Bleiben Sie informiert  /  Freitag, 23. Oktober 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Bilanz der Schwerpunktaktion Altstadt: GVD stellte 616 Verwarnungen aus

27. November 2019 | Heidelberg, Politik, Polizei, Wirtschaft

Hier musste der Abschleppdienst anrücken: Ein Fahrzeughalter ließ sein Auto in der Sofienstraße im eingeschränkten Halteverbot stehen und muss nun mit Gebühren in Höhe von mindestens 185 Euro rechnen. Insgesamt 33 Fahrzeuge wurden bei der Schwerpunktaktion des Gemeindevollzugsdienstes in der Altstadt abgeschleppt. ©Pellner/ Stadt Heidelberg

Der Gemeindevollzugsdienst (GVD) der Stadt Heidelberg hat Mitte November eine Schwerpunktaktion in der Altstadt durchgeführt, um den ruhenden Verkehr zu kontrollieren. Insgesamt wurden 616 Verwarnungen ausgestellt. 33 Fahrzeuge wurden abgeschleppt. Zudem wurden 148 Halterfeststellungen durchgeführt: In diesen Fällen haben GVD-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter nach Ausstellen der Verwarnung die Fahrzeughalter ermitteln und auffordern können, ihr behindernd abgestelltes Fahrzeug umgehend zu entfernen, damit es nicht abgeschleppt wird.

 

Der GVD führt zweimal pro Jahr in der Altstadt eine Schwerpunktaktion durch: Alle Überwachungskräfte kontrollieren dann eine Woche lang primär diesen Stadtteil. Bei den Kontrollen geht es vor allem darum, dass die Rettungswege für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst frei bleiben, dass Fußgänger und Radfahrer nicht durch parkende Autos behindert werden, dass die Müllabfuhr durchfahren kann und dass Behindertenparkplätze nicht von Unberechtigten zugeparkt werden. Ein weiterer Überwachungsschwerpunkt war die Freihaltung des Fünf-Meter-Bereichs vor und hinter Kreuzungen. Bei der letzten Schwerpunktaktion Altstadt im März 2019 wurden 774 Verwarnungen ausgestellt, 54 Fahrzeuge abgeschleppt und 160 Halterfeststellungen durchgeführt.

 

Hintergrund: wichtige Parkregeln

 

  • In den Straßen muss eine Durchfahrtsbreite von mindestens drei Metern unbedingt freibleiben. Bis fünf Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen sowie auf Sperrflächen und Grenzmarkierungen darf nicht geparkt werden.
  • Vor und gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten darf nicht geparkt werden, außer die Straße ist ausreichend breit.
  • An engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten ist das Parken nicht erlaubt und das Halten maximal drei Minuten.
  • Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs sind inklusive der An- und Abfahrbereiche freizuhalten.
  • Radverkehrsanalagen sind grundsätzlich freizuhalten, ebenso Gehwege, soweit das Parken nicht durch Beschilderung zugelassen ist.

Das könnte Sie auch interessieren…

Radfahrer nach Unfall leicht verletzt

16-jähriger Radfahrer kollidiert mit Fiat – Jugendlicher leicht verletzt Am Dienstagnachmittag gegen 15:30 Uhr ist es in der Mühlenstraße zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Fiat und einem 16-jährigen Radfahrer gekommen. Dabei wurde der Jugendliche leicht verletzt....

Einbrecher erbeuten Schmuck und Bargeld

Einbruch in Wohnung: Unbekannte stehlen Schmuck und Bargeld Am Dienstag sind Unbekannte in eine Wohnung in der Beethovenstraße eingebrochen und haben Schmuck sowie Bargeld im Gesamtwert von rund 3.200 Euro gestohlen. Die Täter verschafften sich zwischen 10 und 14 Uhr...

Betrunkener Autofahrer kollidiert mit Gefangenentransport der JVA

Peugeot kollidiert mit JVA-Bus – Polizei stellt Führerschein sicher Am Dienstagvormittag gegen 10:50 Uhr kam es auf der B535 zwischen Schwetzingen und Rohrbach zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Peugeot und einem Bus der Justizvollzugsanstalt (JVA). Der 53-jährige...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise