Bleiben Sie informiert  /  Sonntag, 06. Oktober 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Mannheim und Ludwigshafen

Führerschein-Umtausch

17. November 2022 | Metropolregion, Verwaltung

Frist für die Jahrgänge 1959 bis 1964 läuft am 19. Januar ab

Termine können online vereinbart werden

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Die Staffelung ist wichtig, damit die Fahrerlaubnisbehörden nach und nach Anträge abarbeiten können.

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten

Papierführerscheine umgetauscht:

 

Geburtsjahr des

Fahrerlaubnishabers

Tag, bis zu dem der Führerschein

austauscht sein muss

vor 1953

19.01.2033

1953 bis 1958

19.07.2022

1959 bis 1964

19.01.2023

1965 bis 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

 

Demnach läuft im Januar 2023 die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden.

 Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert die Inhaberin oder der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld.

Was ist zu tun?

Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisstelle (Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit den Fahrerlaubnisstellen Sinsheim, Weinheim und Wiesloch). Dies ist online unter www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch  möglich.

Welche Unterlagen müssen Sie beim Termin mitbringen?

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde, die den letzten Führerschein ausgestellt hat, sofern dieser Führerschein nicht vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift kann telefonisch angefordert werden und wird in der Regel direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt.
  • „alter“ Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild

Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die voraussichtliche Fertigungsdauer des Führerscheins beträgt ca. 2 – 3 Wochen. Er wird Ihnen von dort direkt übersendet. Die Gebühr beträgt inkl. Versandkosten 30,40 Euro.

Weitere Informationen zum Umtausch finden Sie auch auf der Homepage des Kreises www.rhein-neckar-kreis.de/fuehrerscheinumtausch.

Quelle: Landratsamt RNK

 

Das könnte Sie auch interessieren…

Stellenausschreibung: Keine Uniform, aber auch Polizei

In der Vorder- und Südpfalz sorgen wir, die Beschäftigten des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, rund um die Uhr für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Dafür brauchen wir aber nicht nur gut ausgebildete Polizeibeamtinnen und -beamte. Damit der "Laden" läuft,...

Heidelberg: Warnhinweis vor Betrugsmasche im Zusammenhang mit Kanalarbeiten

Die Stadt Heidelberg informiert über die Sanierung von Abwasserkanälen in Handschuhsheim, die vom Abwasserzweckverband der Stadt Heidelberg durchgeführt werden. Hierbei entstehen für die Bürgerinnen und Bürger keine Kosten. Die Sanierung der privaten Abwasserkanäle...

Verkehrsunfall auf der BAB 6 zwischen Kreuz Mannheim und Viernheim

Auf der Autobahn A6 kam es am Abend des 02.10.2024, gegen 19:30 Uhr, zwischen den Autobahnkreuzen Mannheim und Viernheim zu einem Verkehrsunfall mit zwei Beteiligten. Dabei befuhr die 54-ährige Unfallverursacherin mit ihrem Pkw Dacia den rechten der drei Fahrstreifen...

Hier könnte Ihr Link stehen

Mannheim – Veranstaltungen / Gewerbe

MaNa informiert

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

MaNa informiert