwarnungen ausgestellt, 54 Fahrzeuge abgeschleppt und 160 Halterfeststellungen durchgeführt.

 

Hintergrund: wichtige Parkregeln

 

  • In den Straßen muss eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern unbedingt freibleiben. Bis fünf Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen sowie auf Sperrflächen und Grenzmarkierungen darf nicht geparkt werden.
  • Vor und gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten darf nicht geparkt werden, außer die Straße ist ausreichend breit.
  • An engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten ist das Parken nicht erlaubt und das Halten maximal drei Minuten.
  • Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs sind inklusive der An- und Abfahrbereiche freizuhalten.
  • Radverkehrsanalagen sind grundsätzlich freizuhalten, ebenso Gehwege, soweit das Parken nicht durch Beschilderung zugelassen ist.

Das könnte Sie auch interessieren…

25-Jähriger stirbt nach Rutschenunfall in Weinheimer Freizeitbad

Ein schwerer Unfall in einem Freizeitbad in Weinheim hat nun ein tödliches Ende genommen. Wie die Staatsanwaltschaft Mannheim und das Polizeipräsidium Mannheim mitteilen, ist ein 25-jähriger Mann, der am 23. Mai 2025 bei einem Unfall auf einer Wasserrutsche schwer...

Betrunken mit gefälschtem Führerschein unterwegs

Ein 46-jähriger Autofahrer muss sich nach einer Verkehrskontrolle in Heidelberg gleich wegen mehrerer Straftaten verantworten. Polizeibeamte stoppten den Mann in der Nacht von Freitag auf Samstag, nachdem er durch seine auffällige Fahrweise aufgefallen war. Gegen 1...

Mehrere Tausend Euro aus Lkw gestohlen – Polizei sucht Zeugen

Ein bislang unbekannter Täter hat am Freitagmittag in Mannheim mehrere Tausend Euro Bargeld aus einem geparkten Lastwagen gestohlen und ist anschließend geflüchtet. Nach Angaben der Polizei ereignete sich die Tat gegen 13 Uhr in der Memeler Straße. Ein Zeuge...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert