Polizei kontrolliert E-Scooter rund um Schwetzinger Schulen
Rund um die Schulen im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Schwetzingen haben Beamtinnen und Beamte am Mittwoch E-Scooter und deren Fahrer kontrolliert. Zwischen 7 und 13.30 Uhr lag der Schwerpunkt der Aktion auf Aufklärung und gegenseitiger Rücksichtnahme im Straßenverkehr.
Insgesamt wurden 116 E-Scooter und 119 Personen kontrolliert. Dabei stellten die Einsatzkräfte einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. Außerdem war ein Fahrer noch keine 14 Jahre alt. Auf drei E-Scootern waren jeweils zwei Personen unterwegs. Einige Fahrer fielen zudem durch eine rücksichtslose Fahrweise auf.
Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr ab 14 Jahren gefahren werden dürfen. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Für eigene E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen, zudem besteht Versicherungspflicht.
E-Scooter dürfen grundsätzlich nur von einer Person gefahren werden. Innerorts sind Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen zu nutzen. Fehlen entsprechende Flächen, darf auf der Fahrbahn gefahren werden.
Auch für E-Scooter gelten die Alkoholgrenzen für Kraftfahrzeuge. Die Nutzung eines Handys während der Fahrt ist verboten. Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, die Polizei empfiehlt jedoch das Tragen eines Fahrradhelms.










