Fazit zur Fortführung der Kontrollserie
Bereits im Frühjahr führte die Stadt Mannheim die Kontrollserie „Für ein gutes Miteinander in der Fußgängerzone“ durch. Ziel war es, Rad- und E-Scooter-Fahrer sowie Fahrer von Lieferfahrzeugen über die geltenden Regeln auf den Planken und in der Breiten Straße aufzuklären. Regelwidriges Verhalten wurde in anschließenden Einzelaktionen verwarnt. Um die Regeln weiterhin präsent zu halten und für ein respektvolles Miteinander zu werben, wurde die Aktion über die Sommermonate fortgeführt.
Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Dr. Volker Proffen betont: „Mit den erneuten Schwerpunktaktionen signalisieren wir, dass wir an Problemen dranbleiben, um sie nachhaltig zu beseitigen.“ Zwischen August und September wurden insgesamt 203 Rad- und E-Scooter-Fahrer angehalten. Viele gaben an, dass ihnen die Regeln zum Befahren der Fußgängerzone nicht bekannt seien. Die meisten zeigten sich jedoch einsichtig und verstanden, dass ihr Verhalten andere gefährdet – ein Hinweis darauf, dass die Aufklärungsstrategie wirkt.
Konkret wurden 178 Fahrradfahrer außerhalb der erlaubten Zeiten in der Fußgängerzone erwischt. Zudem wurden 25 E-Scooter-Fahrer gestoppt, die zu keiner Zeit dort hätten unterwegs sein dürfen. Die Stadt weist darauf hin, dass die Regeln an den Zufahrten ausgeschildert sind und auf Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer angewiesen ist. Besonders irreführend war für viele, dass das Fahren entlang der Straßenbahngleise fälschlicherweise für erlaubt gehalten wurde, da dort auch Bahnen und Lieferverkehr verkehren.
Im Bereich des Lieferverkehrs stellten die Kontrollen kaum Probleme fest, da fast alle Fahrzeuge über eine Ausnahmegenehmigung verfügten. Die Stadt wird die Schwerpunktaktionen voraussichtlich fortsetzen, um die Sicherheit und das Miteinander in der Fußgängerzone weiter zu verbessern. Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen Verkehrssicherheit und urbaner Nutzung zu gewährleisten.
Diese Regeln gelten in der Mannheimer Fußgängerzone:
• Radfahren ist zwischen 20 und 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erlaubt – also dann, wenn weniger Fußgänger unterwegs sind.
• Das Befahren der Fußgängerzone mit E-Scootern ist zu jeder Tageszeit grundsätzlich untersagt.
• Wer mit dem Fahrrad oder E-Scooter unterwegs ist, sollte die dafür vorgesehenen Wege nutzen und nicht den Gehweg – das gilt für das gesamte Stadtgebiet.
• Lieferfahrzeuge dürfen die Planken nur zwischen 0 und 11 Uhr befahren.
• Lieferfahrzeuge müssen ihre Geschwindigkeit anpassen.
• Ladezonen in den anliegenden Seitenstraßen sind dem Lieferverkehr vorbehalten und müssen freigehalten werden.
• Die Blindenleitsysteme sind unbedingt freizuhalten, damit sich in ihrer Sicht beeinträchtigte Personen orientieren und sicher fortbewegen können. Das gilt selbstverständlich für das gesamte Stadtgebiet.
Zur Querung der Planken zugelassene Seitenstraßen nutzen
Wer mit dem Rad oder E-Scooter in die Innenstadt fahren möchte, kann dies in angemessenem Tempo ganztägig in der parallel zu den Planken verlaufenden Kunststraße oder Fressgasse. Die Überquerung der Planken und der Breiten Straße mit dem Fahrrad ist in folgenden Bereichen möglich:
• Zwischen O2/O3
• Zwischen P2/P3
• Zwischen T1/S1
• Zwischen I1/H1
Auch im kommenden Jahr sollen die Kontrollaktionen für mehr Sicherheit und Rücksichtnahme in der Fußgängerzone fortgesetzt werden.