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Digitalisierung im Baurecht

14. März 2024 | IT Technik, Leitartikel, Photo Gallerie, Schwetzingen

Gesetzgeber schränkt Nachbarbeteiligung im baurechtlichen Verfahren ein

Um die Digitalisierung weiter voranzutreiben und die baurechtlichen Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, hat der Landesgesetzgeber im November 2023 die Landesbauordnung geändert. Signifikanteste Änderung hierbei ist die Beteiligung der Angrenzer und Nachbarn im baurechtlichen Verfahren.

Ab sofort werden die Angrenzer (also Eigentümer, deren Grundstück direkt angrenzt) nur noch in den Fällen beteiligt, wenn bei einem Bauvorhaben eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von Vorschriften des öffentlichen Baurechts, die auch dem Schutz des Nachbarn dienen, beantragt wird. Dies betrifft eine deutlich geringere Anzahl von Fällen.

Diese Angrenzer haben dann wie bisher die Möglichkeit, die Bauakten einzusehen und Einwendungen zu erheben und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Die Einwendungen können nicht mehr wie bisher schriftlich erhoben werden, sondern nur noch elektronisch in Form einer E-Mail vorgebracht werden.

Anderen Angrenzern oder Nachbarn, deren öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange durch das Vorhaben berührt sein können, wird nur noch die erteilte Baugenehmigung zugestellt. Diese erfahren demnach erst nach der Erteilung der Baugenehmigung von dem geplanten Bauvorhaben. Sie haben dann die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Baugenehmigung beim Regierungspräsidium Karlsruhe zu erheben.

Team des Baurechtsamts steht beratend zur Seite

Als besonderen Bürgerservice wird das Baurechtsamt die Eigentümer angrenzender Grundstücke und gegebenenfalls weitere betroffene Nachbarn postalisch über die Erteilung der Baugenehmigung informieren. Mit dem Schreiben erhalten sie einen QR-Code bzw. einen Link zu einem geschützten Bereich auf der Homepage der Stadt Schwetzingen. Dort ist die Baugenehmigung mit den genehmigten Plänen auszugsweise hinterlegt, und kann mittels Benutzername und Passwort aufgerufen und eingesehen werden.

Selbstverständlich steht das Team des Baurechtsamts unter baurecht@schwetzingen.de und telefonisch unter 06202/ 87-293 allen Angrenzern und Nachbarn hilfreich zur Seite.“

Quelle: Stadt Schwetzingen

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