Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 04. August 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Bilanz der Schwerpunktaktion Altstadt: GVD stellte 616 Verwarnungen aus

27. November 2019 | Heidelberg, Politik, Polizei, Wirtschaft

Hier musste der Abschleppdienst anrücken: Ein Fahrzeughalter ließ sein Auto in der Sofienstraße im eingeschränkten Halteverbot stehen und muss nun mit Gebühren in Höhe von mindestens 185 Euro rechnen. Insgesamt 33 Fahrzeuge wurden bei der Schwerpunktaktion des Gemeindevollzugsdienstes in der Altstadt abgeschleppt. ©Pellner/ Stadt Heidelberg

Der Gemeindevollzugsdienst (GVD) der Stadt Heidelberg hat Mitte November eine Schwerpunktaktion in der Altstadt durchgeführt, um den ruhenden Verkehr zu kontrollieren. Insgesamt wurden 616 Verwarnungen ausgestellt. 33 Fahrzeuge wurden abgeschleppt. Zudem wurden 148 Halterfeststellungen durchgeführt: In diesen Fällen haben GVD-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter nach Ausstellen der Verwarnung die Fahrzeughalter ermitteln und auffordern können, ihr behindernd abgestelltes Fahrzeug umgehend zu entfernen, damit es nicht abgeschleppt wird.

 

Der GVD führt zweimal pro Jahr in der Altstadt eine Schwerpunktaktion durch: Alle Überwachungskräfte kontrollieren dann eine Woche lang primär diesen Stadtteil. Bei den Kontrollen geht es vor allem darum, dass die Rettungswege für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst frei bleiben, dass Fußgänger und Radfahrer nicht durch parkende Autos behindert werden, dass die Müllabfuhr durchfahren kann und dass Behindertenparkplätze nicht von Unberechtigten zugeparkt werden. Ein weiterer Überwachungsschwerpunkt war die Freihaltung des Fünf-Meter-Bereichs vor und hinter Kreuzungen. Bei der letzten Schwerpunktaktion Altstadt im März 2019 wurden 774 Verwarnungen ausgestellt, 54 Fahrzeuge abgeschleppt und 160 Halterfeststellungen durchgeführt.

 

Hintergrund: wichtige Parkregeln

 

  • In den Straßen muss eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern unbedingt freibleiben. Bis fünf Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen sowie auf Sperrflächen und Grenzmarkierungen darf nicht geparkt werden.
  • Vor und gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten darf nicht geparkt werden, außer die Straße ist ausreichend breit.
  • An engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten ist das Parken nicht erlaubt und das Halten maximal drei Minuten.
  • Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs sind inklusive der An- und Abfahrbereiche freizuhalten.
  • Radverkehrsanalagen sind grundsätzlich freizuhalten, ebenso Gehwege, soweit das Parken nicht durch Beschilderung zugelassen ist.

Das könnte Sie auch interessieren…

Einsatz eines Polizeihubschraubers

Vermisstensuche erfolgreich beendet – Person wohlbehalten gefunden Die Vermisstensuche, bei der am Sonntag auch ein Polizeihubschrauber im Einsatz war, ist erfolgreich beendet worden. Die gesuchte Person wurde wohlbehalten angetroffen. Der Einsatz des...

Brand in der Emmertsgrundpassage

Balkonbrand verursacht 300.000 Euro Schaden – sechs Wohnungen unbewohnbar Nach dem Balkonbrand in der Emmertsgrundpassage in Heidelberg liegen weitere Erkenntnisse vor. Das Feuer war am 2. August 2026 gegen 14:30 Uhr ausgebrochen und konnte inzwischen vollständig...

Brandgeschehen auf Balkon

Fritteusenbrand auf Balkon – keine Verletzten Nach dem Einsatz von Polizei und Feuerwehr im Möwenweg in Heidelberg ist der Brand gelöscht. Entgegen erster Meldungen handelte es sich um eine in Brand geratene Fritteuse auf einem Balkon. Weitere Brandschäden entstanden...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert