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Coronavirus-Pandemie: Meldepflicht für Einreisende aus dem Ausland

28. April 2020 | Gesellschaft, Heidelberg

Wer aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreist, muss sich wegen der Coronavirus-Pandemie grundsätzlich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Das gilt auch für Personen, die zunächst aus dem Ausland in ein anderes Bundesland eingereist sind und dann nach Baden-Württemberg weiterreisen. Wer mit dem Ziel Heidelberg einreist, ist verpflichtet, dies dem Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg zu melden.

 

Betroffene müssen dazu eine E-Mail mit dem Betreff „Einreise“ an [email protected] mit folgenden Angaben schicken:

 

  • Name
  • Wohnanschrift
  • Geburtsdatum und -ort
  • Telefonnummer (Festnetznummer, falls nicht vorhanden, dann Handynummer)
  • Datum der Einreise
  • das Land, aus dem man eingereist ist
  • gegebenenfalls Benennung von Krankheitssymptomen

 

Falls die Quarantäne nicht an der Wohnanschrift eingehalten wird, sind die Anschrift und der Ort des Aufenthalts und die dortige Telefonnummer anzugeben.

 

Ausnahmen von der Quarantänepflicht gibt es zum Beispiel für Saisonarbeitskräfte, bestimmte Berufsgruppen, Berufspendler oder aus sonstigen triftigen Gründen. Diese sind in der „Coronaverordnung – Einreise“ geregelt.

 

Weitere Informationen gibt es online beim Sozialministerium Baden-Württemberg unter https://www.baden-wuerttemberg.de >Service >Aktuelle Infos zur Coronaverordnung für Ein- und Rückreisende.

 

 

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