Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis gemeinsam mit dem Betreuungsverein ARV Rhein-Neckar am Mittwoch, 24. Juli 2019 in Eberbach
Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet am Mittwoch, den 24. Juli 2019 um 18 Uhr im Horst-Schlesinger-Saal im Rathaus in Eberbach eine Informationsveranstaltung an.
Fragen rund um die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beantworten Frau Glaser vom ARV Rhein-Neckar und der Leiter der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Tillmann Schönig.
Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 06221 522-2170 oder per Mail an [email protected] wird gebeten. Der Eintritt ist frei.