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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht gegen verschiedene Reiseunternehmen vor

6. August 2020 | Gesellschaft, Leitartikel, Metropolregion

Keine Reise – kein Geld?!

  • Wird eine Reise oder ein Flug wegen Corona storniert, müssen Reisende bereits gezahltes Geld zurückerhalten
  • Die gesetzliche Frist für die Rückzahlung beträgt bei Flügen 7 und bei Pauschalreisen 14 Tage

Findet eine Reise coronabedingt nicht statt, müssen Anbieter den Reisepreis zurückerstatten. Viele Reisen waren wegen der Pandemie nicht möglich, Anbieter haben zahlreiche Flüge, Unterkünfte und Pauschalreisen storniert. Massive Probleme gibt es jedoch bei der Rückzahlung: Verbraucher warten oft monatelang auf ihr Geld. Manche Anbieter versuchen auch, sich mit Tricks und falschen Informationen vor der Zahlung zu drücken. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht in mehreren Fällen dagegen vor.

Die Vorfreude auf den Urlaub war bei vielen Verbrauchern groß – so lange bis Corona kam und die Aussicht auf den Urlaub gehörig vermieste. Einreisestopps und Reisewarnungen sorgten dafür, dass Flüge und Reisen nicht durchgeführt werden konnten. Die Folge: Anbieter stornierten die Reisen, verweigern nun aber die Rückzahlungen, auch wenn sie eigentlich zur umgehenden Erstattung verpflichtet sind.

In den letzten Wochen und Monaten erhielt die Verbraucherzentrale wöchentlich hunderte Beschwerden über das Verhalten vieler Reiseanbieter. In manchen Fällen verlangten Anbieter von Verbrauchern „Umbuchungs- oder Stornokosten“ oder behielten die Reisegelder gänzlich ein. Andere Anbieter buchten Kunden ungefragt um, oder verschickten „Zwangsgutscheine“ und begründeten ihr Vorgehen mit falschen juristischen Grundlagen. „Selbst die Kunden, die mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden waren und ihr Geld zurück forderten, warten noch heute auf die Rückerstattung des Reisepreises,“ berichtet Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Auch Urlaubern, die aufgrund der geänderten Reisebedingungen, der mit Corona verbundenen unsicheren Lage und der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes von sich aus ihre Reise stornierten, verweigern Veranstalter oft eine Rückzahlung. 

Rückzahlung ist Pflicht

„Die Rückzahlungspflichten sind klar geregelt”, erklärt Buttler, „Kunden haben einen Anspruch auf Rückerstattung ihres Flugpreises innerhalb von sieben Tagen. Bei Pauschlreisen beträgt die Frist für die Rückerstattung 14 Tage.“

Doch daran halten sich derzeit nur wenige Anbieter, im Gegenteil. „Leider erleben wir in der gesamten Reisebranche, dass viele Anbieter Verbraucher bewusst über ihre Rechte täuschen, um eine Rückzahlung der zustehenden Reisegelder zu vermeiden. Dies ist klar unzulässig.“ Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat daher bereits gegen 14 Anbieter juristische Schritte eingeleitet, ein Verfahren konnte schon erfolgreich abgeschlossen werden. „Wir gehen hier konsequent gegen dieses unlautere Verhalten vor. Reisende müssen sich nicht hinhalten oder mit Gutscheinen abspeisen lassen”, so Buttler weiter.

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