Bleiben Sie informiert  /  Montag, 30. März 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Bilanz der Schwerpunktaktion Altstadt: GVD stellte 616 Verwarnungen aus

27. November 2019 | Heidelberg, Politik, Polizei, Wirtschaft

Hier musste der Abschleppdienst anrücken: Ein Fahrzeughalter ließ sein Auto in der Sofienstraße im eingeschränkten Halteverbot stehen und muss nun mit Gebühren in Höhe von mindestens 185 Euro rechnen. Insgesamt 33 Fahrzeuge wurden bei der Schwerpunktaktion des Gemeindevollzugsdienstes in der Altstadt abgeschleppt. ©Pellner/ Stadt Heidelberg

Der Gemeindevollzugsdienst (GVD) der Stadt Heidelberg hat Mitte November eine Schwerpunktaktion in der Altstadt durchgeführt, um den ruhenden Verkehr zu kontrollieren. Insgesamt wurden 616 Verwarnungen ausgestellt. 33 Fahrzeuge wurden abgeschleppt. Zudem wurden 148 Halterfeststellungen durchgeführt: In diesen Fällen haben GVD-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter nach Ausstellen der Verwarnung die Fahrzeughalter ermitteln und auffordern können, ihr behindernd abgestelltes Fahrzeug umgehend zu entfernen, damit es nicht abgeschleppt wird.

 

Der GVD führt zweimal pro Jahr in der Altstadt eine Schwerpunktaktion durch: Alle Überwachungskräfte kontrollieren dann eine Woche lang primär diesen Stadtteil. Bei den Kontrollen geht es vor allem darum, dass die Rettungswege für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst frei bleiben, dass Fußgänger und Radfahrer nicht durch parkende Autos behindert werden, dass die Müllabfuhr durchfahren kann und dass Behindertenparkplätze nicht von Unberechtigten zugeparkt werden. Ein weiterer Überwachungsschwerpunkt war die Freihaltung des Fünf-Meter-Bereichs vor und hinter Kreuzungen. Bei der letzten Schwerpunktaktion Altstadt im März 2019 wurden 774 Verwarnungen ausgestellt, 54 Fahrzeuge abgeschleppt und 160 Halterfeststellungen durchgeführt.

 

Hintergrund: wichtige Parkregeln

 

  • In den Straßen muss eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern unbedingt freibleiben. Bis fünf Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen sowie auf Sperrflächen und Grenzmarkierungen darf nicht geparkt werden.
  • Vor und gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten darf nicht geparkt werden, außer die Straße ist ausreichend breit.
  • An engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten ist das Parken nicht erlaubt und das Halten maximal drei Minuten.
  • Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs sind inklusive der An- und Abfahrbereiche freizuhalten.
  • Radverkehrsanalagen sind grundsätzlich freizuhalten, ebenso Gehwege, soweit das Parken nicht durch Beschilderung zugelassen ist.

Das könnte Sie auch interessieren…

Sachbeschädigung durch Farbbomben – Zeugen gesucht

In der Nacht von Freitagabend, 21:00 Uhr, auf Samstagvormittag, 10:00 Uhr, beschädigten bislang unbekannte Täter eine Hauswand eines Wohnhauses in der Plöck. Die Täter warfen mehrere mit roter Farbe gefüllte Farbbeutel gegen die Wand, wodurch ein Sachschaden von etwa...

Streit eskaliert – Pfefferspray eingesetzt

In der Nacht zum Sonntag ist es in Ladenburg im Rhein-Neckar-Kreis zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen. Gegen 23 Uhr eskalierte ein Streit im Bereich des Hinteren Rindweges. Nach ersten Erkenntnissen fand dort eine Feier statt, zu der...

Kelleraufbrüche in Neckarstadt: Polizei sucht Zeugen

In der Mannheimer Chamissostraße haben bislang unbekannte Täter am Samstag mehrere Kellerabteile eines Mehrfamilienhauses aufgebrochen. Die Tat ereignete sich im Zeitraum zwischen 11:30 Uhr und 16:45 Uhr. Nach bisherigen Erkenntnissen verschafften sich die Einbrecher...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert