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Doppelhaushalt 2020/2021 der Stadt Mannheim ohne Auflagen genehmigt

30. Januar 2020 | Leitartikel, Mannheim

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Doppelhaushalt 2020/2021 der Stadt Mannheim genehmigt. Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder bestätigte die Gesetzmäßigkeit der im Dezember vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzung ohne Auflagen.

„Der Haushalt ist ohne Auflagen genehmigt. So können wir sofort mit der Bewirtschaftung des neuen Haushalts beginnen. Das schafft zum einen Sicherheit für die im Haushalt geplanten Investitionen und die Empfänger städtischer Zuschüsse und zeigt zum anderen eine nach wie vor stabile finanzielle Situation“, sagte Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz. „Das notwendige und bis weit in die Mitte des Jahrzehnts andauernde Investitionsprogramm verlangt, dass wir nach wie vor ein Augenmerk auf Haushaltsverbesserungen legen.“

„Das Regierungspräsidium hat unsere Prognosen für die finanzielle Entwicklung Mannheims bestätigt: Unsere erneuter Rekordhausha

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Symbolfoto: Buchner

lt und die damit verbundenen anhaltend hohen Investitionen, die sich über den gesamten Finanzplanungszeitraum von 2020 bis 2023 erstrecken, werden dafür sorgen, dass unsere liquiden Mittel Ende 2023 nur noch unwesentlich über der Mindestliquidität liegen werden“, berichtete Erster Bürgermeister und Kämmerer Christian Specht. „Wir müssen sicherstellen, dass wir unsere Eigenfinanzierungskraft mithilfe struktureller Maßnahmen stärken. Die Aufsichtsbehörde empfiehlt uns daher, dass wir den seit Jahren verfolgten Weg der strukturellen Haushaltskonsolidierung weiter verfolgen und, in Abhängigkeit von der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt, gegebenenfalls intensivieren“, so Specht weiter.

Das Haushaltsvolumen der Stadt Mannheim beträgt im Doppelhaushalt 2020/2021 jährlich rund 1,5 Milliarden Euro, es sind Investitionen in Höhe von 352 Millionen Euro geplant.
Das Investitionsprogramm wird ohne Neuverschuldung und Steuererhöhungen finanziert.

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