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Gefahr durch Borkenkäferbefall ist nicht gebannt: Kreisforstamt ruft Waldbesitzende zur ständigen Kontrolle auf

14. April 2022 | Mannheim, Natur & Umwelt

Das vergangene Jahr 2021 brachte mit seinem regenreichen Sommer eine deutliche Entspannung im Hinblick auf die Borkenkäferpopulation. Die forstliche Versuchsanstalt in Freiburg teilte im Herbst 2021 mit, dass die Anzahl der im Monitoring gefangenen Borkenkäfer deutlich unter den Werten der Jahre 2018-2020 lag. Es besteht also Hoffnung, dass die Massenvermehrung der Borkenkäfer bald zu Ende geht und die Population wieder auf ein übliches, niedrigeres Maß zurückgeht. Für ungetrübten Optimismus sei es aber noch zu früh, teilt das Kreisforstamt mit. Die Sturmtiefs „Ylenia“ und „Zeynep“ hätten in diesem Februar in weiten Teilen des Rhein-Neckar-Kreises für umgestürzte Bäume gesorgt. Hinzu kämen gebrochene Kronen und Bäume, die dem Nassschnee des vergangenen Wochenendes nicht standhalten konnten. Würden die geschädigten Bäume nicht rechtzeitig aufgearbeitet und aus dem Wald entfernt, könnten sie für eine starke Vermehrung von Borkenkäfern sorgen.

Aus diesem Grund ruft das Kreisforstamt auch in diesem Jahr alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer des Landkreises dazu auf, regelmäßig ihre Fichtenbestände auf einen Befall von Buchdruckern oder Kupferstechern zu untersuchen. Ein entsprechender Hinweis nach § 68 Landeswaldgesetz wurde auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

Die Waldbesitzenden sind demnach dazu verpflichtet, eine Ausbreitung der Käfer zu verhindern. Dazu ist es notwendig, bis Ende August einmal wöchentlich alle Wälder, in denen Fichten stehen, nach typischen Befallsmerkmalen abzusuchen. Dazu gehören Spuren von braunem Bohrmehl in Rindenschuppen oder im Umfeld des Baumes, im Kronenbereich aus der Rinde tretende Harztröpchen und Spechtabschläge am Stamm. Zur Entfernung befallener Bäume setzt das Kreisforstamt eine Frist bis zum 27. Mai 2022. Nach diesem Termin kann bei einer akuten Gefährdung für die Wälder die Entnahme der befallenen Bäume durch das Forstamt angeordnet werden.

Die Revierleiterinnen und Revierleiter beraten die Waldbesitzenden gerne zu allen Fragen der Borkenkäferbekämpfung. Falls die Bäume nicht eigenständig aufgearbeitet werden können, kann das Forstamt qualifizierte Forstunternehmen vermitteln.

Der Hinweis mit den einzelnen Maßnahmen zur Borkenkäferbekämpfung kann auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden. Für weitere Fragen steht das Kreisforstamt unter der Telefonnummer 06221 522-7600 oder forstamt@rhein-neckar-kreis.de zur Verfügung

Quelle: Landratsamt RNK

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